Jou das mag alles richtig sein. Nur wenn man auf einer jahrelangen Reise im Ausland ist und bedinngt dadurch KEINEN festen Wohnsitz in Deutschland und auch keinen Wohnsitz im Ausland hat, stellt sich doch die Frage der Steuererklärung.
Mal angenommen ich bin für viele Jahre im Ausland (in verschiedenen Ländern) unterwegs und bedingt dadurch in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig, habe aber in Deutschland ein Konto auf dem sagen wir mal 100K Euro lagern und von dem ich weltweit meinen Lebensunterhalt bestreite ... Wo sollte ich dann eine Steuerklärung abgeben? (Und über was, es gibt ja kaum noch Zinsen.)
Da bewegt man sich doch teilweise in einem rechtsfreien Raum.
Gruss
Oliver
Wohnsitzlos unterwegs arbeiten - Steuerpflicht?
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Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
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Danke!
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Wohnsitzlos unterwegs arbeiten - Steuerpflicht?
Oliver, das ist doch soooo einfach: natuerlich bei dem Finanzamt, das fuer die Anschrift zustaendig ist, unter der du dein Konto fuehrst...OliverG hat geschrieben: habe aber in Deutschland ein Konto ... Wo sollte ich dann eine Steuerklärung abgeben? ....
Und nun komm bitte nicht damit, dass dein deutsches Konto Anschriften-"frei" gefuehrt wird. das ist naemlich a b s o l u t ausgeschlossen
Gruesse, Ockel
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Wohnsitzlos unterwegs arbeiten - Steuerpflicht?
Wenn ich mich richtig erinnere ist man in D nicht mehr steuerpflichtig wenn man sich mehr als 180 Tage im Ausland aufhält.
Und zur Frage des Kontos in Deutschland ohne Meldeadresse siehe bitte
-> Basis- Girokonto in Europa bald ohne festen Wohnsitz
Gruß
Oliver
[Basiskontenthema einzelthematisiert]
Und zur Frage des Kontos in Deutschland ohne Meldeadresse siehe bitte
-> Basis- Girokonto in Europa bald ohne festen Wohnsitz
Gruß
Oliver
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Wohnsitzlos unterwegs arbeiten - Steuerpflicht?
Oliver,
es bleibt dabei, dass du fuer dein in Deutschland bestehendes Bankkonto eine Anschrift hast. Diese Anschrift bestimmt das zustaendige Finanzamt.
Und wenn das dich dazu auffordert, eine Steuererklaerung abzugeben (ist mir gerade kuerzlich passiert, obwohl ich laenger als 180 Tage pro Jahr in K olumbien bin), dann musst du das tun.
Ob du dann Steuern zahlen musst, haengt vom Inhalt deiner Steuererklaerung ab.
es bleibt dabei, dass du fuer dein in Deutschland bestehendes Bankkonto eine Anschrift hast. Diese Anschrift bestimmt das zustaendige Finanzamt.
Und wenn das dich dazu auffordert, eine Steuererklaerung abzugeben (ist mir gerade kuerzlich passiert, obwohl ich laenger als 180 Tage pro Jahr in K olumbien bin), dann musst du das tun.
Ob du dann Steuern zahlen musst, haengt vom Inhalt deiner Steuererklaerung ab.
Gruesse, Ockel
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Wohnsitzlos unterwegs arbeiten - Steuerpflicht?
Hallo,
Gem. §1 des deutschen Einkommensteuerrechts zur Steuerpflicht [ http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... d=9&paid=1 ] kann man selbst ohne Wohnsitz in Deutschland und nach mehr als 183 Tagen Auslandsaufenthalt noch einer "eingeschränkten Steuerpflicht" unterliegen. Z.B. wenn, man in Deutschland noch (Zins-) Einkünfte hat.
Einen erklärenden Überblick gibt das Finanzministerium auf http://www.finanzamt-rente-im-ausland.d ... schraenkt/ , wo auch die passenden Gesetzesparagrafen genannt werden.
@ nuriayasmin:
Durch den in Deutschland noch laufenden Arbeitsvertrag mit Minimaleinkünften unterliegst Du folglich auch als nicht in Deutschland gemeldete obdachlos- Wohnsitzlose und auch nach über 183 Auslandstagen noch der beschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland und erhälst die Steuererklärung von Deinem gewohnten Finanzamt.
LG
Nein, so einfach ist das leider nicht (mehr).OliverG hat geschrieben:Wenn ich mich richtig erinnere ist man in D nicht mehr steuerpflichtig wenn man sich mehr als 180 Tage im Ausland aufhält.
Gem. §1 des deutschen Einkommensteuerrechts zur Steuerpflicht [ http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... d=9&paid=1 ] kann man selbst ohne Wohnsitz in Deutschland und nach mehr als 183 Tagen Auslandsaufenthalt noch einer "eingeschränkten Steuerpflicht" unterliegen. Z.B. wenn, man in Deutschland noch (Zins-) Einkünfte hat.
Einen erklärenden Überblick gibt das Finanzministerium auf http://www.finanzamt-rente-im-ausland.d ... schraenkt/ , wo auch die passenden Gesetzesparagrafen genannt werden.
@ nuriayasmin:
Durch den in Deutschland noch laufenden Arbeitsvertrag mit Minimaleinkünften unterliegst Du folglich auch als nicht in Deutschland gemeldete obdachlos- Wohnsitzlose und auch nach über 183 Auslandstagen noch der beschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland und erhälst die Steuererklärung von Deinem gewohnten Finanzamt.
LG
Astrid & MArtin
Das Sein ändert das Bewusstsein
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