ALG I: Muss vor Abreise Sperrfrist abgewartet werden?
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Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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ALG I: Muss vor Abreise Sperrfrist abgewartet werden?
Hallo liebe Weltenbummler,
leider bin ich mir nach dem Lesen der vielen Beiträge noch immer nicht ganz sicher, ob ich die Sache mit der Sperrfrist richtig verstanden habe, daher zwei klitzekleine Fragen von mir:
1. Wenn ich z.B. zum 30.6.2009 kündige und eine 3-monatige Sperrfrist verhängt bekomme, reicht es dann für die Wahrung der 4-Jahres-Rahmenfrist theoretisch aus, sich für einen Tag arbeitslos zu melden, d.h. man könnte am 2.7.2009 losdüsen ODER muss tatsächlich für 1 Tag ALG geflossen sein, so dass die Reise erst nach Ablauf der Sperrfrist am 2.10.2009 starten könnte, um meine Ansprüche an Arbeitslosengeld zu sichern?
Vielen Dank für Eure Antworten...
LG
Sveni
leider bin ich mir nach dem Lesen der vielen Beiträge noch immer nicht ganz sicher, ob ich die Sache mit der Sperrfrist richtig verstanden habe, daher zwei klitzekleine Fragen von mir:
1. Wenn ich z.B. zum 30.6.2009 kündige und eine 3-monatige Sperrfrist verhängt bekomme, reicht es dann für die Wahrung der 4-Jahres-Rahmenfrist theoretisch aus, sich für einen Tag arbeitslos zu melden, d.h. man könnte am 2.7.2009 losdüsen ODER muss tatsächlich für 1 Tag ALG geflossen sein, so dass die Reise erst nach Ablauf der Sperrfrist am 2.10.2009 starten könnte, um meine Ansprüche an Arbeitslosengeld zu sichern?
Vielen Dank für Eure Antworten...
LG
Sveni
ALG I: Muss vor Abreise Sperrfrist abgewartet werden?
Hallo Sveni ,
ein Beitrag genügt dafür: http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... php?t=8606
Zur Verlängerung Deiner Ansprüche an Arbeitslosengeld musst Du dem Arbeitsmarkt mindestens einen Tag zur Verfügung gestanden haben und dafür ALG1 bezogen haben.
Siehe auch den ähnlich gelagerten Fall auf http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=15339
Das Personal beim Arbeitsamt ist aber sehr hilfreich und überlegt gerne mit Dir eine angenehmere Lösung. Falls ihr eine finden solltet, informier uns bitte hier.
Danke
Liebe Grüße
ein Beitrag genügt dafür: http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... php?t=8606
Zur Verlängerung Deiner Ansprüche an Arbeitslosengeld musst Du dem Arbeitsmarkt mindestens einen Tag zur Verfügung gestanden haben und dafür ALG1 bezogen haben.
Siehe auch den ähnlich gelagerten Fall auf http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=15339
Das Personal beim Arbeitsamt ist aber sehr hilfreich und überlegt gerne mit Dir eine angenehmere Lösung. Falls ihr eine finden solltet, informier uns bitte hier.
Danke
Liebe Grüße
MArtin
Mein Vorstellungsthread
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ALG I: Muss vor Abreise Sperrfrist abgewartet werden?
Hallo MArtin,
den Beitrag habe ich gelesen und viele andere dazu..... Leider ist mir genau dieser Punkt doch noch nicht ganz klar, da in dem Beitrag steht, dass ich mind. 1 Tag ALG I bezogen haben muss (heißt für mich, es muss Geld fließen, d.h. ich muss die 3-monatige Sperrfrist abwarten), habe aber vielen anderen Beiträgen entnommen, dass die Leute schon innerhalb ihrer Sperrfrist losgefahren sind (also zwar mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet waren, aber wg. Sperrfrist kein ALG bezogen haben). Sorry wenn ich da irgendwie ein Brett vor dem Kopf habe..... Werde aber natürlich das Thema auch nochmal persönlich beim AA besprechen, wenn es so weit ist.
Lieben Dank für die schnellen Antworten erstmal vorab!!!
