Gesetzliche Krankenversicherung: Anwartschaft wann sinnvoll?

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sognolina
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Gesetzliche Krankenversicherung: Anwartschaft wann sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von sognolina »

Ich bin neu hier und habe mir eure Beiträge zu Gesundheitsreform ab 04/2007 - nie mehr ohne KV mal durchgelesen, aber das mit der GKV und der Anwartschaft als gesetzlich Krankenversicherter ist mir immer noch schleierhaft.

Seit einer Woche telefonier ich mit meiner gesetzlichen Krankenkasse (GKV), bei denen ich immer eine andere Antwort bekomme und die mir schriftlich garnichts bestätigen wollen, sondern Aussagen machen wie "Also ich persönlich würde immer eine Anwartschaft machen". Damit kann ich nichts anfangen und noch weniger mit deren Unkenntnis.

Hilfreicher dagegen war die nette Dame vom Bürgertelefon des Gesundheitsministerium, die mir sagte, ich bräuchte wegen dem besagten Gesetz keine Anwartschaft abschließen, wobei es dabei Ausnahmen gäbe.

Diese wurden mir auch zugeschickt per Mail (falls Interesse besteht kann ich sie gern einstellen), wobei nur einige Beispiele genannt sind und wieder auf die GKV verwiesen wird, die weitere Informationen geben könne.

Es ist wirklich ein Wust von Infos und ich hab das Gefühl, die Krankenkassen möchten ihren Versicherten die Anwartschaft aufquatschen, um die 40 € einzukassieren (sorry), was bei einem längeren Auslandsaufenthalt meiner Meinung nach echt Quatsch ist, da man auch (fast) keine Leistungen bezieht.

Kurz zum Schluss: meine Frage:

Welche Ausnahmen gibt es bzw. Wann ist eine Anwartschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll?

bin sehr dankbar für neue Infos
nils_amerikas
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Krankenversicherung: Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von nils_amerikas »

Ich habe heute ein Informationsschreiben des "Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit" bekommen.
Vielleicht hilft das Schreiben ja dem ein oder anderen Reisenden hier.
Es geht darum, wann eine Anwartschaft weiterhin sinnvoll ist und wann nicht:

Stand: März 2009


Nach dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz besteht für Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - SGB V). Diese Personen werden Mitglied ihrer ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse oder von deren Rechtsnachfolger mit Wirkung vom ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland, frühestens am 1. April 2007.

Auf Grund der Neuregelung stellt sich die Frage, inwieweit der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder die Aufrechterhaltung einer bereits bestehenden Anwartschaftsversicherung geboten oder notwendig ist. Ein solcher Abschluss war bisher zum Beispiel bei Zeitsoldaten, befristeten Beamtenverhältnissen oder längerfristigen Auslandsaufenthalten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) oder der Schweiz angeraten.

Die gesetzliche Anwartschaftsversicherung ist so ausgestaltet, dass diese Personen freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Sie bezahlen hierfür aber ermäßigte Beiträge. Grundlage für die Ermittlung dieser Beiträge ist die ermäßigte Bemessungsgrundlage in Höhe von derzeit
252,- Euro (das sind 10 Prozent der monatlichen Bezugsgröße), auf die der allgemeine Beitragssatz angewandt wird. Die monatliche Beitragsbelastung beträgt danach derzeit 39,06 Euro für die Krankenversicherung sowie 4,91 Euro bzw. 5,54 Euro (bei Kinderlosen) für die Pflegeversicherung.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind nachfolgend Fälle aufgeführt, in denen eine Anwartschaftsversicherung weiterhin anzuraten ist:

- Das Mitglied der GKV gehört zu dem Personenkreis, der später Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden kann, und möchte sicherstellen, dass es die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt. Hierfür ist eine Vorversicherungszeit in der GKV von 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens notwendig. Die Erfüllung dieser Vorversicherungszeit wird ohne eine Anwartschaftsversicherung, bei der die Mitgliedschaft fortbesteht, in der Regel nicht möglich sein. Die Pflichtmitgliedschaft als Rentner ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sonstige Einkünfte (z.B. Kapitalerträge oder Mieteinkünfte) bezogen werden. Diese werden nur bei einer freiwilligen Versicherung zur Beitragsbemessung herangezogen.

- Die Anwartschaftsversicherung wird auch bei der Vorversicherungszeit für Pflegeleistungen berücksichtigt. Leistungen der Pflegeversicherung werden nur gewährt, wenn innerhalb von 10 Jahren vor Antragstellung eine Vorversicherungszeit von 2 Jahren nachgewiesen wird.

