Fragen zur Familienversicherung bei geplanter Langzeitreise?

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julelu
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Fragen zur Familienversicherung bei geplanter Langzeitreise?

Ungelesener Beitrag von julelu »

Hallo Leute!

Ich habe hier fleißig gesucht, aber zu meinem speziellen Anliegen irgendwie nichts gefunden.
Ich bin momentan noch familienversichert, gebe aber Anfang Oktober meine Diplomarbeit ab und bin laut Uni dann exmatrikuliert. Man muss allerdings dazu sagen, dass ich mich für das Wintersemester zurückgemeldet habe. Weiß die Krankenversicherung sofort, ab wann ich exmatrikuliert bin oder könnte ich auch erstmal in der Familienversicherung bleiben?

Denn nach meiner Abgabe geht es für mich im November für 3 Monate nach Südostasien. Wenn ich in dieser Zeit nicht familienversichert sein kann, müsste ich mich theoretisch freiwillig krankenversichern. Wenn ich wieder da bin, kann ich erstmal als WHK an der Uni arbeiten und bin dann über den Arbeitgeber versichert (bin übrigens auch vor dem Auslandsaufenthalt als WHK angestellt, falls das wichtig ist).

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie soll ich das mit der Krankenversicherung während meines 3monatigen Auslandsaufenthalts handhaben? Sollte ich versuchen familienversichert zu bleiben, soll ich mich freiwillig versichern, soll ich die Anwartschaft zahlen oder soll ich mich komplett anmelden? Was meint ihr? Ich blicke da irgendwie gar nicht mehr durch was man sollte oder was mann muss oder was man darf.
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MaxCartagena
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was machen mit GKV während dreimonatigem Auslandsaufenthalt?

Ungelesener Beitrag von MaxCartagena »

julelu hat geschrieben:Wie soll ich das mit der Krankenversicherung während meines 3monatigen Auslandsaufenthalts handhaben?
julelu, sag uns doch zunaechst mal, was deine KV - mit der du das ja mit sicherheit bereits ausgiebig eroertert hast - dazu meinte.

dann lassen sich doch deine verbleibenden fragen viel leichter beantworten.
gruesse

MaxC
julelu
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was machen mit GKV während dreimonatigem Auslandsaufenthalt?

Ungelesener Beitrag von julelu »

Ich habe meine KV zwar schon drauf angesprochen, aber bisher noch keine Antwort erhalten.

Ich hatte eher gedacht hier Tipps zu bekommen, wie man es machen könnte. Ich denke, dass die KV Einem nicht unbedingt alle Möglichkeiten aufzählt und teilweise vielleicht nur Halbwahrheiten erzählt. Schließlich wollen die doch auch nur ihr Geld.
Habe hier gelesen, wie es die meisten machen wenn sie länger weg sind (also ein Jahr oder so) und dachte es gibt eine Art Patentrezept auch für kürzere Auslandsaufenthalte. Hinzu kommt, dass ich mich nach meiner Rückkehr nicht übers Arbeitsamt versichern kann, wie die meisten hier. Deshalb haben mir die schon vorhandenen Beiträge auch nicht so wirklich geholfen.
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Astrid
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Fragen zur Familienversicherung bei geplanter Langzeitreise?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Julelu :)

Zunächst erst einmal zum Rechtlichen:

Wer studiert bzw. sich in einer Ausbildung befindet, unter 25 Jahre alt ist und nicht mehr als 360 € (bis 31.12.2008: 355 €) an monatlichem Einkommen bezieht und gesetzlich versicherte Eltern hat, kann in der Regel über die Eltern kostenlos familienversichert werden.

Mit der Exmatrikulation fällt bei der Familienversicherung der Ausbildungsstatus sofort weg, sofern alle Prüfungen bereits absolviert wurden. Solltest Du nach der Exmatrikulation nicht erwerbstätig sein und das 23.! Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so kannst Du in der Familienversicherung bleiben.
[s.a. § 10 SGB V..

Da Du älter als 23 bist, fällt diese Möglichkeit für Dich flach.

Prinzipiell gibt es im Anschluß an die Exmatrikulation folgende Alternativen für Dich:

1) freiwillig versichern
2) eine geringfügige Beschäftigung ausüben, so dass Du als ArbeitnehmerIn versicherungspflichtig bist
3) einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, wodurch Du ebenfalls krankenversicherungspflichtig wirst.

julelu hat geschrieben:Man muss allerdings dazu sagen, dass ich mich für das Wintersemester zurückgemeldet habe.
D.h. Du bist zwar für einen Studiengang ex- für den gleichen oder einen anderen aber immatrikuliert?!

Für das neue Semester gilt oben Geschriebenes:
Wer studiert bzw. sich in einer Ausbildung befindet, unter 25 Jahre alt ist und nicht mehr als 360 € (bis 31.12.2008: 355 €) an monatlichem Einkommen bezieht und gesetzlich versicherte Eltern hat, kann in der Regel über die Eltern kostenlos familienversichert werden.

Falls Du Dein Studium beendet haben solltest, hilft Dir eventuell der folgende Link Handhabung der Krankenversicherung zum Ende des Studiums.

julelu hat geschrieben:Wenn ich wieder da bin, kann ich erstmal als WHK an der Uni arbeiten und bin dann über den Arbeitgeber versichert (bin übrigens auch vor dem Auslandsaufenthalt als WHK angestellt, falls das wichtig ist).

Das ist wichtig, da Du als wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) mit Abschluss grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung unterliegst. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte.

Eine Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss ist nur dann sozialversicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt gemäß § 8 Abs. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt 400 € nicht übersteigt.
Für die geringfügig entlohnten Beschäftigungen muss allein der Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Daher müssen Hilfskräfte immer eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Siehe auch Merkblatt zur Sozialversicherung der Uni Kassel


Wichtig für Deine Entscheidung ist zu wissen, inwieweit Du nach Abgabe Deiner Diplomarbeit und Beginn des Wintersemesters wieder als immatrikuliert gilst, wie hoch Dein Einkommen ist, inwieweit Dein Arbeitsvertrag während Deiner Abwesenheit im Ausland bestehen bleibt und natürlich, wann Dein 25. Geburtstag ist ;).

Erst wenn diese Angaben geklärt sind, ist eine Beantwortung Deiner Frage überhaupt möglich.

Ich würde mich daher Maxens Vorschlag anschließen und Dir empfehlen, Dich sowohl bei Deiner Krankenkasse als auch bei Deinem Argeitgeber (Uni) und beim Arbeitsamt beraten zu lassen und ggf. im WRF noch mal konkret einzelthematisch nachzufragen.

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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