Krankenkasse: Versicherungsfreie Zeit wegen Reise?

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Sveni70
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Krankenkasse: Versicherungsfreie Zeit wegen Reise?

Ungelesener Beitrag von Sveni70 »

Hallo zusammen,

jetzt will ich auch mal meinen Senf dazugeben;-)

Grundsätzlich ist es seit der Gesundheitsreform von 2007 so, dass jeder in Deutschland krankenversichert sein MUSS, also auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss. Gleichzeitig muss Dich Deine alte Krankenkasse wieder aufnehmen, wenn Du nach krankenversicherungsloser Zeit wieder krankenversicherungspflichtig wirst, vgl.
-> Gesundheitsreform seit 04/2007 - nie mehr ohne KV
Wenn Du kein Einkommen hast, werden die Krankenversicherungsbeiträge von einem fiktiven Einkommen berechnet. Ist in den Satzungen der Krankenkassen geregelt. Sobald Du ins Ausland gehst (Beginn der Weltreise), besteht die Versicherungspflicht nicht mehr und Du musst folglich auch keine Beiträge mehr zahlen. Bei mir hat dazu eine Information per Mail an die Krankenkasse gereicht, dass ich mich ab xx nicht mehr in Deutschland aufhalten werde.

Eine Anwartschaftversicherung ist in der gesetzlichen Krankenkasse nicht nötig, da man automatisch bei Rückkehr nach Deutschland wieder aufgenommen werden muss. Wie bereits erläutert, ohne einen höheren Beitrag wegen Alters oder Vorerkrankung, das gibt es in der GKV nicht. Eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt war bei mir nicht nötig, man kann ja durchaus noch einen Wohnsitz bzw. eine Meldeadresse haben, aber wenn man sich nicht in Deutschland aufhält, ist man auch nicht versicherungspflichtig. Man kann ja die Leistungen der deutschen Krankenversicherung auch gar nicht in Anspruch nehmen.

Also - in Deinem Fall dürfte es kein Problem sein, für die zwei Monate in Deutschland Dich bei einer Krankenversicherung anzumelden. Dann hast Du Versicherungsschutz und zahlst einen kleinen Beitrag und sobald Deine Reise beginnt, meldest Du Dich wieder ab.

LG
Sveni



P.S.
Und ich möchte gerne die Infos weitergeben, die ich von meiner deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu o.g. Frage erhalten habe. Folgender Sachverhalt bzw. Frage habe ich gestellt:

"Ich bin derzeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses freiwillig bei Ihrer Krankenkasse versichert. Mein Beschäftigungsverhältnis endet zum 31.7.2009. Ab 1.8.2009 werde ich arbeitslos sein. Ab Oktober 2009 werde ich mich für ca. 1 Jahr im Ausland aufhalten. Für die Zeit zwischen 1.8.2009 und Oktober 2009 werde ich über das Arbeitsamt versichert sein. Für die Zeit meines Auslandsaufenthalts werde ich eine Auslandsversicherung für Langzeitreisende abschließen. Ich habe mich aber noch nicht für eine bestimmte entschieden. Ich gehe davon aus, dass es nicht notwendig ist, eine Anwartschaftversicherung abzuschließen.

Nach Rückkehr von meiner Reise werde ich mich erstmal wieder arbeitslos melden.

Da der Versicherungsschutz der Auslandsversicherung bei der Rückkehr nach Deutschland i.d.R. mit dem Grenzübertritt endet, möchte ich gerne wissen, ob ich für den Fall, dass ich

a) zwischen Ankunft in Deutschland und der Wiederanmeldung beim Arbeitsamt einen Unfall habe, bei der deutschen Krankenkasse versichert bin bzw. versichert werde

b) krankheitsbedingt nach Deutschland zurückkomme (z.B. im Rahmen eines Krankenrücktransports nach einem Unfall) in Deutschland versichert bin. Ich habe mal gelesen, dass diese Konstellation u.U. so ausgelegt werden könnte, dass ich nur nach Deutschland komme, um mich hier behandeln zu lassen und dieser Sachverhalt zu einem Ausschluss des Versicherungsschutzes führt."


