Krankenversicherung AU und gestzl. Krankenkasse

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Info-Pool zu Gesundheit, Krankheitsvorbeugung und Behandlungsoptionen auf Reisen sowie Auslandskrankenvericherungen
Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke! :)
AvF
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Krankenversicherung AU und gestzl. Krankenkasse

Ungelesener Beitrag von AvF »

Hallo,
wie schon vorgestellt, geht es bei uns im Jan los. Im Moment beschäftigt mich die Frage der Krankenversicherung.
Ich habe mal eine Runde gegoogelt hier im Forum. Dabei viel mir auf, dass viele zusätzlich zu ihrer hiesigen Krankenkasse (Barmer, AOK, ...) nur eine Auslandsversicherung (ADAC, Central, ProTripp,...) abschließen. Das mag sicher eine Möglichkeit sein die funktioniert.
Doch meine Frage, gibt es nicht eine Krankenkasse die einmal das Ausland abdeckt aber auch bei Rückkehr (ob nun durch Unfall oder Ende der Reise) noch einen Versicherungsschutz bietet? So das ich diese Versicherung abschließen könnte, meine hiesige (Barmer) kündige. Nach der Rückkehr (Grund wie auch immer) durch die Auslandsversicherung (kurz) versichert bin und dann wieder bei der Barmer einsteige (die müßen einen als gesetzl. ja aufnehmen).
Das einizige in der Richtung was ich gefunden habe, war die DKV doch ich bin nicht ganz sicher ob das, dass richtig ist....
Grund meiner Überlegung sind ein Unterschied von rund 1000 Euro :lol:
Also wer hat schon einmal ähnliche Überlegungen gehabt?! :P
Gruß
AvF
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 49
Registriert: 01 Nov 08 12:18

Krankenversicherung AU und gestzl. Krankenkasse

Ungelesener Beitrag von AvF »

Scheint ja eine ziemlich schwere Frage zu sein :twisted: Ich habe mal etwas weiter gesurft:
Wenn ich das hier im Forum richtig sehe, dann bieten die Allianz und DKV an, einen 3 monatigen Schutz nach der Rückkehr zu haben (allerdings nur für akute Fälle).
Doch was ist nun, ich komme mit einer schweren Erkrankung aus dem Ausland zurück, die z.B. DKV zahlt dann noch weitere 3 Monate. Doch die Krankheit ist dann noch nicht vorbei / geheilt.
- Muß die gesetzl. Krankenkasse mich dann trotzdem aufnehmen (nach Ende der DKV)?
- Kommt sie auch für die weiteren Kosten der Behandlung meiner Erkrankung (von der Auslandsreise, also Unfalldatum vor dem Barmereintritt) auf?
Vielleicht können wir uns so etwas dem Thema nähern :lol:
Gruß
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Astrid
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Krankenversicherung AU und gestzl. Krankenkasse

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo AvF,

die Fragen sind nicht schwierig, nur nicht in WRF-Manier gefragt und bereits vorhanden.

Das Thema wurde hier schon mehrfach besprochen - und Du siehst beim Suchen selbst, wie wichtig es ist, einen Beitrag sinnvoll zu betiteln, also z.B.
"Versicherungsschutz durch Auslandskrankenversicherung nach Heimkehr?"
statt lapidar wie
"Krankenversicherung AU und gestzl. Krankenkasse"
unter dem man sich alles mögliche vorstellen kann. (Was soll AU sein??)

Und es ist wichtig, dass sich Infos dann in einem aktualisierbaren Einzelthema sammeln, statt über 1000 Threads verstreut zu sein oder immer wieder aufs Neue gefragt zu werden.

Deshalb lies bitte vor und beachte ab Deinem nächsten Beitrag alle WRF-Regeln, angefangen mit "Erst Suchen!"


Wie Du geschrieben hast: Manche AVK decken bis zu 3-monatige Heimataufenthalte ab.
Was danach passiert, hängt von Deinem Status vor Abreise ab (arbeitslos? -> GKV) und wie Du mit Deiner alten KV verblieben bist (Anwartschaft?).

Wie gesagt, wurde alles hier schon unter spezifischeren Titelthemen besprochen, wo schon Spezialisten sitzen und wo es nachgefragt werden kann.
Falls Du wirklich kein passendes Thema finden solltest, eröffne bitte ein neues unter aussagekräftig- einzelthematischem Titel.


Danke.

Liebe Grüße :)


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