Hat der Zoll den Verdacht, dass man etwas über dem erlaubten Warenwert einführt, dann kann (Straf-)Zoll berechnet oder/und der Gegenstand einbehalten werden.
Ich kenne einen Fall einer hochwertigen Armbanduhr. Da ging es meines Wissens so ab: Der Besitzer und seine Reisepartnerin wurden getrennt verhört. Erst 2-3 Monate nachdem der Uhrenbesitzer die Kaufquittung eingesendet hatte, bekam den Strafzoll zurückerstattet. Ob die Uhr einbehalten wurde weiß ich nicht mehr genau. Die Uhr war übrigens schon mehrere Monate am Arm des Besitzers. Qualität war wohl so hoch, dass sie zu neu aussah

Wer im vor hinein weiß, dass er Kritisches transportiert sollte vielleicht vorbauen ...