Chef zu früh über Langzeitreise informiert, evtl. Kündigung

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Kleinboot-Segler
Kiebitz
Beiträge: 2
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Chef zu früh über Langzeitreise informiert, evtl. Kündigung

Ungelesener Beitrag von Kleinboot-Segler »

Hallo, ich plane eine Langzeitreise mit einem kleinen S egelboot ab ca. Mai 2013 und habe meinen Chef schon im November 2012 darüber informiert. Unser bis dahin freundschaftliches Verhältnis hat sich an diesem Tag umgedreht und es kommt mir so vor, als wolle er mir jetzt Steine in den Weg legen, und ich mache mir Sorgen um mein eventuelles Arbeitslosengeld:

Der urprüngliche Plan: (Ich arbeite seit knapp 3 Jahren vollzeit in einem kleinen Handwerksbetrieb mit weniger als 5 Mitarbeitern) Kündigen wollte ich zum 1.Mai, um einen Tag arbeitslos zu sein, um mich dann sofort in Deutschland abzumelden, um nach meiner Rückkehr (nach Verfall der 3-Monats-Sperrzeit) Arbeitslosengeld, falls benötigt, erhalten zu können.
Nur war ich so doof und habe meinen Chef sehr früh darüber informiert, obwohl die Kündigungsfrist nur glaube ich einen Monat beträgt, weil ich mit meinem Chef bis dahin ein gutes Verhältnis hatte und ich ihm eine plötzliche Kündigung im März/April nicht antun wollte.
Seit diesem Tag an haben wir ein nicht mehr so schönes Arbeitsverhältnis.
Er hat sofort nach meiner Kundgabe das Arbeitsamt angerufen.
Er sagt mir nicht was er denen erzählt hat. Auf den Seiten des Arbeitsamtes steht seitdem eine Stellenanzeige für ab sofort. Er hat Andeutungen gemacht, dass er Kontakt zu einem eventuellen neuen Gesellen hat, der eventuell am 1. März anfangen kann, und er mir deshalb schon früher kündigen will.
Das fände ich jetzt gar nicht mehr so schlimm und außerdem würde mir ja dann sofort Arbeitslosengeld zustehen und ich könnte in Ruhe meine Reise vorbereiten. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Und für mich die momentan wichtigste Frage in dem Zusammenhang:
Kann es für mich einen Nachteil bedeuten, dass mein Chef bereits im November sich beim Arbeitsamt gemeldet hat (im schlimmsten Fall hat er denen gesagt, dass ich aufhören möchte wegen Weltreise), und ich mich erst dann melde sobald ich was schriftliches (entweder jetzt Kündigung vom Chef, oder im März Kündigung von mir) habe?

Sorry für das viele Geschreibsel, aber bin im Moment echt durch den Wind.
Kleinboot-Segler
Kiebitz
Beiträge: 2
Registriert: 13 Jan 13 3:53

Chef zu früh über Langzeitreise informiert, evtl. Kündigung

Ungelesener Beitrag von Kleinboot-Segler »

Habe soeben eine Anfrage für einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur gestellt. Außerdem hatte ich vergessen zu erwähnen, dass ich zuerst ein 4-wöchiges Praktikum zum Abschluss meiner Windsurf-und Segellehrer-Ausbildung machen möchte, um dann während der Segelreise als Segel-und Windsurflehrer zu arbeiten.
jot
WRF-Spezialist
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Wohnort: bei Frankfurt am Main

Chef zu früh über Langzeitreise informiert, evtl. Kündigung

Ungelesener Beitrag von jot »

Meinem Verständnis der Rechtslage nach (bin kein Arbeitsrechtler ;)) ist es für dich finanziell vorteilhafter, wenn dich dein Chef kündigt.
Bei einer ordentlichen Kündigung hast Du Anspruch auf die vollen 12 Monate Arbeitslosengeld und eventuell sogar auf eine Abfindung (bei einem Kleinbetrieb aber eher schwer).
Für eine außerordentliche Kündigung (dann könnte das AA Sperrfristen verhängen) wegen Pflichtverletzung o.ä. ist eine geplante Weltreise m.E. nicht ausreichend, zumal Du ja bisher nur mündlich Überlegungen dazu geäußert hast und nicht bereits schriftlich gekündigt - das Arbeitsamt kann dich auch nicht dafür bestrafen, dass du solche Überlegungen anstellst und deinen Chef frühzeitig darüber informierst (eigentlich ist das ja positiv zu sehen, auch wenn er dir daraus nun einen Strick drehen will).
dieSteffi
WRF-Moderator
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Chef zu früh über Langzeitreise informiert, evtl. Kündigung

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

jot hat geschrieben:Meinem Verständnis der Rechtslage nach (bin kein Arbeitsrechtler ;)) ist es für dich finanziell vorteilhafter, wenn dich dein Chef kündigt. Bei einer ordentlichen Kündigung hast Du Anspruch auf die vollen 12 Monate Arbeitslosengeld und eventuell sogar auf eine Abfindung (bei einem Kleinbetrieb aber eher schwer).
Für eine außerordentliche Kündigung (dann könnte das AA Sperrfristen verhängen) wegen Pflichtverletzung o.ä. ist eine geplante Weltreise m.E. nicht ausreichend, zumal Du ja bisher nur mündlich Überlegungen dazu geäußert hast und nicht bereits schriftlich gekündigt - das Arbeitsamt kann dich auch nicht dafür bestrafen, dass du solche Überlegungen anstellst und deinen Chef frühzeitig darüber informierst (eigentlich ist das ja positiv zu sehen, auch wenn er dir daraus nun einen Strick drehen will).
würde ich auch so sehen, vgl.
-> ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern...
Wir wollen nicht mehr mitschwimmen, wir wollen aber auch nicht gegen den Strom schwimmen, wir wollen einen ganz anderen Fluss!
Mein Reiseblog: keine-eile Leben auf Rädern - Reisen auf Reifen
Meine Seite über die Algarve: algarve-pur - Urlaub in der Algarve
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