Folgende Antwort habe ich darauf erhalten:

"wie bereits telefonisch mitgeteilt, können wir Ihnen nach Rückkehr ins Ausland (das muss wohl "nach Deutschland... heißen") eine Versicherung gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 13 Sozialgesetzbuch Nummer Fünf anbieten, sofern kein Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass es zwar eine Pflichtversicherung kraft Gesetzes ist, aber dennoch vom Versicherten eine Anzeige (Rückkehr aus dem Ausland) erforderlich ist. Die Beiträge bemessen sich wie bei einem normalen freiwillig Versicherten.

Sofern sie nach der Behandlung wieder ins Ausland gehen, könnte der Verdacht natürlich nahe liegen, dass sie nur aufgrund der Behandlung nach Deutschland zurückgekehrt sind. Aber sie haben ja nach dem einen Jahr definitiv wieder Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ein Versicherungsschutz kann hier somit gewährt wird.

Was die Anmeldung bei unserer Versicherung angeht, so kann diese auch einige Tage später erfolgen. Wir können dann kulanter Weise die Mitgliedschaft rückwirkend eröffnen. Ab diesem Zeitpunkt könnten Sie dann auch wieder unsere Leistungen, wie Behandlungen, etc. in Anspruch nehmen.

Für die Zeit während Ihres Auslandsaufenthaltes ruht Ihre Krankenversicherung. Dies ist somit nicht mit einem Ausschluss aus unserer Krankenversicherung gleichzusetzen."

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besagt:
"Versicherungspflichtig sind (...) Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten."

Damit war das Problem, dass man evtl. zwischen Ankunft in D und Meldung beim Arbeitsamt nicht versichert ist, gelöst (zumindest bei meiner Krankenkasse - es empfiehlt sich, sich dies individuell von der jeweiligen Kasse schriftlich bestätigen zu lassen).

Viele Grüße
Sveni
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MaxCartagena
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Auslands-KV: Anwartschaft bei privater KV in Deutschland

Ungelesener Beitrag von MaxCartagena »

Sveni70 auf [url]http://www.reise-forum.weltreiseforum.de/viewtopic.php?p=75420#75420[/url] hat geschrieben: Eine Anwartschaftversicherung ist in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse nicht nötig, da man automatisch bei Rückkehr nach Deutschland wieder aufgenommen werden muss.
sveni, du schreibst, ist nicht noetig. ok, wenn man eine anwartschafts versicherung aber hat, ist das dann doch irgendwie vorteilhaft oder ist es absolut ueberfluessig?

ich habe naemlich in k olumbien eine gesetzliche KV, braeuchte also in D gar keine.

habe aber meine fruehere gesetzliche BKK in D nicht gekuendigt, sondern auf anwartschaft setzen lassen, mit dem Recht des jederzeitigen wiederauflebens.

dabei hatte ich folgenden fall im sinn: ich erkranke in k olumbien und mir passt aber dann die art der behandlung nicht (zum beispiel im krankenhaus). dann kann ich (bei transportfaehigkeit) nach D fliegen, meine anwartschaft wieder als vollzahler weiterfuehren und die BKK leistet dann fuer die behandlung einer sache, die waehrend der leistungsfreiheit (weil ja nur anwartschaft) in k olumbien eingetreten ist.

oder kann ich (ohne anwartschaft in D) in k olumbien erkranken, mich in den flieger setzen, in D eine KV - neu - abschliessen und dann sagen: so, ihr muesst jetzt fuer die behandlung leisten? So verstehe ich deinen beitrag naemlich.
gruesse

MaxC
Sveni70
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Auslands-KV: Anwartschaft bei privater KV in Deutschland

Ungelesener Beitrag von Sveni70 »

Hallo Max,

hast Du die Anwartschaft nur abgeschlossen für den Fall, dass Du krank nach Deutschland zurück kommst? Dazu findest Du hier

http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... sc&start=9

etwas. Hoffe, das hilft weiter.

LG
Sveni
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MaxCartagena
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Krankenkasse: Versicherungsfreie Zeit wegen Reise?

