Abmeldung beim Arbeitsamt - welche Begründung?
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Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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Abmeldung beim Arbeitsamt - welche Begründung?
hallo!
ich habe mich jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und warte also ab, bis ich mind. 1 tag arbeitslosengeld erhalte, um mich dann wieder beim Arbeitsamt abzumelden, damit mein Anspruch auf Arbeitslosengeld während meiner Reise nicht verfällt.
Was aber soll ich in der Abmeldung als Grund angeben?
Dass ich 1 jahr auf reisen gehe?!
Und wenn ich wieder zurück bin, heißt dass dann am 1. tag aufs Abeitsamt, oder ab wann kann ich Abeitslosengeld ALG bekommen?
grüße.
ich habe mich jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und warte also ab, bis ich mind. 1 tag arbeitslosengeld erhalte, um mich dann wieder beim Arbeitsamt abzumelden, damit mein Anspruch auf Arbeitslosengeld während meiner Reise nicht verfällt.
Was aber soll ich in der Abmeldung als Grund angeben?
Dass ich 1 jahr auf reisen gehe?!
Und wenn ich wieder zurück bin, heißt dass dann am 1. tag aufs Abeitsamt, oder ab wann kann ich Abeitslosengeld ALG bekommen?
grüße.
Abmelden vom Arbeitsamt - Bergündung Weltreise?
Hallo Sternchen,
wenn Du selbst gekündigt hast, bist Du erstmal 3 Monate gesperrt, d.h. Du bekommst die ersten 3 Monate kein Arbeitslosengeld.
Ich habe einfach gesagt, dass ich auf Weltreise gehe. Das sorgte nur für neidische Blicke beim Sachbearbeiter, aber mehr nicht.
(Schließlich willst Du ja kein Geld für die Reise von denen.)
Damit war dann auch klar, dass ich nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehe und damit keine Leistungen erhalte.
Wenn Du zurück bist, musst Du Dich unbedingt gleich am ersten Tag persönlich beim Arbeitsamt melden. Denn erst ab diesem Tag bekommst Du Arbeitslosengeld.
Wenn Du Dir also ein paar Tage nach der Rückkehr Zeit läßt, bekommst Du nicht rückwirkend Geld.
Grüße
Meike
wenn Du selbst gekündigt hast, bist Du erstmal 3 Monate gesperrt, d.h. Du bekommst die ersten 3 Monate kein Arbeitslosengeld.
Ich habe einfach gesagt, dass ich auf Weltreise gehe. Das sorgte nur für neidische Blicke beim Sachbearbeiter, aber mehr nicht.
(Schließlich willst Du ja kein Geld für die Reise von denen.)
Damit war dann auch klar, dass ich nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehe und damit keine Leistungen erhalte.
Wenn Du zurück bist, musst Du Dich unbedingt gleich am ersten Tag persönlich beim Arbeitsamt melden. Denn erst ab diesem Tag bekommst Du Arbeitslosengeld.
Wenn Du Dir also ein paar Tage nach der Rückkehr Zeit läßt, bekommst Du nicht rückwirkend Geld.
Grüße
Meike
Weltreise: ausreichender Grund für Abmeldung bei Arbeitsamt?
Hallo Zusammen!
Ein leidiges Thema: Was tun mit dem Arbeitsamt und der Festsetzung des Arbeitslosengeldes vor der Weltreise?
Kann ich also dem Arbeitsamt vor der Festlegung der Höhe des Arbeitslosengeldes von meiner Weltreise erzählen? Oder muss ich davon ausgehen, dass unter diesen Umständen auf die Festlegung des Arbeitslosengeldes verzichtet wird und ich somit nach Beendigung der Weltreise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe?
Habt ihr dazu Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus!
Rulf
[Frage aus Regelbereich in passendes Thema verschoben - bitte vor dem Posten suchen! - Danke Astrid ]
Ein leidiges Thema: Was tun mit dem Arbeitsamt und der Festsetzung des Arbeitslosengeldes vor der Weltreise?
Kann ich also dem Arbeitsamt vor der Festlegung der Höhe des Arbeitslosengeldes von meiner Weltreise erzählen? Oder muss ich davon ausgehen, dass unter diesen Umständen auf die Festlegung des Arbeitslosengeldes verzichtet wird und ich somit nach Beendigung der Weltreise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe?
