Vor / Während Weltreise selbstständig melden?

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jot
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Vor / Während Weltreise selbstständig melden?

Ungelesener Beitrag von jot »

Macht es rechtlich Sinn, wenn ich mich kurz vor bzw. während meiner Weltreise (am 1.11. gehts definitiv los :D) beim Arbeitsamt als selbstständig (ab 1.11.) melde? Oder muss ich dadurch schlimmstenfalls Nachteile in Kauf nehmen (z.B. dass mir kein Arbeitslosengeld mehr bei meiner Rückkehr und Wiederanmeldung gezahlt werden würde)?

Hintergründe, wieso ich diese "Selbstständigkeit" erwäge:
- ich habe ein paar kleinere Beratungsleistungen durchgeführt, für die ich nach meiner Abreise terminiert dann eine Rechnung stellen würde, evtl. fällt zusätzlich aus dem Ausland nochmal ein Arbeitsauftrag an (den ich von unterwegs erledigen könnte und auch abrechnen würde)
- über meine Homepage/Blog kommen geringe Werbeeinnahmen rein, die ich dann ebenfalls darüber versteuern könnte
- last but not least: das Arbeitsamt hat mich kurz vor meiner Abreise nochmal zu einem Termin eingeladen (nach meinen schlechten Erfahrungen im Frühjahr, wo das nicht so begeistert aufgenommen wurde, habe ich ihnen diesmal nichts von einer geplanten Reise erzählt), mit der zeitlich absehbaren Abmeldung hoffe ich diesem Termin zu entgehen bzw. ihn zu einem lockeren Plausch ohne Frist- und Zielsetzungen zu wandeln ;)


Meine Befürchtung ist, dass mir aufgrund irgendwelcher Paragraphen durch die Selbstständigkeit evtl. Restansprüche auf mein ALG verfallen?
jot
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Ungelesener Beitrag von jot »

Um die Frage selbst zu beantworten: eine (vorrübergehende) Selbstständigkeit ist seitens der Arbeitsagentur kein Problem, die Ansprüche auf ALG ruhen dann solange (bis zu 4 Jahre, wie bei einer Abmeldung ins Ausland). Vielleicht eine Option für alle, die dem Amt nicht auf die Nase binden wollen, dass sie eine Weltreise machen.
Bei einer Selbstständigkeit muss man sich natürlich selber krankenversichern, inwiefern die "normale" Auslandskrankenversicherung dazu zählt (nicht dass Nachforderungen wegen der Selbstständigkeit kommen) muss ich mich noch schlau machen.
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Astrid
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Vor/Während Weltreise selbstständig melden?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Jot,

vielen Dank für die Rückmeldung :).

Trotzdem hätte ich noch ein paar Fragen, quasi um sicher zu gehen:
Was bedeutet "vorübergehend"?
Bleibt Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld unabhängig von Deinem als Selbständiger erzieltem Einkommen in unverminderter Höhe bestehen (also keine Reduktion, wenn Dein Einkommen als Selbständiger deutlich geringer sein sollte als Dein vorheriges Gehalt als abhängig Beschäftigter)?
Mußt Du Deine Selbständigkeit beim Arbeitsamt melden bzw. beantragen?
Gibt es bezüglich Selbständigkeit während Ruhens des Arbeitslosengeldes eine gesetzliche Regelung, auf die man sich berufen kann?

Bei der Internet-Recherche habe ich dazu leider keine Informationen gefunden.

Liebe Grüße
Astrid
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jot
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Ungelesener Beitrag von jot »

Vorrübergehend im Sinne, dass ich beabsichtige mich definitiv zurückzumelden (habe gesagt, dass ich für ein Projekt nur befristet freiberuflich arbeiten kann).

