Arbeitsamt: Zahlt es Krankenversicherung während Sperrfrist?

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Sveni70
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Arbeitsamt: Zahlt es Krankenversicherung während Sperrfrist?

Ungelesener Beitrag von Sveni70 »

Hallo liebe Weltenbummler,

ist es richtig, dass die Agentur für Arbeit während der Sperrfrist (sofern man sich nicht "abgemeldet" hat) die Beiträge zur Krankenversicherung zahlt, auch wenn während der Sperrfrist ja kein Arbeitslosengeld fließt?

Vielen Dank für Eure Antworten...

LG
Sveni
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MArtin
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Arbeitsamt: Zahlt AA Krankenversicherung während Sperrfrist?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo Sveni,

während der ersten 4 Wochen der Sperrzeit besteht noch eine beitragsfreie Nachversicherungspflicht der Krankenkasse.

Ab der 5. Woche der Sperrzeit übernimmt für Arbeitsuchende das Arbeitsamt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI die Beitragszahlungen zur Krankenversicherung bis zum Ende der Sperrzeit.

Erbitte Meldung hier, wenn es Dir ein Angestellter der Bundesagentur für Arbeit nochmal bestätigt hat.
Danke.

Liebe Grüße :)
Sveni70
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Arbeitsamt: Zahlt es Krankenversicherung während Sperrfrist?

Ungelesener Beitrag von Sveni70 »

Hallo zusammen,

mein Bewilligungsbescheid von der Bundesagentur für Arbeit liegt nun vor und mir wurde bestätigt, dass die Bundesagentur die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für mich übernimmt (gem. § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III).

Konkret: Ich habe zum 31.7.2009 gekündigt und bin ab 1.8.2009 arbeitslos. Die Sperrfrist beträgt 12 Wochen und läuft bis zum 23.10.2009.

Für die Zeit vom 1.8.-31.8.2009 läuft die Nachversicherungszeit der gesetzlichen Krankenkasse.

Für die Zeit vom 1.9.2009-23.10.2009 werden Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt bzw. die Zahlung erfolgt natürlich nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ich mich abmelde (unsere Reise startet im September).

Ich werde nun noch meine Krankenkasse informieren, damit alles seine Richtigkeit hat.

LG
Sveni
Sveni70
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Arbeitsamt: Zahlt es Krankenversicherung während Sperrfrist?

Ungelesener Beitrag von Sveni70 »

Hallo zusammen,

wie ich heute erfahren habe, gilt die Nachversicherungsfrist von 4 Wochen (nachgehender Leistungsanspruch gem. § 19 SGB V) nur für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse.
Da ich freiwillig versichert war, habe ich keinen nachgehenden Leistungsanspruch und muss mich folglich für den einen fehlenden Monat der Sperrzeit selbst freiwillig krankenversichern.
Was mich diese freiwillige Krankenversicherung kostet, weiß ich noch nicht.

Also freiwillig und privat Krankenversicherte aufgepasst: Im Gegensatz zu gesetzlich Pflicht-Krankenversicherten besteht bei Euch keine 4-wöchige Nachversicherungspflicht der Krankenversicherung!

LG
Sveni
Rina ratlos
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Arbeitsamt: Zahlt es Krankenversicherung während Sperrfrist?

Ungelesener Beitrag von Rina ratlos »

hallo!

Ich bin ebenfalls freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Und wie sieht es hierbei aus, wenn zusätzlich zur Sperrfrist noch eine Ruhezeit von 7 Monaten dazu kommt?

1. Monat muss ich bezahlen.
Und danach?
Zahlt das Arbeitsamt dann die Beiträge??

vielen dank für eure antworten!
rina
kiter77
WRF-Mitglied
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Krankenversicherung während Sperrfrist - Wer zahlt?

Ungelesener Beitrag von kiter77 »

Hallo Weltreisende.

Ich gehe mal davon aus, das ich während der Sperrzeit vom Arbeitsamt und geplanter Selbständigkeit mit Gründerzuschuss die Beiträge für die Krankenversicherung nicht bezahlt kriege und mich selber kümmern muss?