Habt ihr dazu Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus!
Rulf
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Abmeldung beim Arbeitsamt - welche Begründung?
Wenn du nicht in Deutschland gemeldet bist, ruht dein Anspruch,
ebenso wenn du postalisch nicht erreichbar bzw vermittelbar bist.
Also erzähl denen nicht, daß du weg bist, das geht die ohnehin nix an.
Allerdings verfällt dein angesammelter Anspruch nicht, nur weil du abwesend bist, der hält glaub 4 Jahre [-> s.a.: Arbeitslosengeld (ALG I) – Wie lange erhalte ich es? und ALG I nach Langzeitreise].
ebenso wenn du postalisch nicht erreichbar bzw vermittelbar bist.
Also erzähl denen nicht, daß du weg bist, das geht die ohnehin nix an.
Allerdings verfällt dein angesammelter Anspruch nicht, nur weil du abwesend bist, der hält glaub 4 Jahre [-> s.a.: Arbeitslosengeld (ALG I) – Wie lange erhalte ich es? und ALG I nach Langzeitreise].
Abmeldung beim Arbeitsamt - welche Begründung?
Ich meine rein rechtlich ist es so, dass man dem Arbeitsamt durchaus von den Reiseplänen erzählen könnte wenn man wollte: um das Arbeitslosengeld für genau einen Tag zu beziehen muss man natürlich vermittelbar sein, d.h. wenn 1. Tag des Arbeitslosengeldbezuges der 1.8. wäre und Abreise schon am 2.8., dann sagt man natürlich dass man nur einen befristeten Job bis 1.8. sucht... in der Praxis kann es natürlich passieren dass der Sachbearbeiter darüber nur den Kopf schütteln kann und zu wenig Eigeninitiative unterstellt (mit so krummen Daten und so kurzfristig ist man ja unvermittelbar), darum habe ich dem Amt damals auch nichts von meinen Plänen erzählt. Bin ganz offiziell zu den Beratungsgesprächen gegangen und habe ein paar Proforma-Bewerbungen abgeschickt um mein Soll zu erfüllen - bis ich mich dann am Tag der Abreise telefonisch als "abwesend im Ausland" (und somit nicht mehr vermittelbar) gemeldet habe.paukipaul hat geschrieben:Wenn du nicht in Deutschland gemeldet bist, ruht dein Anspruch,
ebenso wenn du postalisch nicht erreichbar bzw vermittelbar bist.
Bei meiner Rückkehr wurde die Weltreise von meiner Sachbearbeiterin dann übrigens sehr positiv aufgenommen, vielleicht hätte es also auch funktioniert wenn ich vorher von diesen Plänen erzählt hätte... aber wozu das Risiko eingehen - schlimmstenfalls hätte ich klagen müssen um mein Recht zu bekommen und das hätte nicht nur die Abreise erheblich verzögert, vermutlich auch viel Geld und Nerven gekostet.
Abmeldung beim Arbeitsamt - welche Begründung?
Mal fürs Notizbuch: man braucht weder für Anmeldung noch für Abmeldung vom Arbeitsamt ne Begründung, denn das geht niemanden außer dich was an.
Schließlich ist das Arbeitsamt dazu da, DIR zu helfen, aber nicht dazu, dich ein ein Beschäftigunsverhältnis zu zwingen, wenn du gar nicht arbeiten möchtest, also dich NICHT arbeitslos gemeldet hast.
Also nochmal zum mitschreiben: es ist dem Arbeitsamt kaggegal, WESHALB man sich an oder abmeldet.
Jedenfalls juristisch, und das ist das einzige was zählt.
Schließlich ist das Arbeitsamt dazu da, DIR zu helfen, aber nicht dazu, dich ein ein Beschäftigunsverhältnis zu zwingen, wenn du gar nicht arbeiten möchtest, also dich NICHT arbeitslos gemeldet hast.
Also nochmal zum mitschreiben: es ist dem Arbeitsamt kaggegal, WESHALB man sich an oder abmeldet.