Im Prinzip läuft das genau gleich, wie schon in anderen Beiträgen beschrieben. Mal angenommen mein ALG-Anspruch entstand am 01.05.2010 und ich habe nun bis einschließlich Oktober 6 Monate ALG bezogen, dann habe ich einen Restanspruch ALG für 6 Monate, könnte mich also nun z.B. auf unbestimmte Zeit abmelden und im nächsten Jahr beispielsweise wieder anmelden - mir stehen die vollen 6 Monate zu. Die Beraterin hat mir sogar ausdrücklich versichert, dass es möglich ist sich mehrmals ab- und wieder anzumelden (machen wohl viele Freiberufler, die am Anfang nicht genug Projekte reinbekommen und dadurch öfters Leerlaufphasen haben), man nimmt seinen Restanspruch immer mit. Maximal natürlich bis zum 01.05.2014, dann nämlich wäre der entstandene Anspruch nach 4 Jahren verjährt (wie auch bei Abmeldung ins Ausland).

Als Freiberufler zahlt man ja (standardmäßig) nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, insofern entsteht auch kein neuer Anspruch (aus dem eine neue Berechnung stattfinden müsste). Ausnahme: freiwillige Arbeitslosenversicherung (die kann man wohl optional seit einigen Jahren als Freiberufler abschließen), aber mit diesem Sonderfall habe ich mich nicht beschäftigt. Wenn man zuwenig verdient gilt wohl sowieso eine Härtefallregelung (statt des letzten Jahres wird das vorletzte zur Berechnung genommen).

Die Selbstständigkeit wird einfach telefonisch an die Hotline gemeldet (meine Beraterin hat mir angeboten auch direkt per Mail an sie, aber keine Ahnung ob das der Regelweg ist). Bei der Arbeitsagentur muss nichts beantragt werden, allerdings beim Finanzamt die Selbstständigkeit angemeldet (um entsprechend versteuert zu werden).

Nach den entsprechenden Paragraphen habe ich nicht gefragt, aber ich denke dass hier ebenfalls §45 SGB (Verjährung) maßgeblich ist. Einen "Zusatzparagraphen" für Freiberufler (wie befürchtet) gibt es wohl nicht, jedenfalls wusste davon meine Beraterin nichts und sie hat wohl schon einige Fälle mit vorrübergehender Selbstständigkeit gehabt, die anschließend problemlos wieder ALG bekommen haben.
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Astrid
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Ungelesener Beitrag von Astrid »

Super Jot - das freut mich, dass Du diesmal ein positive Erfahrung mit der Agentur für Arbeit gemacht hast :D.
Astrid
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Reiseheinz
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Vor/Während Weltreise selbstständig melden?

Ungelesener Beitrag von Reiseheinz »

Ich habe mich selbstständig gemacht. Als Freiberufler. Ich werde zwar demnächst in Südamerika leben, hab aber eine Meldeadresse und Konto in Deutschland. Das erleichtert das Zurückkommen erheblich. Und es ermöglicht mir ganz legal Geld zu verdienen und die Ansprüche im Alter aufrecht zu erhalten!

Gruß
Heinz
Mein Reiseführer Südamerika, den ich pflegen darf.
Tobias4
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Ungelesener Beitrag von Tobias4 »

Hallo Heinz,

auch ich habe vor mich als Freiberufler selbstständig zu machen.

Kannst du mir vielleicht noch ein paar Informationen geben?

Wie regelst du das als Selbständiger zum Beispiel mit deiner Krankenversicherung? GKV/PKV oder Auslandskrankenversicherung?

Legal Geld verdienen heißt? Du hast Kunden (egal in welchem Land) und meldest deine Einnahmen bzw. das zu versteuernde Einkommen jährlich an das deutsche Finanzamt? Ist es grundsätzlich egal in welchem Land und für welche Kunden du deine Leistung erbringst?

Gibt es Probleme, wenn du mal über längere Zeit (> 1 Jahr) keine Aufträge/Einnahmen hast?

Ich habe vor nach der Anmeldung der Selbstständigkeit noch einige Zeit in Deutschland zu verbringen. Allerdings habe ich im ersten Jahr nicht vor tatsächlich Aufträge anzunehmen. Ich möchte mit der Selbstständigkeit vor allem dem Arbeitslosen-/Arbeitssuchenden-Status entgehen und auf finanzielle Unterstützung des Staates verzichten.

