Hallo liebe Weltreisende,
Kann jemand aus österreichischer Sicht beantworten, was ich machen muß, um Arbeitslosengeld vor und nach der Reise zu bekommen?
Was ist zu beachten, um nur ein Minimum von Sozialleistungen zu "verlieren"?
Liebe Grüße
Inschi
Österreich: Arbeitslosengeld - Ansprüche sichern - wie?
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
Österreich: Arbeitslosengeld - Ansprüche sichern - wie?
Ich habe mich nach meiner Rückkehr aus dem Ausland arbeitslos gemeldet.
Da ich den Job selbst gekündigt habe musste ich einen Monat ohne Arbeitslosengeld leben.
Das Arbeitslosengeld ist mir egal.. ich plane mein Budget immer auch für danach... aber bzg. K rankenversicherung sollte man was unternehmen, da kann man in Österreich aus der KV rausfliegen kann.
[s.a.: -> Österreich: GKK Selbstversicherung zum Mindestbeitrag - wie?]
Kommt immer auf die Dauer der Reise an.
mfg
martin
[Verlinkung eingefügt - Astrid ]
Da ich den Job selbst gekündigt habe musste ich einen Monat ohne Arbeitslosengeld leben.
Das Arbeitslosengeld ist mir egal.. ich plane mein Budget immer auch für danach... aber bzg. K rankenversicherung sollte man was unternehmen, da kann man in Österreich aus der KV rausfliegen kann.
[s.a.: -> Österreich: GKK Selbstversicherung zum Mindestbeitrag - wie?]
Kommt immer auf die Dauer der Reise an.
mfg
martin
[Verlinkung eingefügt - Astrid ]
Österreich: Arbeitslosengeld - Ansprüche sichern - wie?
Hallo,
ich habe 3 Jahre in Österreich gearbeitet und möchte jetzt wieder für 1 Jahr nach S O A.
Ist es in Österreich auch so, dass man sich für 1 Tag bei AMS anmelden muss und dann 3 1/2 Jahre den Anspruch behalten kann?
[Vg.: ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern]
Dazu noch 2 Fragen:
- Spielt es eine Rolle wenn man kein Österreicher ist?
- Österreich: Arbeitslosengeld auch nach Wohnsitz-Abmeldung?
Danke
[Frage in bereits vorhandenes Thema verschoben bzw. einzelthematisiert - Astrid ]
ich habe 3 Jahre in Österreich gearbeitet und möchte jetzt wieder für 1 Jahr nach S O A.
Ist es in Österreich auch so, dass man sich für 1 Tag bei AMS anmelden muss und dann 3 1/2 Jahre den Anspruch behalten kann?
[Vg.: ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern]
Dazu noch 2 Fragen:
- Spielt es eine Rolle wenn man kein Österreicher ist?
- Österreich: Arbeitslosengeld auch nach Wohnsitz-Abmeldung?
Danke
[Frage in bereits vorhandenes Thema verschoben bzw. einzelthematisiert - Astrid ]
- Astrid
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Österreich: Arbeitslosengeld - Ansprüche sichern - wie?
Hallo Jens
Scheint so, als seien die Österreicher in diesem Punkt sogar großzügiger.
Aber berichte doch noch mal, was Dir bei der AMS gesagt wurde!
Wer sich wie Tiroler erst nach der Reise arbeitslos meldet, aber seine Ansprüche nicht mindern oder verlieren möchte, sollte auf jeden Fall darauf achten, die Rahmenfrist (52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten während der letzten 2 Jahre (vor Vollendung des 25. LJ 26 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate) einzuhalten.
Liebe Grüße
Astrid
Nachem ich mich auf Grund mehrerer anderer, verwandter Fragen durch das Thema Arbeitslosengeld in Österreich durchgebissen habe, habe ich folgendes gefunden:Jens08 hat geschrieben:Ist es in Österreich auch so, dass man sich für 1 Tag bei AMS anmelden muss und dann 3 1/2 Jahre den Anspruch behalten kann?
Quelle: Arbeiterkammer4 Fortbezug
Arbeitslosen, die das zuerkannte Arbeitslosengeld nicht bis zur zulässigen Höchstdauer in Anspruch genommen haben, ist auf Anmeldung (="normaler" Antrag auf Arbeitslosengeld; bei Unterbrechung bis 62 Tage nur persönliche Wiedermeldung erforderlich) der Fortbezug des Arbeitslosengeldes für die restliche zulässige Bezugsdauer zu gewähren, wenn sie arbeitslos, arbeitswillig und arbeitsfähig sind und die Anmeldung innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren, gerechnet vom Tage des letzten Bezuges des Arbeitslosengeldes, erfolgt (eine Vervielfachung – Dynamisierung – des seinerzeitigen Entgeltes findet nicht statt)....
Scheint so, als seien die Österreicher in diesem Punkt sogar großzügiger.
Aber berichte doch noch mal, was Dir bei der AMS gesagt wurde!
Wer sich wie Tiroler erst nach der Reise arbeitslos meldet, aber seine Ansprüche nicht mindern oder verlieren möchte, sollte auf jeden Fall darauf achten, die Rahmenfrist (52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten während der letzten 2 Jahre (vor Vollendung des 25. LJ 26 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate) einzuhalten.
Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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