SVenja
den Beitrag habe ich gelesen und viele andere dazu..... Leider ist mir genau dieser Punkt doch noch nicht ganz klar, da in dem Beitrag steht, dass ich mind. 1 Tag ALG I bezogen haben muss (heißt für mich, es muss Geld fließen, d.h. ich muss die 3-monatige Sperrfrist abwarten), habe aber vielen anderen Beiträgen entnommen, dass die Leute schon innerhalb ihrer Sperrfrist losgefahren sind (also zwar mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet waren, aber wg. Sperrfrist kein ALG bezogen haben). Sorry wenn ich da irgendwie ein Brett vor dem Kopf habe..... Werde aber natürlich das Thema auch nochmal persönlich beim AA besprechen, wenn es so weit ist.
Lieben Dank für die schnellen Antworten erstmal vorab!!!
SVenja
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- Kiebitz
- Beiträge: 4
- Registriert: 17 Feb 09 19:53
ALG I: Muss vor Abreise Sperrfrist abgewartet werden?
Also ich stand letztes Jahr vor dem selben Problem.
Man muss sich vorher arbeitslos gemeldet haben und dann dem Arbeitsamt einfach sagen wann man weg ist.
Die Sperrfrist laeuft dann weiter waehrend du weg bist.
Demnach bekommst du wenn du wieder da bist sofort ab dem ersten Tag Arbeitslosengeld.
Aber Achtung, du musst dich sofort wieder beim Arbeitsamt melden wenn du zurueck bist, da du sonst innerhalb Deutschlands nicht versichert bist.
Man muss sich vorher arbeitslos gemeldet haben und dann dem Arbeitsamt einfach sagen wann man weg ist.
Die Sperrfrist laeuft dann weiter waehrend du weg bist.
Demnach bekommst du wenn du wieder da bist sofort ab dem ersten Tag Arbeitslosengeld.
Aber Achtung, du musst dich sofort wieder beim Arbeitsamt melden wenn du zurueck bist, da du sonst innerhalb Deutschlands nicht versichert bist.
ALG I: Muss vor Abreise Sperrfrist abgewartet werden?
OK, das würde also der Aussage widersprechen, dass man tatsächlich ALG BEZOGEN haben muss... daher auch meine Verwirrung! Wundert mich auch nach wie vor, dass das AA die Sperrfrist in dem Zeitraum weiterlaufen lässt, in dem man dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung steht! Aber umso besser für mich! Vielen Dank für den Hinweis!
ALG I: Muss vor Abreise Sperrfrist abgewartet werden?
Achtung: Laut telefonischer Auskunft des Arbeitsamtes läuft die Sperrfrist NICHT weiter, während man auf Reisen ist, sondern die nicht verbrauchte Sperrfrist muss nach Rückkehr und Wiederanmeldung beim Arbeitsamt erst noch aufgebraucht werden! Hat jemand praktische Erfahrungen damit, wie es wirklich gehandhabt wird??
Gruß
Sveni
Gruß
Sveni
ALG I: Muss vor Abreise Sperrfrist abgewartet werden?
Parktische Erfahrung habe ich nicht, aber meine Beraterin der Leistungsabteilung hat mir definitiv gesagt, dass ich direkt nach meiner Rückkehr Anspruch habe.
Memento mori - In omnia paratus.
-
- Kiebitz
- Beiträge: 4
- Registriert: 17 Feb 09 19:53
ALG I: Muss vor Abreise Sperrfrist abgewartet werden?
Hallo!
Wie schon oben mal geschrieben, ich habe das letztes Jahr so gemacht.
Ab den 01. Februar war ich arbeitslos.
Und am 15. Februar ging dann der Flieger.
Als ich im September wieder da war, bin ich kurz zum arbeitsamt und habe gesagt, das ich wieder da bin. Dann habe ich sofort Geld bekommen, da meine Sperrfrist tatsächlich während des Auslandsaufenthaltes abgelaufen ist.
Der einzige Nachteil ist natürlich, dass man nach einer Sperrfrist, egal ob man wegfährt oder nicht, nur 9 Monate Geld bekommt, da man ja 3 Monate gesperrt war.
Gruß,
Christian
Wie schon oben mal geschrieben, ich habe das letztes Jahr so gemacht.
Ab den 01. Februar war ich arbeitslos.
Und am 15. Februar ging dann der Flieger.
Als ich im September wieder da war, bin ich kurz zum arbeitsamt und habe gesagt, das ich wieder da bin. Dann habe ich sofort Geld bekommen, da meine Sperrfrist tatsächlich während des Auslandsaufenthaltes abgelaufen ist.
Der einzige Nachteil ist natürlich, dass man nach einer Sperrfrist, egal ob man wegfährt oder nicht, nur 9 Monate Geld bekommt, da man ja 3 Monate gesperrt war.
Gruß,
Christian
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