Auch möchte ich während der Zeit längere Auslandsreisen und/oder eine Weltreise unternehmen. Ich habe nicht vor, wieder in ein festes Arbeitsverhältnis zu wechseln.
Nach der Erledigung eigener Projekte möchte ich sehr wohl Aufträge annehmen.

Viele Grüße
Tobias
boppel
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Vor / Während Weltreise selbstständig melden?

Ungelesener Beitrag von boppel »

Hallo Tobias,
Gibt es Probleme, wenn du mal über längere Zeit (> 1 Jahr) keine Aufträge/Einnahmen hast?
Wenn man sich selbständig macht (bzw. ein Unternehmen gründet) muß man eine "Gewinnerzielungsabsicht" haben.

Mit anderen Worten, wenn man eine gewisse Zeit nur Verlust macht und keinen Gewinn, dann kommt die Steuerprüfung und dann wird ermittelt, ob eine "Gewinnerzielungsabsicht" besteht oder nicht. Ggf. wird das Unternehmen dann nicht anerkannt und alle bezogenen "Steuervorteile" (wie z.B. Abschreibungen, Reisekosten u.s.w.) werden nicht anerkannt und sind an das Finanzamt zu erstatten - das kann dann sehr teuer werden!

Insbesondere durch die "Mehrwertsteuerbetrügereien" werden an Neugründer besondere Auflagen gestellt. So sind monatliche Steuermeldungen erforderlich - was aus dem Ausland oft nur schwer möglich ist und bereits nach kurzer Zeit "Aufmerksamkeit" erregen kann.
Wenn man dann auch noch einem Anschreiben vom Finanzamt nicht antwortet (weil man es im Ausland ja nicht lesen kann bzw. nicht erhalten hat) dann könnte das Ganze schnell unangenehm werden.

Gruß

Boppel
Tobias4
Kiebitz
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Ungelesener Beitrag von Tobias4 »

Hallo Boppel,

vielen Dank für deine Antwort.

Eine Gewinnerzielungsabsicht habe ich selbstverständlich. Ich muss ja auch von irgendwas leben :)

In der ersten Zeit meiner Selbstständigkeit wird nur nicht viel erwirtschaftet werden können.

Das liegt zum einen daran, dass ich noch ein Studium abschließen muss, zum andern möchte ich die freie Zeit während der ersten Monate nutzen, um mich in neue Technologien einzuarbeiten und eigene Projekte - die keinen Gewinn bringen - voranzutreiben.
Dazu würde ich gerne noch die eine oder andere mehrmonatige Reise unternehmen.

Welche Steuervorteile das FA von mir zurückfordern könnte ist mir unklar. Wenn ich während der Gründungsphase kein Einkommen habe, werde ich auch nichts abschreiben können. Auch habe ich nicht vor, mir durch die Freiberuflichkeit irgendwelche Vorteile zu erschleichen.

Ich könnte mich für die ersten Monate natürlich genauso gut arbeitslos melden. Aber ich möchte weder Arbeitslosengeld beziehen noch irgendwelchen Verpflichtungen des Arbeitsamts nachkommen.

Von welchen Zeiträumen reden wir eigentlich? Das FA kann kaum erwarten, dass ein Freiberufler vom Start weg erhebliche Gewinne generiert. Eine mehrmonatige Gründungsphase ohne oder mit nur wenig Einkommen sollte doch allgemein anerkannt sein. Wenn man Jahr für Jahr kein Gewinn generiert stimmt da natürlich irgendwas nicht, da stimme ich dir zu.

Auch kann es doch nicht grundsätzlich verboten sein, in Projekten außerhalb Deutschlands zu arbeiten oder mehrmonatige Reisen zu unternehmen? Dadurch kann doch eine Gewinnerzielungsabsicht nicht in Frage gestellt werden.

Viele Grüße
Tobias
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