Hallo ihr Lieben,
ich habe direkt eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen.
In ein paar Monaten ist der Auftakt unserer Weltreise und wir wollen unsere Wohnung untervermieten. Leider hat uns der Vermieter nicht erlaubt, die gesamte Wohnung zu vermieten. Ok, dachten wir. Dann vermieten wir eben nur 1 Zimmer. Auch gut. So haben wir noch Lagerraum und für den Notfall einen Rückzugsort.
Aber auch das erlaubt unser Vermieter nicht, da die 2 Zimmer-Wohnung, dann im Prinzip mit 3 Personen "bewohnt" wäre und dies sei dann eine Überbelegung.
Was ist nun die beste Lösung? Ich melde mich ab aus der Wohnung, zunächst auf eine andere Adresse (vorübergehend bei meinen Schwiegereltern) und ab Reisestart dann ganz aus Deutschland?
Könnte der Vermieter aufmucken, dass mein Freund, welcher der Hauptmieter ist, mich abmeldet und gleichzeitig für 1 Monat später einen Untermieter anmeldet?
Bisher lief alles so gut mit unseren Vorbereitungen. Nun dieser krasse Dämpfer..das wirft uns moralisch so zurück.
Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen?
Liebe Grüße
Vermieter verweigert Untervermietung wg. Überbelegung
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Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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- Kiebitz
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Vermieter verweigert Untervermieter, Überbelegung
Moin,
Mietrecht ist vielfältig, ohne genauere Information über Ort, Vertragsgestaltung, Art der Wohnung (gefördert/Studentenwohnung/etc) ist es nicht möglich, sinnvolle Aussagen auf deine etwas einfach gestellte Fragen zu geben.
"Abmelden" meint bei dir die Abmeldung des Wohnsitzes? Das hat mit deinem Mietvertrag und dessen Kündigungsfristen nichts zu tun. Aber auch das ist abhängig von den bestehenden Vertragsverhältnissen.
Lasst euch die Motivation dadurch nicht kaputt machen. Das ist nach spätestens 4 Wochen on the road vergessen... Seht es als Herausforderung!
Ciao
Monkey
Mietrecht ist vielfältig, ohne genauere Information über Ort, Vertragsgestaltung, Art der Wohnung (gefördert/Studentenwohnung/etc) ist es nicht möglich, sinnvolle Aussagen auf deine etwas einfach gestellte Fragen zu geben.
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Monkey
Wir essen jetzt Opa.
Interpunktion rettet Leben!
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