Ungelesener Beitrag von MaxCartagena »

Sveni70 hat geschrieben: hast Du die Anwartschaft nur abgeschlossen für den Fall, dass Du krank nach Deutschland zurück kommst?
naja, jedenfalls AUCH fuer diesen fall.

und aus dem was dir deine versicherung geschrieben hat, im parallel thread (danke auch fuer den hinweis), hab ich mal den folgenden satz rausgepickt:


"Sofern sie nach der Behandlung wieder ins Ausland gehen, könnte der Verdacht natürlich nahe liegen, dass sie nur aufgrund der Behandlung nach Deutschland zurückgekehrt sind. Aber sie haben ja nach dem einen Jahr definitiv wieder Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ein Versicherungsschutz kann hier somit gewährt wird."

http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... sc&start=9

daraus ist zu schliessen, dass ich, wenn ich tatsaechlich nur nach D kaeme, um mich wegen einer in k olumbien eingefangenen krankheit behandeln zu lassen, jedenfalls dann mit der kostenuebernahme schwierigkeiten haette, wenn ich danach wieder D verlassen wuerde.

und D wuerde ich natuerlich wieder verlassen wollen.

aus dem grund halte ich es in meinem fall doch fuer besser, weiterhin monat fuer monat in D fuer eine anwartschaft zu zahlen.

denn es liegt ja wirklich anders als bei dir, der du nach deinem auslandsaufenthalt definitiv nach D zurueckkehrst, um dort wieder Hauptwohnsitz und lebensmittelpunkt zu haben.

(hinweis fuer die moderatoren: hier in diesen thread gehoert mein beitrag. hatte ihn faelschlich zunaechst in jenen anderen thread gestellt, den sven erwaehnt hat. dort kann er eigentlich geloescht werden. bitte um verzeihung fuer die umstaende) :roll:
gruesse

MaxC
Sveni70
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Auslands-KV: Anwartschaft bei gesetzlicher KV in Deutschland

Ungelesener Beitrag von Sveni70 »

OK, ich war davon ausgegangen, dass Du nur vorübergehend im Ausland bist. In Deinem Fall ist es dann wohl wirklich das Beste, wenn Du sogar für eine gesetzliche KV eine Krankenversicherungsanwartschaft hast.
Da bist Du auf der sicheren Seite.

Gruß
Sveni
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AnneA
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Gesetzl. Krankenkasse: Versicherungsfreie Zeit wegen Reise?

Ungelesener Beitrag von AnneA »

Hallo zusammen

da ich mich auch gerade intensiv mit dem Thema beschäftigt habe und über die Suchfunktion leider nicht auf einen Schlag schlau werden konnte habe ich mich bei meiner GKV von Experte zu Experte weitergefragt und fasse hier nochmal die derzeit gültigen Regelungen für gesetzlich Versicherte zusammen, die sich NICHT arbeitslos melden.

1. Vor der Reise:
Häufig gibt es eine Übergangszeit, z.b. letzter Arbeitstag 31. März, Abreisetag 15. April. Die Auslandsversicherung gilt also erst ab dem 15. April.
Liegt dieser "Überbrückungszeitraum" unter 4 Wochen gibt es eine "Nachversicherungszeit" in der GKV. Es muss also keine Versicherung gezahlt werden.
Liegt dieser "Überbrückungszeitraum" über 4 Wochen kann man und muss man sich auch freiwillig versichern lassen. Der Betrag liegt derzeit bei 140 EUR für einen Monat, kann aber auch für nur einzelne Tage gezahlt werden.

2. Während der Reise:
Hier zahlt generell nur die Auslandsversicherung

3. Nach der Reise bzw. bei Rücktransport im Krankheitsfall:
Hier versuchen die GKVs in der Regel die Anwartschaft anzupreisen. Das ist aber völliger Quatsch, denn durch die Versicherungspflicht in Deutschland MUSS die GKV jeden nehmen, egal ob er eine Anwartschaft gezahlt hat oder arbeitet, arbeitslos ist oder einfach gar nichts tut. Das heisst, in dem Moment in dem man seinen Fuss auf deutschen Boden setzt MUSS man sich ja wieder versichern lassen (mit Anmeldung beim Meldeamt hat das nichts zu tun) und kann sich jetzt wieder über die 140 EUR im Monat freiwillig versichern lassen. Das gilt auch bei einem Krankenrücktransport nach Deutschland.

