Schlechte Erfahrung mit Mietwagenvermittler für Argentinien

Weltreisend oder im Urlaub schlechte, vielleicht "ortstypische" Erfahrungen mit Trickbetrügern, abgekarteten Spielen, Halunken und Räubern gemacht- und daraus gelernt? - Hier kannst Du es schildern, Andere warnen - und Trost finden.
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rudirallala
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Schlechte Erfahrung mit Mietwagenvermittler für Argentinien

Ungelesener Beitrag von rudirallala »

Das Reisebüro Kapner hat übrigens mit Datum 26.07.2010 bei Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 501 IN 214/10

INSOLVENZ angemeldet!

wir und andere haben strafanzeige bei der staatsanwaltschaft gestellt, mehrere gerichtsverfahren laufen, aber die schaffen mit einigen tricks.
Amorok
Kiebitz
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Schlechte Erfahrung mit Mietwagenvermittler für Argentinien

Ungelesener Beitrag von Amorok »

rudirallala hat geschrieben:Das Reisebüro Kapner hat übrigens mit Datum 26.07.2010 bei Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 501 IN 214/10

INSOLVENZ angemeldet!

wir und andere haben strafanzeige bei der staatsanwaltschaft gestellt, mehrere gerichtsverfahren laufen, aber die schaffen mit einigen tricks.
Tja und wenn sie dann die Verfahren hinter sich haben - weil viel passiert solchen Kandidaten in D sowieso leider nicht - nehmen sie wohlmöglich das Geld von den Abgezockten Leuten, mieten sich ein Wohnmobil und kurven durch Argentinien. :roll: :roll:
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Transitos

Schlechte Erfahrung mit Mietwagenvermittler für Argentinien

Ungelesener Beitrag von Transitos »

Camper Adventures ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt worden.

http://www.bghanwalt.de/veroeffentlichu ... r104_c.htm

Dies mag vielen, denen er noch Geld schuldet, leider nicht mehr helfen, jedoch eine Warnung sein, dort NICHT zu buchen!

Hier das Urteil in Auszügen - besser den kompletten Link anklicken.

(....)
B. Inhalt und Gegenstand der Entscheidung
Der Kläger hat ein Angebot bei dem auf Wohnmobilreisen spezialisierten Reiseveranstalter „Camper Adventures“ zur Miete eines Wohnmobils für einen Urlaub in Argentinien und eine Schiffsreise gemacht. Dabei sollte das Wohnmobil im Wege der sogenannten „Einwegmiete“ von einem Ort zum anderen gebracht werden können mit der Absprache, dass die Einwegmiete entfallen sollte, wenn das Wohnmobil am Rückgabeort direkt weitervermietet werden konnte. Inhaberin der Firma „Camper Adventures“ war die Beklagte zu 1), während der Beklagte zu 2) nur angestellt war.

Auf seine Bestellung, bei der als Reisende der Kläger und seine Ehefrau angegeben waren, erhielt der Kläger eine als Rechnung/Bestätigung bezeichnete Unterlage. Darin wurde die Bestellung bestätigt und dem Kläger gleichzeitig noch eine Zusatzhaftpflichtversicherung angeboten. Die Rechnung/Bestätigung trug in der Unterschriftszeile den Namenszug beider Beklagter. Es heißt in dieser Rechnung/Bestätigung: „Wunschgemäß haben wir (es folgen die beiden Namen) … Wir sind Mitglied bei fair Chile“… „Wir bitten die Zahlungen unter Angabe Ihres Namens zu überweisen.“

Der Unterlage ist nicht zu entnehmen, wer Inhaber des Reisebüros „Camper Adventures“ ist. Aus dem Briefkopf der Firma ergibt sich nur ein Hinweis auf die postalische Adresse, nicht auf die Inhaberschaft. Zusätze oder Kennzeichnungen, die darauf schließen lassen, dass der Beklagte zu 2) lediglich Angestellter im Betrieb der Beklagten zu 1) ist, fehlen. Gegenstand der Leistungen von „Camping Adventures“ war – neben der gebuchten Schiffsreise – die Zurverfügungstellung eines Wohnmobils, das an einer anderen Übergabestation hätte zurückgegeben werden können, und die Überlassung eines sog. Camping-Kit, bestehend aus einem Camping-Tisch und Camping-Stühlen.

Der Kläger zahlte den Reisepreis einschließlich der Einwegmiete. Als er das Wohnmobil in Argentinien übernahm, musste er feststellen, dass die Heizung defekt war. Wegen der notwendigen Reparaturarbeiten musste er zur Übergabestation zurückkehren und konnte das Wohnmobil für einen Tag nicht nutzen. Auch das Camping-Kit, bestehend aus Camping-Tisch und Camping-Stühlen mit Armlehnen, war defekt. Das Wohnmobil konnte unmittelbar nach Rückgabe weitervermietet werden.

(....)



[Danke für diese abschließende Meldung. Thema geschlossen.]
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