Jedenfalls juristisch, und das ist das einzige was zählt.
nach 7 Monaten zurück - 3 Monate in D - dann wieder weg, AA?
Hallo liebe Weltreiser,
ich bin seit Juni nach 7 Monaten S üdamerika wieder zurück in Deutschland. Ende Oktober geht es dann wieder für 7 Monate weiter nach A sien.
Aktuell bin ich Arbeitslos gemeldet.
Habt Ihr Erfahrung mit dem Arbeitsamt wie man in so einer Situation umgeht?
Ich habe am 11 August einen Termin und muss mit meinem Berater meine Bewerbungsaktivitäten besprechen.
Soll ich der Beraterin jetzt schon sagen, dass ich ende Oktober wieder wegfahre oder ist es besser so zu tun als ob ich einen Job suche und mich dann am letzten Tag vor abreise vom Arbeitsamt abmelden?
Es wäre super wenn einer einen Tip für mich hat und am besten von Erfahrungen berichten kann.
Vielen Dank
Lg
Karl
ich bin seit Juni nach 7 Monaten S üdamerika wieder zurück in Deutschland. Ende Oktober geht es dann wieder für 7 Monate weiter nach A sien.
Aktuell bin ich Arbeitslos gemeldet.
Habt Ihr Erfahrung mit dem Arbeitsamt wie man in so einer Situation umgeht?
Ich habe am 11 August einen Termin und muss mit meinem Berater meine Bewerbungsaktivitäten besprechen.
Soll ich der Beraterin jetzt schon sagen, dass ich ende Oktober wieder wegfahre oder ist es besser so zu tun als ob ich einen Job suche und mich dann am letzten Tag vor abreise vom Arbeitsamt abmelden?
Es wäre super wenn einer einen Tip für mich hat und am besten von Erfahrungen berichten kann.
Vielen Dank
Lg
Karl
nach 7 Monaten zurück - 3 Monate in D - dann wieder weg, AA?
Rein formal musst Du während deines Arbeitslosengeld-Bezuges auch Bemühungen zeigen dich nach einer Stelle zu schauen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Aussage "ich bin eh ab Oktober wieder weg, darum schreib ich keine Bewerbungen" mag zwar bei den meisten Leuten auf Verständnis treffen, rein rechtlich könnte dir der Sachbearbeiter aber bei so einer Aussage das Arbeitslosengeld kürzen (oder sogar streichen?) weil du dich nicht ernsthaft nach einer Stelle umschaust.KarliTS hat geschrieben:Ich habe am 11 August einen Termin und muss mit meinem Berater meine Bewerbungsaktivitäten besprechen.
Soll ich der Beraterin jetzt schon sagen, dass ich ende Oktober wieder wegfahre oder ist es besser so zu tun als ob ich einen Job suche und mich dann am letzten Tag vor abreise vom Arbeitsamt abmelden?
Es wäre super wenn einer einen Tip für mich hat und am besten von Erfahrungen berichten kann.
Rein rechtlich bist Du also auf der sicheren Seite wenn Du ein paar Bewerbungen schreibst. Normalerweise vereinbart dein Sachbearbeiter mit dir Ziele, wie viele Bewerbungen du schreiben musst. Bei mir waren das nicht sehr viele (ich glaub 5 Stück pro Monat), also schaffbar sobald man das erste Bewerbungsschreiben fertig gestellt hat und nur noch die Adressen austauscht. Auch E-Mail Bewerbungen zählen...
Darüber hinaus kannst Du von der Arbeitsagentur ein paar Stellenvorschläge per Post zugeschickt bekommen - auch auf diese musst Du dich bewerben (wirst Du im Brief auch belehrt), außer es sprechen gewichtige Gründe dagegen. In meinem Fall wurde mir einmal ein Stellenangebot zugeschickt mit einem Anforderungsprofil dass nicht wirklich auf mich passte (habe ich der Sachbearbeiterin im nächsten Gespräch auch erklären können und sie war zufrieden).
Außerdem darfst Du in den Bewerbungen (und beim Amt) natürlich angeben dass Du wegen der geplanten Reise nur eine befristete Stelle bis 30.09. suchst (für die meisten wohl ein KO-Kriterium dich nicht einzustellen).
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