Schon wieder völlig daneben.
Hier bei uns gibts 100 Regeln und Behörden, die das überprüfen.
Ich weiß es übrigens deshalb so genau, weil ich mich für eine Schülerin aus meinem Deutschkurs - sie war in C hina N eurologin und ist seit ihrer Hochzeit und dem Umzug nach Ö Hausfrau - genau informiert habe, was sie braucht, um hier als Ärztin arbeiten zu können. Hier in Ö stellt die Ärztekammer diese Regeln auf und überprüft sie auch. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass es in Nepal eine Ärztekammer gibt. Dort kräht wahrscheinlich kein Hahn nach einem Behördenstempel für die Approbation, da wird's ein Zeugnis über die Ausbildung geben und fertig.
"Geraten" hab ich übrigens gar nichts, nur erklärt. Es scheint in erster Linie darum zu gehen, ob für die geplante Tätigkeit eine behördliche Genehmigung unbedingt erforderlich ist oder eben nicht. Wenn ja, dann braucht man in Folge das non tourist visa, wenn nein, dann eben nicht. Und ich gehe davon aus, dass die nepalesische Botschaft in Österreich das besser weiß als du.
[Hmmmm - Ärztekammer oder auch Arbeitserlaubnis für Ärzte in Nepal oder sonstwo sind separate Themen - an dieser Stelle nur soviel, auch in Nepal gibt es eine Ärztekammer: -> http://www.nmc.org.np/ - Astrid ]
Nepal: Volunteering mit Touristenvisum möglich?
Forumsregeln
WRF-Infopool Unterwegs Arbeiten:Auch wenn nicht im ortsbezogenen Infopool, soll hier trotzdem bitte nur streng einzelthematisch gepostet und auch nur direkt auf den Thementitel bezogen geantwortet werden!
Bitte vermeide nicht direkt zum Titel gehörende Suchworte (z.B. Ländernamen oder themenfremde Zusatzfragen).
Nur dadurch bleiben die Themen langfristig aktualisier- und findbar.
Danke!
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Nepal: Volunteering mit Touristenvisum möglich?
Ich gehe auch davon aus, dass die Botschaften von Nepal die gesetzlichen vorschriften ihres Landes besser kennen als ich. Ich kenne die Vorschriften Nepals ja ueberhaupt nicht.Sino hat geschrieben:ot;]
Und ich gehe davon aus, dass die nepalesische Botschaft in Österreich das besser weiß als du.
Ich koennte ja mal da anfragen, ob in Nepal Touristen/Touristinnen mit nichts weiter als einem Touristenvisum vorsaetzlich einheimischen Menschen den Koerper aufschneiden duerfen. (Ich bleibe ganz bewusst bei diesem Bild, um aufzuzeigen, dass Operatioen (manchmal ganz schlimme) Koerperverletzungen sind.
In Oesterreich gibt es nun aber gar keine Botschaft. Die naechste Botschaft fuer deine Freundin waere somit in Deutschland. Diese Botschaft ist aber auf ihrer Website nicht mal in der Lage, die deutsche Sprache wahlweise anzubieten. Kurz: es ist mir zu dumm, da anzufragen. Und es interessiert mich auch zu wenig.
Denn meine Ueberzeugung (unterstuetzt durch ein lange geschultes Rechtsempfinden ) geht auch so da hin, dass es selbst in diesem primitiven Land ausgeschlossen ist, dass da Touristen/Touristinnen einheimischen Menschen den Koerper aufschneiden duerfen.
Ich weiss aber inzwischen, dass du und deine Freundin das ganz anders sehen - und deine Freundin es ja auch fleissig anders praktiziert, sobald sie als Touristin mit Touristenvisum nepalesischen Boden betritt.
Im Drittweltland K olumbien, wo ich lebe, kaeme sie dafuer sofort ins Gefaengnis, zumindestens unverzueglich in Abschiebehaft. Da hatte schon ein oestereichischer Medizinstudent, den ich kennenlernte, ausserordentliche Muehe, ein Genehmigung (und Visum) auch nur fuer ein Medizinstudium zu bekommen...
Astrid, so weit weg vom Thema Volunteering in Nepal sind Sino und ich doch gar nicht. Denn T-Travel verstand ja unter Volunteering ganz konkret, Erdbebenopfern zu helfen, wozu natuerlich auch Hilfe fuer Verletzte gehoert
Nepal: Volunteering mit Touristenvisum möglich?
Eigentlich besagt der Satz, dass jenen Ausländern und ihren Familienmitgliedern.... ein Non-Tourist Visum für Nepal gewährt werden soll. Das ist was anderes, als ein Non-Tourist-Visum haben zu müssen."The following foreigners and their family members shall be granted the non-tourist visa....
So wie ich dieses Englisch verstehe, heisst das, dass jemand, der in Nepal in einer Nicht-Regierungs-Organisation arbeiten will (also so wie T-Travel es ja bereits tut), sich ein "non-tourist visa" zu besorgen hat.
Außerdem wird in den weiteren Ausführungen der nepalesischen Immigrationsseite zum Non Tourist Visum das Wort "volunteer" nicht verwendet, sondern nur von "work" gesprochen. Ist ja vielleicht Haarspalterei, aber vielleicht lässt sich die Frage nach der Art des Visums für Volunteerwork in Nepal nur im Einzelfall beantworten.
Selbst auf der Seite der international operierenden AIFS findet sich unter den Voraussetzungen für ein Volunteer-Projekt in Nepal explizit der Hinweis auf ein Touristenvisum.Sino hier hat geschrieben:Wenn du auf Websites über Volunteering in Nepal suchst, kommt auch nur der Hinweis auf ein Touristenvisum für Nepal.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich eine international operierende Organisation wie die AIFS erlauben kann, ganz offen illegale Praktiken zu propagieren.
Gruß
Nepal: Volunteering mit Touristenvisum möglich?
Es gibt ein Honorargeneralkonsulat, ist das auch genehm?luckas hat geschrieben:In Oesterreich gibt es nun aber gar keine Botschaft. Die naechste Botschaft fuer deine Freundin waere somit in Deutschland. Diese Botschaft ist aber auf ihrer Website nicht mal in der Lage, die deutsche Sprache wahlweise anzubieten. Kurz: es ist mir zu dumm, da anzufragen. Und es interessiert mich auch zu wenig.
http://www.nepal.at/
Irgendwie hab ich den Eindruck, du willst unbedingt um jeden Preis Recht haben, egal was ich schreibe. Sorry, so macht's keinen Spaß mehr.
Nepal: Volunteering mit Touristenvisum möglich?
Um die Diskussion zum Ende zu bringen.
Die nepalesische Einreisebehörde schreibt hier (www.nepalimmigration.gov.np/?page_id=112): Personen mit einem Touri-Visum ist es nicht erlaubt zu arbeiten, weder bezahlt noch unbezahlt!
liebe Grüsse vom Muger
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Die nepalesische Einreisebehörde schreibt hier (www.nepalimmigration.gov.np/?page_id=112): Personen mit einem Touri-Visum ist es nicht erlaubt zu arbeiten, weder bezahlt noch unbezahlt!
... was ich ja von Anfang geschrieben habeImmigration regulation clause 19, 1994
Restriction to work:
(1) A foreigner having obtained a visa as a tourist or his family member pursuant to these Rules shall not be allowed to work, with or without receiving remuneration, in any industry, business, enterprise or organisation during his stay in Nepal .
A foreigner having obtained a visa pursuant to these Rules shall not be allowed to carry out any work other than that for which purpose he has obtained the visa.
liebe Grüsse vom Muger
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