Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

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Lohas
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Austritt Techniker Krankenkasse (TK) wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Hallo Kati,

kein Stress, alles kein Problem bei der Techniker Krankenkasse, wie es Dir Dein Berater auch gesagt hat.
(Wie es bei mir lief ist ja in diesem Thread zu lesen)

Abmelden (nicht kündigen im eigentlichen Sinne) und das war's.

Und noch mal, bei der Techniker Krankenkasse ist KEINE Anwartschaft nötig, sofern Du bei ihr gesetzlich pflichtversichert bist!

Liebe Grüße

Lohas, die sich langsam als Versicherungsexpertin vom Dienst sieht
:wink:
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Konfusius
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Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Konfusius »

Hallo Lohas,

wieso macht es einen Unterschied ob ich mich abmelde oder kündige? Gibt es da irgendwas rechtliches, was zu beachten ist, oder wieso der Hinweis auf die Formulierung?

Will verhindern das am Ende sowas von der KK kommt wie "Haha, sie hätten sich abmelden müssen und nicht kündigen, nun nehmen wir sie nicht mehr auf, ätschbätsch"

Danke :D
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Lohas
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Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Man kündigt die Krankenkasse z.B., wenn man die KK wechseln will, dann hat man eine Kündigungsfrist und ist somit auch raus und ist kein Krankenkassenmitglied mehr.
(ich habe z.B. vor meiner Reise bei der B armer gekündigt und bin zur TK gewechselt).
Kündigst Du vor der Reise, hättest Du danach die freie Wahl, zu welcher Krankenkasse Du gehst, vorausgesetzt eine hat Lust Dich zu nehmen (denn nur Deine letzte KK ist verpflichtet, Dich zurückzunehmen)

Abmelden heisst, ich bin für bestimmte Zeit nicht da, komme aber wieder zurück zu meiner ursprünglichen Krankenkasse (Wechsel nicht möglich).
D.h. die wissen schon, dass Du wieder zurückkommst und wundern sich dann nicht und sollten auch bei der Wiederaufnahme keinen Stress machen.

Letztendlich kommt es fast auf's gleiche raus, da Dich Deine Kasse dank der Gesetztesänderung zurücknehmen muss, wenn Du wieder da bist.

Für Dich ist die Abmeldung schlichtweg bequemer, weil ein Zweizeiler reicht und Du keine Kündigungsfrist beachten musst.
Kündigen kannst Du zudem ohnehin erst dann, wenn Du mindestens 18 Monate bei der Krankenkasse versichert warst.
Somit könnten manche an der Kündigungsfrist oder vorgegebenen Mitgliedschaftsdauer scheitern, was unnötig ist, weil bei einer Abmeldung das nicht berücksichtigt wird.
Daher mein Hinweis :wink:
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jot
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Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von jot »

Ich habe auch mal mit den Beratern der TK telefoniert (dort bin ich zur Zeit pflichtversichert): eine Abmeldung ins Ausland ist wohl problemlos möglich, eine Anwartschaft (ca. 43 Euro/Monat) wird empfohlen wenn man anschließend auf selbstständiger Basis arbeiten möchte (wenn bei Rückkehr direkt Arbeitslosengeld bezogen wird oder man wieder in ein Anstellungsverhältnis kommt, ist das aber nicht nötig).

Außerdem wurde mir von der Beraterin über den Partner Envivas eine Auslandsreiseversicherung bis 365 Tage angeboten, siehe dazu
-> Envivas: Reise-Zusatzversicherer der Techniker Krankenkasse .

Krieg die Tage nochmal alles schriftlich, aber hat sich erstmal recht unkompliziert angehört. Ich hoffe es bleibt auch unkompliziert, wenn ich meine Auslandsreiseversicherung bei einem Konkurrenten abschließe ;)
Katibaldweg
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Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Katibaldweg »

Hallo,

jaja diese Techniker Krankenkasse.
Ich habe langsam aber sicher die Faxen dicke. Klar in der Hotline - mindesten 40 mal mit verschíedenen Beratern gesprochen - wurde mir immer in höchsten Tönen freundlich erzählt alles kein Problem mit der Anwartschaft und der Abmeldung und mit der Aufnahme wenn Sie wieder da sind auch im Krankheitsfall einfach ein Formular, zur Not auch mit Vollmacht von den Eltern und dann ist alles easy und es wird sogar rückwirkend gemacht.

So und dann will man was schriflich haben und auf einmal kommt die große Prüfung. Meine Versicherungsmaklerin hatte mich nämlich auf die sepzielle Frage aufmerksam gemacht, was ist wenn die Auslandskrankenversicherung keine Vollversicherung ist und nicht von der TK anerkannt wird, dann müssen sie bei Ankunft in Deutschland rückwirkend alle monatlichen Beiträge einer freiwiligen Versicherung (140 Euro pro Monat) nachzahlen.
Upssss ...
Gleich nachgefragt bei der TK, die nun meine Auslandsreisekrankenversicherung von STA Travel prüft, die wirklich sehr gut bei allen Test abgeschnitten hat und noch vor der Enivavas Travel XL, dem Kooppartner der TK, liegt.
Und jetzt krieg ich den Anruf, die STA Travel Versicherung wird nicht anerkannt und ich sollte doch bitte ne Anwartschaft abschließen, anderenfalls müsste ich wenn ich wieder da bin 1.500 Euro nachzahlen für die freiwilligen Versicherung, BITTTTTTTTTTE????????