- Das Mitglied möchte nach Beendigung z. B. des Auslandsaufenthaltes oder der Tätigkeit als Zeitsoldat später hauptberuflich selbständig tätig sein und dann als freiwilliges Mitglied Anspruch auf Krankengeld haben. Auch hierfür ist die Anwartschaftsversicherung notwendig, da Personen, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig in der GKV werden, keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

- Ein Mitglied verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland und möchte sich zwischenzeitlich in Deutschland aufhalten. In diesen Fällen kann die Anwartschaftsversicherung in eine Versicherung mit "vollen" Beiträgen und sofortigem Leistungsanspruch umgewandelt werden. Die nachrangige Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gilt demgegenüber erst, wenn der Wohnsitz nach Deutschland rückverlegt wird.

- Des Weiteren ist zu beachten, dass bei Rückverlegung des Wohnsitzes aus dem Ausland nach Deutschland und Begründung einer Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenkasse in bestimmten Fällen ein Leistungsausschluss entstehen kann. Hat nämlich die betreffende Person diese Versicherungspflicht begründet, um für sich oder für einen familienversicherten Angehörigen missbräuchlich Leistungen der GKV in Anspruch zu nehmen, besteht gemäß § 52a SGB V ein Leistungsausschluss. Das Nähere zur Durchführung regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung. Auch dies spricht für die Begründung einer Anwartschaftsversicherung bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland.

- Eine Anwartschaftsversicherung ist auch notwendig, wenn das Mitglied seinen Wohnsitz in einen anderen Staat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in die Schweiz verlegt, sich dort privat versichert, sodann nach Deutschland zurückkehrt und wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden will. Die mit diesen Staaten vorzunehmende Gebietsgleichstellung führt nämlich dazu, dass die Voraussetzung "zuletzt gesetzlich krankenversichert" nur von Personen erfüllt wird, die im gesetzlichen Krankenversicherungssystem des anderen EU-Staates / EWR-Staates oder der Schweiz krankenversichert waren, nicht aber von Personen, die in diesen Staaten einem anderen Krankenversicherungssystem angehört haben.

Bitte lassen Sie sich zu den oben genannten Regelungen sowie allgemein zur Anwartschaftsversicherung von der gesetzlichen Krankenkasse beraten, bei der die Anwartschaftsversicherung besteht oder begründet werden soll.

Wer seine gesetzliche Anwartschaftsversicherung kündigt oder nicht abschließt, sollte unbedingt den Nachweis darüber aufbewahren, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er zuletzt krankenversichert war. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei einem beabsichtigten langjährigen Auslandsaufenthalt oder einem anderen beabsichtigten langjährigen Unterbrechen der Mitgliedschaft in der GKV die Anwartschaftsversicherung ein Höchstmaß an rechtlicher Sicherheit bietet. Die dargestellte nachrangige Versicherungspflicht in der GKV kann durch Gesetz im Rahmen des Verfassungsrechts geändert werden.
Nils

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keine Zeit fürs Bloggen, ich muss reisen...
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Lohas
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Krankenversicherung: Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Danke Nils!
Das nenne ich mal eine brauchbare Info :D

Ich bin nun wahnsinnig beruhigt, dass mir meine KK keinen Mist erzählt hat und ich junger Hüpfer mir die Anwartschaft sparen kann :lol:
Memento mori - In omnia paratus.
lamapom
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Gesetzliche Krankenversicherung: Anwartschaft wann sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von lamapom »

hallo
und vielen dank für die antwort.

ich hab heut nochmal mit meiner gkv gesprochen.
dort werde ich freiwillig mitglied sein für ca 40 euro was bedeutet das wenn
ich die grenze zu deutschland überquere die versicherung einsetzt und ich mich nur melden muß oder im schlimmsten fall jemand für mich (koma etc.)
ausserdem wird nichts ausgeschlossen selbst wenn ich krank nachhause komme.

anders bei unserer privaten: -> http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 070#103070 .

jork freiberg
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Monkeyinme
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Krankenversicherung: Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von Monkeyinme »

Moin,

die GKV macht einen Unterschied zwischen freiwillig gesetzlich Versicherten und gesetzlich Pflichtversicherten. Maßgebend ist das Einkommen. Bei letzteren ist eigentlich keine Notwendigkeit gegeben, eine Anwartschaft abzuschließen, da eine Versicherungspflicht besteht. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie das bei der Reisedauer von 3 Jahren aussieht.

Diese Information habe ich Anfang 2011 recherchiert.

