Argentinien: in Argentinien gekauftes Auto ausführbar?

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aiven
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Argentinien: in Argentinien gekauftes Auto ausführbar?

Ungelesener Beitrag von aiven »

Hallo zusammen

Weiß jemand, ob man mit einem in Argentinien gekauften Auto außer Landes fahren kann?
Ich habe gelesen dass man in Argentinien zwar ein Auto kaufen, damit aber nicht das Land verlassen darf.
Stimmt das?
Dann wuerde naemlich der Autokauf in Argentinien fuer uns ploetzlich keinen Sinn mehr machen, da wir nicht nur in Argentinien, sondern auch in anderen Ländern Südamerikas reisen moechten.

Falls jemand mehr darueber weiss und Erfahrung dazu hat, wir sind echt froh um jeden Hinweis :-)
vielen Dank im Voraus und liebe Gruesse
yvonne & Abigail
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TropicHeat
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Argentinien: in Argentinien gekauftes Auto ausführbar?

Ungelesener Beitrag von TropicHeat »

Soweit ich weiss (von Gespraechen mit Leuten denen das passiert ist!) trifft dies zu bei Fahrzeugen mit Argentinischer Zulassung im Namen von Auslaendern!
Es ist selbst fuer Argentinier kompliziert ein gebrauchtes Auto zu kaufen (man/frau muss erst eine schriftliche Genehmigung einholen, dass man/frau ein Auto kaufen darf, etc.) - der ganze Prozess kann bis zu 10 Wochen dauern... no kidding.

Wenn Ihr ein Fahrzeug von Reisenden (mit Europaeischer oder USA Zulassung) kauft, dann ist das Verfahren einfacher:
1. entweder KFZ-Uebergabe zwischen zwei Grenzen, oder
2. notariell beglaubigter Kaufvertrag, etc. (also zum Rechtsanwalt - aber die sind in Argentinien nicht so teuer).
Im Camper unterwegs durch Amerika von 03/06 bis 05/09: http://dare2go.com
gerhardK
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Argentinien: in Argentinien gekauftes Auto ausführbar?

Ungelesener Beitrag von gerhardK »

wollte auch ein kfz mit argentinischer Zulassung in Argentinien kaufen und hab es wegen dem Stress gelassen.
Eine Autoausfuhr aus Argentinien ist dann frühestens nach 1 Jahr möglich!

in C hile brauchst du nur ein dokument mit dem namen RUT -> http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=14730 .

Darum verschiffe ich mein Auto für ca. € 1000.- (2 fahrzeuge in einem 40 fußcontainer) nach Südamerika und hab mit diesem bescheuerten Papierkram nichts zu tun.
schef4711
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Argentinien: in Argentinien gekauftes Auto ausführbar?

Ungelesener Beitrag von schef4711 »

Hallo,

also das man mit dem in Argentinien gekauften Auto das Land nicht verlassen darf ist die Regel, es muss aber auch Ausnahmen geben:
Ein Freund von mir hat sich mal einen Bus in Argentinien gekauft und ist mit dem nach C hile gefahren ohne Probleme und auch wieder retour.

In Argentinien brauchst Du beim Autokauf aber auch die eine Steuer Identifizierungs Nummer = CDI (identisch zur RUT in C hile), siehe
-> Argentinien: Autokauf als Ausländer - Procedere.
Die argentinische CDI bekommt man aber innerhalb von ein paar Minuten bei der AFIP (Finanzbehörde) für ca. 240 Pesos - und fertig.

Das Auto auf seinen Namen umzutragen war auch innerhalb vom gleichen Tag fertig und das hatte er damals gemeinsam mit dem Autoverkäufer gemacht.
Wichtig beim Autokauf in Argentinien ist, darauf zu achten dass hier "papeles en el dia" mit angegeben ist bzw. der Käufer das auch anbietet.

Was stimmt ist, dass man mit den meisten Mietwagen das Land nicht verlassen darf, ausser man zahlt dementsprechen mehr für Versicherung, etc. aber selbst dann gibts eher eine grosse Diskussion darüber.

Ich bin im Moment selber am suchen nach einem Auto hier in Argentinien, in Buenos Aires. Nur ehrlich gesagt bei den "Gebrauchtwagenpreisen" hier ist eher das Motto "forget it" angesagt.

Da kann man gleich - so wie GerhardK schreibt - ein Auto nach Argentinien verschiffen, wobei man hier auch aufpassen muss:

Sobald Du in Argentinien eine "Residenz" hast und nicht mehr als "Tourist" giltst, musst du das Auto nach Argentinien "importieren" - und das wird bekanntlich anscheinend recht teuer.