Ich habe bei der Envivas angerufen und gefragt ob sie denn die bemängelten Punkte in ihrer Versicherung drin haben --- und NEIN haben sie nicht, aber dennoch und obwohl insgesamt die HanseMekur besser ist, wird sie abgelehnt.
Ich habe mir also den Vorgesetzten geben lassen. Der meinte ja der Gesetzgeber hat das so schwammig formuliert, da kann es schon sein, dass der eine Berater die anerkennt, der andere nicht.
Das ist also reine Willkür, das kann doch nicht sein!!!
Ich habe ihn gesagt, das bei Leistungsgleichheit die HanseMerkur StaTravel auch anerkannt werden muss, ansonsten sehe ich das als Rechtsfall. Er leitet das jetzt an die Hauptzentrale weiter.
So n Scheiß. Ich werde jetzt einfach, noch mal zu einem Sachbearbeiter hier in Berlin persönlich gehen. Vielleicht entscheidet der ja auch wieder ganz anders.Ich bin sowas von sauer auf die TK.

Melde mich was sich ergeben hat.
Katibaldweg
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Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Katibaldweg »

so schnell kann sich das doch klären, wenn man hartnäckig bleibt. Habe gegoogelt und ein extrem wichtiges Papier gefunden vom GKV Spitzenverband

Ergebnisniederschrift
Fachkonferenz Beiträge
12. Oktober 2009

Top 2
Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V;
hier: private Auslandskrankenversicherung als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall


habe das eingereicht und auf einmal wird die STA Travel Sache doch anerkannt, denen bei der TK war es sehr peinlich aber nun ist immerhin alles gut .... puhhhhhhhhhhhh
boppel
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Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von boppel »

Hallo TK-Versicherte,

habe ebenfalls mit zwei Mitarbeitern gesprochen und ZWEI verschiedene "Meinungen" gehört.

Erst hieß es, ich müßte eine Anwartschaft zahlen. Dann habe ich (weil ich das aufgrund anderer Informationen nicht glauben wollen konnte) nochmals bei der Hotline angerufen. Dort war dann eine Mitarbeiterin, die von meinen Reiseplänen ganz begeistert war (die Erste war das wohl nicht) und in der Sache weiter nachgeforscht hat.

Fazit:

Eine Anwartschaft ist dann sinnvoll, wenn dadurch gewisse Fristen / Versicherungszeiträume eingehalten werden.
In meinem speziellen Fall wäre das die Vorversicherungszeit für eine spätere "Krankenversicherung der Rentner". Hierbei übernimmt dann (soweit ich das verstanden habe) der gesetzliche Rentenversicherungsträger einen Teil der Krankenversicherung.
Dies jedoch nur dann, wenn 9/10-tel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens eine gesetzliche Versicherungspflicht bestanden hat.

Leider war ich ja nun so blöd und habe sofort nach meinem Abi ein Praktikum begonnen (bis zur Wehrpflicht), damit ich gleich nach dem "Bund" mein Studium beginnen kann. Und genau hier fehlen mir jetzt einige Monate, um die o.g. Bedingung zu erfüllen! (Hätte ich damals schon wie viele Andere Urlaub gemacht und die Welt bereist, dann wäre ich jetzt nicht der Gelackmeierte :cry: ) - Denn dieses Praktikum wird jetzt als Beginn meines Erwerbslebens angesehen!

In meinem Fall lohnt sich also eine Anwartschaft nicht (wurde auch so bestätigt).
Sobald ich nicht mehr berufstätig bin, soll ich der Techniker Krankenkasse eine Mitteilung zusenden, daß die Mitgliedschaft beendet werden soll. Nach Rückkehr werde ich nach der Anmeldung wieder aufgenommen.
Eine private Auslandskrankenversicherung (auch mit kurzzeitiger Inlandsversicherung) wird nicht als PKV angesehen und führt nicht zum Verlust der GKV-Berechtigung.

Soweit die Theorie, die Praxis wird sich dann in 17 Monaten zeigen.

Gruß

Boppel


P.S.: Es kommt halt auch immer auf die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter an. In diesem Fall hatte ich wohl Glück, daß jemand für mein Ansinnen Verständnis hatte.
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Monkeyinme
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Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Monkeyinme »

Hallo zusammen,
da macht sich ja jetzt Verwirrung bei mir breit...

Kann es sein, dass es einen Unterschied macht, wenn man freiwillig oder verpflichtend bei einer gesetzlichen KV versichert ist? Von wegen der Einkommensgrenze. Weiß das jemand?

Ich wechsle auch gerade zur Techniker Krankenkasse, und habe die gleiche Fragestellung mit der Anwartschaft für 3,5 Monate Abwesenheit.

Ciao
Monkey
Wir essen jetzt Opa.
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boppel
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Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von boppel »

Hallo Monkey,

ja, es besteht ein Unterschied, ob man freiwillig oder pflichtversichert ist.

Was im Einzelfall jedoch besonders zu beachten ist, sollte direkt bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden (da habe ich leider nur "Halbwissen", das ich hier nicht weitergeben möchte, um keine Verwirrung zu stiften).

Ein Punkt scheint jedoch sicher zu sein: Wenn man bisher pflichtversichert war, und nach der Reise einen Job hat, in dem man wieder pflichtversichert ist, dann muß einen die bisherige GKV wieder aufnehmen, auch ohne Anwartschaftsbeiträge.

Bei einer privaten Krankenversicherung sichert man sich durch eine Anwartschaft Eintrittsalter & Vorerkrankungsstatus ab, siehe
-> Private Krankenversicherung - Anwartschaft abschließen?


Gruß

Boppel
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