Ciao
Monkey



[die letzten beiden Beiträge von hier in passenderes bereits bestehendes Thema verschoben - Astrid]
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flocu
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Krankenversicherung: Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von flocu »

Eine Anwartschaft ist übrigens für die allermeisten Reisenden Unsinn:
Mythos: Anwartschaft & Wiederaufnahme in die Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt


[Beitrag in passendes Thema verschoben, in dem die Fälle, in denen eine Anwartschaft sinnvoll ist, m.E. bereits übersichtlicher und leichter verständlich dargestellt sind - außerdem kann man sich auf die Infos des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit berufen, auf die von Dir genannte website nicht - LG Astrid :)]
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gula
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Krankenversicherung: Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von gula »

Interessanter Artikel. Da war ich wohl bisher auch dem Mythos aufgesessen. Zumindest in der Theorie. Praktische Erfahrungen habe ich nicht gemacht damit.
Reinsch
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Gesetzliche Krankenversicherung: Anwartschaft wann sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von Reinsch »

Letzte Woche hatte ich auch mal einen Beratungstermin bei meiner Krankenkasse und wollte mal das Ergebnis mitteilen.

Die Kasse ist die Barmer, aber das Regelwerk müsste bei allen gesetzlichen ja gleich sein.

Ausgangssituation: Ich bin seit über 5 Jahren gesetzlich versichert über den Arbeitgeber, und plane nun eine längere Reise, Dauer und Ziele unbekannt.

Zur Frage der Abmeldung von der gesetzlichen Krankenkasse siehe bitte das Thema:
-> Austritt aus gesetzl. Krankenversicherung bei Langzeitreise?


Zweite Frage war dann: Lohnt sich für mich eine Anwartschaft?

Antwort ein klares: Jein.

Die Reisekrankenversicherungen zählen nicht als private Vollversicherungen. Daher wäre meine KK verpflichtet mich hinterher wieder aufzunehmen, auch nach etlichen Jahren. Ein paar Gründe dafür sind uns aber doch eingefallen:

1. Durch die Anwartschaft bleibt man in der Pflegeversicherung. Wer weiß ob man die mal braucht...

2. Im worst case, wenn ich z.B. mit gebrochenem Bein aus Spanien zurückgeflogen werde, müsste ich theoretisch erstmal zum Einwohnermeldeamt und mich wieder anmelden, dann zur KK, Antrag ausfüllen... Dabei will ich nur schnellstens ins Krankenhaus.
Sicher, sagte der Bearbeiter, würde sich dann schon eine Kulanzlösung finden lassen... Aber was sind diese Worte dann im Zweifelsfall wert? Verlassen möchte ich mich nicht drauf.

3. Es gibt den §52a SGB V:

“Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sich Personen in den Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 oder auf Grund dieser Versicherung in einer Versicherung nach § 10 missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen…”

Heißt frei übersetzt: Wenn die KK meint, dass du nur nach DE zurückkommst um dich behandeln zu lassen kann sie die Zahlung verweigern.

Wie warscheinlich die KK diese Karte zieht oder Milde walten lässt, wer weiß. Ich vertraue lieber nicht blind.

Und schlussendlich 4.: Gesetze ändern sich. Alles was wir jetzt diskutieren kann in ein paar Jahren nach der nächsten Gesundheitsreform (oder 2, 3...) ganz anders aussehen.


Persönliches Fazit: Ich werde eine Anwartschaft abschließen. Die Risiken mögen nicht warscheinlich sein, aber wenn doch wird es teuer. Mit der Anwartschaft habe ich auf jeden Fall einen Fuß in der Tür. Das sind mir die ca. 50€ im Monat dann doch wert.


[Beitrag in passenderes Thema verschoben - Astrid :)]
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Astrid
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Gesetzliche Krankenversicherung: Anwartschaft wann sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Reinsch :)
Die Reisekrankenversicherungen zählen nicht als private Vollversicherungen.
Diese Aussage scheint eine Auslegungssache des Versicherers bzw. des Sachbearbeiters zu sein. Es gibt etliche Versicherer, die bestimmte Auslandskrankenversicherungen als vollwertigen Krankenversicherungsschutz während eines Auslandaufenthaltes anerkennen! Dazu zählt allerdings tatsächlich NICHT eine Reisekrankenversicherung.
Siehe dazu bitte die beiden Themen:
-> Auslandskrankenversicherung versus Reisekrankenversicherung? und
-> Auslandskrankenversicherung - Reiseversicherung Unterschied? .
Daher wäre meine KK verpflichtet mich hinterher wieder aufzunehmen, auch nach etlichen Jahren.
Ja, seit der Gesundheitsreform 2007 - aber nicht nur Deine jetzige gesetzliche Krankenkasse, sondern auch Andere.

Zum worst-case-Szenario lies bitte einfach mal Versicherungsfall krank nach hause - Wer zahlt Behandlung?

Zu den Vor- und Nachteilen einer Abmeldung aus Deutschland siehe bitte auch: -> Langzeitreise - Wohnort abmelden in Deutschland?

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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