Polizeiliches Führungszeugnis: Wann auf Weltreise nötig?

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alessandroschneider
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Polizeiliches Führungszeugnis: Wann auf Weltreise nötig?

Ungelesener Beitrag von alessandroschneider »

Hallo,

Anfang Oktober soll meine Weltreise auf unbestimmte Zeit losgehen (siehe mein Vostellungsthread), hab allerdings noch eine Frage zu den mitzunehmenden Dokumenten:

Wäre ein polizeiliches Führungszeugnis essentiell mit zu nehmen?
Und in welchen Fällen braucht man im Ausland vielleicht ein polizeiliches Führungszeugnis?
Vielleicht falls ich unterwegs mal versuche irgendwo länger zu bleiben (Arbeitsvisum?) oder mein Visum verlängern will?

Danke :)
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Astrid
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Polizeiliches Führungszeugnis: Wann auf Weltreise nötig?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Alessandro :)

Ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N) benötigst Du z.B. für die Beantragung eines Einwanderungs- bzw. Arbeitsvisums in anderen Ländern. Für die Verlängerung eines Touristen-Visums ist es nicht nötig.

Aber: in vielen Fällen darf das Führungszeugnis / Certificate of Goodstanding nicht älter als 1-X Monate sein. Ausserdem muss es für viele Länder "überbeglaubigt", d.h. mit einer zusätzlichen Echtheitsbescheinigung versehen sein. Auch dafür darf es meist nicht älter als 3 Monate sein.

Wichtig zu wissen, dass Du ein polizeiliches Führungszeugnis formlos auch aus dem Ausland schriftlich oder per FAX (NICHT per email) beantragen kannst und es Dir auch an (D)eine private Auslandsadresse zugeschickt wird.

Sofern Du Deinen Antrag nicht persönlich abgibst, müssen Deine Personendaten und Unterschrift amtlich (z.B. durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung oder einen Notar vor Ort) bestätigt sein. Auch solltest Du nicht vergessen, zu erwähnen, wofür bzw. für welches Land Du das Führungszeugnis benötigst.

Der Antrag wird beim:
Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 2
53094 Bonn
gestellt.

Das Führungszeugnis und die Überbeglaubigung (Apostille) kosten jeweils 13 Euro. Die Zahlung kann durch Überweisung auf das Konto des Bundeszentralregisters erfolgen:

Deutsche Bundesbank - Filiale Köln -
BLZ: 370 000 00
Konto-Nr.: 380 010 05
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005
BIC/swift-Nr.: MARKDEF1370

Angabe des Verwendungszwecks bzw. Vor- und Nachnamen nicht vergessen ;).

Du kannst - falls benötigt - den Antrag auf Überbeglaubigung zusammen mit dem Antrag auf Austellung eines Führungszeugnisses unter o.g. Adresse stellen (spart Dir einmal die Beglaubigungs-Gebühren und ein aus dem Ausland aufwändiges hin und her, weil für die Überbeglaubigung das Original-Führungszeugnis ja vorliegen muss). Ausserdem wird Dein Antrag nur bearbeitet, wenn Du einen Beleg über die Bezahlung mitsendest.
(Quellen: hier und hier)

Um Deine Frage zu beantworten, inwiefern es "essentiell" ist, ein Führungszeugnis inkl. Überbeglaubigung mitzunehmen, ist es wichtig zu wissen, wie alt es sein darf... Das müsstest Du ggf. auf Länderebene klären.

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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