Gruss
Alex
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Gespenst
Kiebitz
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Wohnort: De

Argentinien: in Argentinien gekauftes Auto ausführbar?

Ungelesener Beitrag von Gespenst »

Hi,
kanter hier hat geschrieben:Ist es denn nicht normal so, dass man - gerade umgekehrt - als Tourist ein Auto nur eine bestimmte Zeit (in der Regel 3 MOnate) im Land fahren darf und es dann ausfuehren MUSS?

Stell dir doch mal vor, es kommt in Argentinien ein Deutscher an, der da sein Auto loswerden will, weil seine Suedamerika-Reise zu Ende ist er nach DEutschland fliegt. Warum solltest du dessen Auto, wenn du es ihm abkaufst, nicht auf einer Reise nach C hile, P eru und und und mitnehmen duerfen?
also soweit ich dies in zig verschiedenen Foren und Blogs verstanden habe, dürfen in Argentinien gekaufte Autos mit argentinischem Kennzeichen nicht über die Grenze nach C hile gebracht werden.
Wie es mit verschifften Autos aus Deutschland aussieht, kann ich leider nicht sagen. Darüber habe ich keine Kenntnisse.

Jedoch muss ich zu den ganzen Blogs und Foren sagen, dass diese Antworten von 2007 stammen und sich seit dem mit Sicherheit etwas geändert haben könnte. Den neusten Foreneintrag habe ich vom April 2014 gefunden und da wird immer noch das gleiche Problem geschildert.

Wenn mir da jemand neue Infos geben könnte, wäre das super.


[Beitrag in passendes Thema verschoben - Astrid :)]
Groschi
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Argentinien: in Argentinien gekauftes Auto ausführbar?

Ungelesener Beitrag von Groschi »

Würde mich auch mal interessieren warum es nicht geht, ein in Argentinien gekauftes und zugelassenes Auto auszuführen.
Aber in jedem Fall bietet sich C hile für einen Autokauf an, hier sind die Autos klar billiger als in Argentinien und der Ablauf ein Auto auf sich selbst anzumelden ist auch nicht dramatisch.
Einen Tag Zeit mitbringen und GENAU wissen wie es geht.
[S.a.: -> C hile: Autokauf möglich, z.B. in S antiago?]
Groschi
schef4711
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Argentinien: in Argentinien gekauftes Auto ausführbar?

Ungelesener Beitrag von schef4711 »

Also die Sachlage schaut so aus (seit ca. 2010). Autos die in Südamerika gekauft werden (z.B. Argentinien, P araguay, etc.) dürfen nur dann das Land verlassen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind :

- Auto auf eigenen Namen, im Falle eines Fremdautos die zugehörige Fahrerlaubnis und Zertifizierung durch einen Notar, samt ggf. Überbeglaubigung von der Botschaft in das Land man fährt.

- gültiges Kennzeichen samt Zulassungskarte, ohne Kennzeichen oder provisorischem Kennzeichen gibt es keine Ausreise !!!

- Gravur des Kennzeichens sowohl am Autochassis als auch an den Scheiben, bei 0km Autos kann dies entfallen, solange das Auto nicht älter als 1 Jahr ist.

- Alle Abgaben, Strafen, etc. bezahlt sind (wird oftmals auf der Grenze kontrolliert) sonst kann das Auto einbehalten werden.

- gültige Mercosur Versicherung für das Auto - ohne dieser kann die Ausreise verweigert werden !!!


Hoffe damit geholfen zu haben,

Gruss aus P araguay
Alex
Hardy10
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Beiträge: 118
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Argentinien: in Argentinien gekauftes Auto ausführbar?

Ungelesener Beitrag von Hardy10 »

schef4711 hat geschrieben: Also die Sachlage schaut so aus (seit ca. 2010). Autos die in Südamerika gekauft werden (z.B. Argentinien, P araguay, etc.) dürfen nur dann das Land verlassen, wenn....
Diese Schilderung hilft nicht weiter, solange man nicht trennt nach Inlaender / Auslaender - und zwar sowohl auf der Kaeufer- als auch auf der Verkaeuferseite, und ausserdem zwischen inlaendischem und auslaendischem Fahrzeug.

Ich bringe einfach mal einen typischen Fall, wie er hier ja vor allem interessiert in einem Weltreiseforum:

Ein Deutscher kommt (S chiff) mit seinem deutschen Auto nach Argentinien und reist bis K olumbien. Da will er das Auto verkaufen und mit dem Flugzeug zurueck.. Ein anderer Deutscher kauft.

Dann "darf" der deutsche Kaeufer dass Auto nicht nur aus K olumbien ausfuehren - sondern er "muss" (!) es ausfuehren, und zwar innerhalb von 3 Monaten.

