Problem mit Meldegesetz nach 16 Monaten Weltreise

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Chavishnu
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Problem mit Meldegesetz nach 16 Monaten Weltreise

Ungelesener Beitrag von Chavishnu »

Hallo lieber Reisegemeinde,

ich bin seit etwa 16 Monaten (mit einem Monat Pause in Deutschland) auf Weltreise ohne festen Wohnsitz und habe vor einigen Tagen einen Brief vom Bürgeramt erhalten. In diesem werde ich aufgefordert mich unverzüglich zu melden, da ich an meiner deutschen Adresse nicht mehr wohnhaft und meinen Meldepflichten nicht nachgekommen sei.

Folgende Hintergründe: Die Wohnung meiner Freundin und mir (in der ich noch immer gemeldet bin) ist derzeitig untervermietet an Freunde (unsere Möbel stehen noch drin) und die Post geht per Nachsendeauftrag an meine Eltern (die in einem anderen Ort wohnen). Von der deutschen Krankenversicherung bin ich abgemeldet und über eine Auslandsreiseversicherung versichert.

Ich bin mir nun unsicher wie ich hier weiter vorgehen soll. Intuitiv würde ich mit dem Bürgeramt Kontakt aufnehmen, meine Lage offen erläutern und darum bitten, weiterhin an der Adresse gemeldet bleiben zu können.

War jemand von euch bereits in einer ähnlichen Situation und kann mir einen Rat geben?

Viele Grüße
Chavishnu
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Astrid
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Problem mit Meldegesetz nach 16 Monaten Weltreise

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Chavishnu :)

Noch unterliegen die Meldegesetze den Ländern (Landesmeldegesetze), deren Grundlage das Melderechtsrahmengesetz bildet.

Unter § 11 Allgemeine Meldepflicht heisst es:
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.
(3) Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben, die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei ihr persönlich zu erscheinen.
(4) Die Meldebehörde hat dem Eigentümer der Wohnung und, wenn dieser nicht Wohnungsgeber ist, auch dem Wohnungsgeber bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrade der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen. Sie kann von ihnen Auskunft darüber verlangen, welche Personen bei ihnen wohnen oder gewohnt haben.
Von daher hat es wenig Zweck lügen zu wollen.

Da die Verletzung der Meldepflicht im Sinne eines "Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften" als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann (zur Höhe von Bußgeldern siehe z.B. §17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten), würde ich Dir ebenfalls empfehlen, baldmöglichst mit dem Bürgeramt Kontakt aufnehmen und ihnen Deine Lage offen zu schildern. Meiner Erfahrung nach sitzen auch bei Behörden manches Mal Mitarbeiter, die einen gesunden Menschenverstand haben und gemeinsam mit Dir nach einer Lösung suchen können.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du Dich an dem Ort Eurer Wohnung (Deinem Wohnsitz) nicht abgemeldet.

Mein Argumentationsansatz würde auf Deiner Rückkehrwilligkeit basieren.
Dafür spricht die Tatsache, dass sich Deine Möbel noch in der Wohnung befinden (Du somit ja eigentlich gar nicht ausgezogen, sondern nur vorübergehend abwesend bist) und die Wohnung während Eurer Abwesenheit nicht an Fremde, sondern Freunde untervermietet ist (ich hoffe, die haben sich angemeldet! ;)).
Vielleicht hast Du ja noch ein paar weitere Argumente parat, die für Deine Rückkehr an Deinen Wohnort sprechen (z.B. die zwischenzeitliche Reisepause in Deiner Wohnung als Ausdruck, dass Deine Melde-Adresse der Ort Deines Lebensmittelpunktes ist, evtl. Aussicht auf (Rückkehr an vorherigen) Arbeitsplatz, Bankkonto, Rückflugticket...).
Da Du nicht ins Ausland verzogen, sondern nur im Ausland reisend unterwegs bist, gibt es m.E. eigentlich auch keinen Grund für eine Abmeldung.

Inwiefern sich das für Dich zuständige Bürgerbüro mit dieser Erklärung zufrieden gibt bzw. sie akzeptiert oder doch eine Abmeldung verlangt, wirst Du uns sicher anschliessend erzählen?!

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Cornelia14
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Wohnort: Wien

Problem mit Meldegesetz nach 16 Monaten Weltreise

Ungelesener Beitrag von Cornelia14 »

Solche Dinge sind immer sehr ärgerlich!

[Wie ist es denn gelaufen?]
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