Wir werden es deshalb so handhaben, dass wir bei unserern Eltern die Anmeldung in die Krankenkasse schon vorbereiten, so dass diese den Brief nur noch abschicken müssten sobald sie erfahren würden das wir Krankenrück transportiert werden oder unser Heimflug ansteht. So entsteht keinerlei Versicherungslücke und die Kosten halten sich in Grenzen.

Noch was zur Anwartschaft: früher war das sicherlich sinnvoll aber durch die Änderung des Gesetzes ist [außer in ein paar Sonderfällen] der einzige Vorteil der Anwartschaft die Erfüllung der Vorversicherungszeiten. Bei der Pflegeversicherung sind das nur noch 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre und für die Krankenversicherung ist das nur in der Rente evtl relevant und das ist dann wieder abhängig von Alter und Lebenslauf eines einzelnen.

So, ich hoffe, das ich damit doch dem einen oder anderen die unendliche Suche abnehmen konnte.

Viele Grüsse
Anne
Von zwei Narren haelt der groessere den kleineren fuer den groesseren! :-)
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Fledermaus
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Krankenkasse: Versicherungsfreie Zeit wegen Reise?

Ungelesener Beitrag von Fledermaus »

Hallo Anne,

DANKE für deinen Beitrag!
AnneA hat geschrieben:... Das heisst, in dem Moment in dem man seinen Fuss auf deutschen Boden setzt MUSS man sich ja wieder versichern lassen (mit Anmeldung beim Meldeamt hat das nichts zu tun) und kann sich jetzt wieder über die 140 EUR im Monat freiwillig versichern lassen. Das gilt auch bei einem Krankenrücktransport nach Deutschland.
Weißt du zufällig auch in welchen §§ das steht? Erstens, dass es nicht um die Meldung hier in D geht, sondern nur um den Aufenthalt und zweitens, dass die Kasse einen freiwillig versichern muss, auch wenn man krank zurückkommt.

Ich suche auch schon seit längerem..und muss dass unbedingt genau wissen, da ich wenn möglich noch die Kasse wechseln will, bevor ich im Herbst weg bin. Und bei dem Thema will ich mir wirklich nicht selbst irgendwas verbauen...

Danke nochmal.

Grüße
Anke :)
AnneA
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Krankenkasse: Versicherungsfreie Zeit wegen Reise?

Ungelesener Beitrag von AnneA »

Hallo Anke

leider kenne ich den Paragraphen dazu nicht. Ich verlasse mich da auf die Aussagen der Krankenkassen. Es sollte aber überhaupt keinen Unterschied machen bei welcher Kasse du bist, weil ja alle gesetzlichen Kassen den gleichen Regelungen unterliegen.

Wenn du wechselst, dann solltest du das vielleicht eher nach dem Kriterium machen was z.B. an Reiseimpfungen gezahlt wird, das kann nämlich sehr schnell auf 500 EUR kommen.

Grüsse

Anne
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Fledermaus
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Krankenkasse: Versicherungsfreie Zeit wegen Reise?

Ungelesener Beitrag von Fledermaus »

Hallo Anne,

danke dir für die schnelle Antwort.

Klar gelten für alle Kassen die selben Regeln. Aber welche? Die Antworten von den Mitarbeiter dort sind sehr vielfältig :? Habe mal rumgefragt, weil 'meine' Kasse, die das dann betreffen wird, gibt es ja jetzt noch nicht, wenn ich wirklich noch wechsel.
Ich hab einfach Schiss, dass die mir dumm kommen könnten, wenn ich jetzt da Mitglied werde und nach 1/2 Jahr kündige und dann wiederkomme und wenn's blöd läuft direkt Leistungen haben will. Darum würde ich gerne etwas in der Hand haben was wirklich gilt.

Ich werde weitersuchen - irgendwo muss das ja geschrieben stehen!

Dass mit den Impfungen ist ein guter Hinweis, aber mich betrifft das wohl eher nicht: ich gehe nach Norda merika, da dürfe nicht soviel exotisches auf mich zukommen.

Grüße
Anke :)
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