Das hilft zwar jetzt dem Threaderoeffner Aiven noch nicht weiter, weil der ja bereits in Argentinien kaufen will.
Mein Beispiel zeigt aber immerhin, dass deine (schef4711) Schilderung so jedenfalls nicht stimmt, zumindest aber halt sehr unvollstaendig ist.
schef4711
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 67
Registriert: 28 Jan 09 19:31

Argentinien: in Argentinien gekauftes Auto ausführbar?

Ungelesener Beitrag von schef4711 »

Hi Hardy,

gut dann erklären wir das Ganze in bezug auf deine Schilderung ...
Hardy10 hat geschrieben:Diese Schilderung hilft nicht weiter, solange man nicht trennt nach Inlaender/Auslaender - und zwar sowohl auf der Kaeufer- als auch auf der Verkaeuferseite,
Also ob der Inhaber des Autos bzw. deren Verkäufer nun In- oder Ausländer ist, tut generell überhaupt nichts zur Sache und ist komplett irrelevant für diese Thematik.
Hardy10 hat geschrieben:... und ausserdem zwischen inlaendischem und auslaendischem Fahrzeug.
Also ein inländisches Fahrzeug aus z.B. Argentinien kann irgendwann mal theoretisch auch ein ausländisches Fahrzeug sein. Hier sollte man mal auf folgende genauere Betrachtung achten :

.) Auto gekauft bzw. zugelassen in Südamerika
.) Auto aus Europa importiert und in Süadmerika nationalisiert
--> in diesen beiden Fällen fallen auf jedenfall die Zulassungen und Gravierungen massiv ins Gewicht, egal in welchem Land man es gekauft bzw. nationalisiert hat.

.) Auto aus Europa mitgenommen als Reisemittel
--> hier ist keine Gravierung etc. notwendig, dennoch gültige - am besten beglaubigte und übersetzte - Papiere notwendig bzw. die Eintragung im Reisepass des Fahrzeughalters ist wichtig.
Hardy10 hat geschrieben:Ein Deutscher kommt (S chiff) mit seinem deutschen Auto nach Argentinien und reist bis K olumbien. Da will er das Auto verkaufen und mit dem Flugzeug zurueck.. Ein anderer Deutscher kauft.
Dann "darf" der deutsche Kaeufer dass Auto nicht nur aus K olumbien ausfuehren - sondern er "muss" (!) es ausfuehren, und zwar innerhalb von 3 Monaten.
Hier wiederrum - um es zu globalisieren - ist es widerrum komplett egal um welche Art Auto es sich handelt - sobald das Auto in ein anderes Land "reist" MUSS es innerhalb von 3 Monaten das Land wieder verlassen, ausser es gäbe eine Ausnahmeregelung in Bezug auf grenzüberschreitenden Nahverkehr der sich auf wenige Kilomenter hinter der Grenze eingrenzt, aber das wird bei Autos mit Kennzeichen aus einem NICHT angrenzenten Land etwas schwierig.

Willst Du das Auto LEGAL länger in einem Land betreibst MUSST du es nationalisieren in dem Land wo Du es betreiben willst, Das ist egal in welchem Land es hier in Südamerika ist.
Die Kosten rechnen sich im Normalfall aber nicht und es wird eine kurze Ausreise (je nach Land zwischen 24 und 72 Std. fällig um es dann wieder 3 Monate betreiben zu dürfen.

In eigenen Fällen wäre es ggf. auch anratenswert das Ganze mit etwas "Propina" wie es hier halt heisst zu umgehen. Speziell in Paraguay ist dies generelle Praxis, dass gewisse Leute die "Stempel" besorgen ohne das das Auto - gilt auch für den 3monate Aufenthalt der Personen - jemals die Grenze gesehen hat. Das ganze wird dann ganz legal in das Computersystem eingetragen und die Sache hat sich erledigt, quasi das Auto wird jahrelang im gleichen Land betrieben obwohl es lt. System alle 3 Monate im Ausland war, wo es gar nicht war :roll: :roll:
Hardy10 hat geschrieben:Das hilft zwar jetzt dem threaderoeffner Aiven noch nicht weiter, weil der ja bereits in Argentinien kaufen will. Mein Beispiel zeigt aber immerhin, dass deine (schef4711) Schilderung so jedenfalls nicht stimmt, zumindest aber halt sehr unvollstaendig ist.
Deswegen war ja auch meine Aussage auf den Kauf "in Argentinien" bezogen, was in allen Ländern hier so ist. Also nichts unvollständig und in bezug wie oben geschildert nur bedingt anders als mit einem REISE-Fahrzeug.

lg alex
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