Hi Hardy,
gut dann erklären wir das Ganze in bezug auf deine Schilderung ...
Hardy10 hat geschrieben:Diese Schilderung hilft nicht weiter, solange man nicht trennt nach Inlaender/Auslaender - und zwar sowohl auf der Kaeufer- als auch auf der Verkaeuferseite,
Also ob der Inhaber des Autos bzw. deren Verkäufer nun In- oder Ausländer ist, tut generell überhaupt nichts zur Sache und ist komplett irrelevant für diese Thematik.
Hardy10 hat geschrieben:... und ausserdem zwischen inlaendischem und auslaendischem Fahrzeug.
Also ein inländisches Fahrzeug aus z.B. Argentinien kann irgendwann mal theoretisch auch ein ausländisches Fahrzeug sein. Hier sollte man mal auf folgende genauere Betrachtung achten :
.) Auto gekauft bzw. zugelassen in Südamerika
.) Auto aus Europa importiert und in Süadmerika nationalisiert
--> in diesen beiden Fällen fallen auf jedenfall die Zulassungen und Gravierungen massiv ins Gewicht, egal in welchem Land man es gekauft bzw. nationalisiert hat.
.) Auto aus Europa mitgenommen als Reisemittel
--> hier ist keine Gravierung etc. notwendig, dennoch gültige - am besten beglaubigte und übersetzte - Papiere notwendig bzw. die Eintragung im Reisepass des Fahrzeughalters ist wichtig.
Hardy10 hat geschrieben:Ein Deutscher kommt (S chiff) mit seinem deutschen Auto nach Argentinien und reist bis K olumbien. Da will er das Auto verkaufen und mit dem Flugzeug zurueck.. Ein anderer Deutscher kauft.
Dann "darf" der deutsche Kaeufer dass Auto nicht nur aus K olumbien ausfuehren - sondern er "muss" (!) es ausfuehren, und zwar innerhalb von 3 Monaten.
Hier wiederrum - um es zu globalisieren - ist es widerrum komplett egal um welche Art Auto es sich handelt - sobald das Auto in ein anderes Land "reist" MUSS es innerhalb von 3 Monaten das Land wieder verlassen, ausser es gäbe eine Ausnahmeregelung in Bezug auf grenzüberschreitenden Nahverkehr der sich auf wenige Kilomenter hinter der Grenze eingrenzt, aber das wird bei Autos mit Kennzeichen aus einem NICHT angrenzenten Land etwas schwierig.
Willst Du das Auto LEGAL länger in einem Land betreibst MUSST du es nationalisieren in dem Land wo Du es betreiben willst, Das ist egal in welchem Land es hier in Südamerika ist.
Die Kosten rechnen sich im Normalfall aber nicht und es wird eine kurze Ausreise (je nach Land zwischen 24 und 72 Std. fällig um es dann wieder 3 Monate betreiben zu dürfen.
In eigenen Fällen wäre es ggf. auch anratenswert das Ganze mit etwas "Propina" wie es hier halt heisst zu umgehen. Speziell in Paraguay ist dies generelle Praxis, dass gewisse Leute die "Stempel" besorgen ohne das das Auto - gilt auch für den 3monate Aufenthalt der Personen - jemals die Grenze gesehen hat. Das ganze wird dann ganz legal in das Computersystem eingetragen und die Sache hat sich erledigt, quasi das Auto wird jahrelang im gleichen Land betrieben obwohl es lt. System alle 3 Monate im Ausland war, wo es gar nicht war
Hardy10 hat geschrieben:Das hilft zwar jetzt dem threaderoeffner Aiven noch nicht weiter, weil der ja bereits in Argentinien kaufen will. Mein Beispiel zeigt aber immerhin, dass deine (schef4711) Schilderung so jedenfalls nicht stimmt, zumindest aber halt sehr unvollstaendig ist.
Deswegen war ja auch meine Aussage auf den Kauf "in Argentinien" bezogen, was in allen Ländern hier so ist. Also nichts unvollständig und in bezug wie oben geschildert nur bedingt anders als mit einem REISE-Fahrzeug.
lg alex