[einzelthematisiert und in passendes Thema verschoben - Astrid :)]
AlexB
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Krankenversicherung während Sperrfrist - Wer zahlt?

Ungelesener Beitrag von AlexB »

Hallo Kiter77,


erstmal Glückwunsch zur Kündigung und zum Entschluss, Deine Reise anzutreten.

Ich habe ähnliches vor einem Jahr gemacht und bin auf meiner lang ersehnten Reise und habe es bisher keinen Tag bereut.


Versicherung: Wie Du schon schreibst, musst Du Dich in der Sperrzeit selbst versichern. Ich war auch bei der TK und das kostet im Monat ca. 130€ (plus/ minus, weiss ich nicht mehr ganz genau) , wenn man kein Einkommen generiert.
Halte ich für die beste Idee, denn man ist eben sofort am ersten Tag nach der Kündigung [Du bist praktisch Privatier, der beste Job der Welt :-)] versichert.



Viele Grüsse


Alex
Unser Blog, in dem aber nicht viel anderes steht als hier im Forum: http://ein-jahr-freiheit.blogspot.com
atw12
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Arbeitsamt: Zahlt es Krankenversicherung während Sperrfrist?

Ungelesener Beitrag von atw12 »

Sveni70 hat geschrieben:Hallo zusammen,

mein Bewilligungsbescheid von der Bundesagentur für Arbeit liegt nun vor und mir wurde bestätigt, dass die Bundesagentur die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für mich übernimmt (gem. § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III).

Konkret: Ich habe zum 31.7.2009 gekündigt und bin ab 1.8.2009 arbeitslos. Die Sperrfrist beträgt 12 Wochen und läuft bis zum 23.10.2009.

Für die Zeit vom 1.8.-31.8.2009 läuft die Nachversicherungszeit der gesetzlichen Krankenkasse.

Für die Zeit vom 1.9.2009-23.10.2009 werden Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt bzw. die Zahlung erfolgt natürlich nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ich mich abmelde (unsere Reise startet im September).
Hilfe, ich blick nicht mehr durch.
Bei mir Kündigung zum 31.1.12
Arbeitslos ab dem 1.2.12
Auslandskrankenversichert und abgemeldet bei AA: 1.3.,

also wie bin ich in den 4 Wochen im Feb krankenversichert???

Wenn die Übernahme der KV durch die AA erst nach 5 Wochen einsetzt, bin ich dann schon wieder abgemeldet und im Ausland

Über den Arbeitsgeber endet die Versicherung zur Kündigung am 31.1.

Was bedeutet Nachversicherungszeit der gesetzlichen Krankenkasse?
Gibt es da eine Quelle die das definitiv belegt? Sonst muss ich mich privat für 4 Wochen krankenversichern, obwohl ich gesetzlich versichert bin...
Help...:(

Ich war schonmal bei der AA, aber die hatte keine Ahnung (war berufsberatung die ich nicht brauche, und mein nächster Termin da ist irgendwann im Feb, also zu spät um das zu klären...)
Sveni70
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Arbeitsamt: Zahlt es Krankenversicherung während Sperrfrist?

Ungelesener Beitrag von Sveni70 »

Hallo atw12,

wenn Du pflichtversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse bist bzw. warst, gilt der Nachversicherungsschutz, d.h. Du bist für den Februar noch kostenlos versichert. Festgelegt ist das ganze in § 19 SGB und nennt sich "nachgehender Leistungsanspruch".

Wenn Du freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist bzw. warst, kannst/musst Du den Beitrag für den Februar für Deine gesetzliche Krankenkasse selbst bezahlen. Hat bei mir damals 138,60 Euro gekostet.

Ab März, wenn Du im Ausland bist, musst Du ohnehin eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Das Ganze (und noch vieles mehr) habe ich detailliert in meinem Buch beschrieben:

Lebezeit - Eine Anleitung zum Langzeitreisen

Viele Grüße
Sveni
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