GKV: Versicherung der Nichtversicherten

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dieSteffi
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GKV: Versicherung der Nichtversicherten

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

aus GKV: Unerwartete HKK-Nachforderung für Auslandszeiten
MArtin hat geschrieben:Hallo Steffi,

ich habe mich heute Nacht anlässlich http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=20592 ein bisschen in die Problematik einarbeiten müssen.

Habt Ihr schon Neuigkeiten von der HKK?
Wie lautet denn die Argumentation für die evtl. HKK-Nachforderung?

Lt. SGBV §190 Nr.13 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html gibt es zwei Gründe für eine vorübergehende Beendigung der GKV-Mitgliedschaft:
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.
Punkt 1, der "anderweitige Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall" sollte durch Eure ADAC-Auslands-KV abgedeckt gewesen sein (wenn Ihr nicht nur den Schutzbrief hattet?).

Zu 2: "gewöhnlicher Aufenthalt" siehe http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 2465#82465 .
Demnach müssten Euch 6 Mon. (+ 1 Tag) in einem im Ausland rollenden heimisch eingerichteten WoMo ebenfalls für einen Austritt legitimiert haben.

Selbst wenn weder 1. noch 2. erfüllt wären, dürfte sich aus einer nachweisbar falschen Auskunft ein für Euch kostenmindernder Anspruch ableiten lassen können.

Oder hat die evtl. Nachforderung mit dem Thema Anwartschaft zu tun?

Liebe Grüße :)
Hallo MArtin,

wie eben schon geschrieben, haben wir viel Stress mit unserer Versicherung, der HKK (Handelskrankenkasse), was in erster Linie daher rührt, dass die uns dort einfach nicht beraten. So ist es sehr schwierig an Informationen zu gelangen.
Was ich aber bisher erfahren habe ist, dass wir dort gar nicht, wie wir immer dachten, freiwillig versichert sind.

Es gibt anscheinend mehrere Arten krankenversichert zu sein in der GKV:

Über den Arbeitgeber oder das Amt,
als freiwilliges Mitglied
oder nach Paragraph 5 - der "Versicherung der Nichtversicherten" (diese Versicherung bekommen alle Heimkehrer aus dem Ausland, die keine Anwartschaft abgeschlossen haben oder nach Rückkehr nicht sofort über einen Arbeitgeber oder das Amt versichert sind.

Da die HKK bei unserer Versicherung wohl einige Fristen nicht eingehalten hat, sind wir nun nicht mehr freiwillig versichert sondern fallen unter Paragraph 5 und da gibt es wieder völlig andere Regeln.

Wären wir freiwillig versichert, dann könnten wir die Versicherung für die Dauer der Reise einfach ruhen lassen, keine Beiträge zahlen und bräuchten keine Auslandskrankenversicherung. Ein Zweizeiler, das wir von dann bis dann im Ausland sind reicht (so haben wir es auch schon mal gemacht). Wenn wir nach Rückkehr wieder in die freiwillige Versicherung zurück wollen würden, dann müssten wir eine Anwartschaft abschließen.

Wenn wir die Anwartschaft nicht abschließen, greift nach Rückkehr der Paragraf 5 - die s. g. Versicherung der Nichtversicherten. Diese Versicherung kann man nicht so einfach kündigen oder ruhen lassen, wie eine freiwillige Versicherung. Für die Dauer der Reise muss (wenn man keine Beiträge zahlen will) der Wohnsitz in D abgemeldet werden oder man muss eine Auslandskrankenversicherung abschließen und eine Kopie des Versicherungsscheines vorlegen. Auch dann muss man keine Beiträge zahlen.

Oben hast du geschrieben, was die Abgabenordnung sagt, zum Thema "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt". Da es sich hier um eine Vorschrift aus dem Steuerrecht handelt, ist dies der HKK egal. Wohnsitz, oder nicht Wohnsitz, dass ist alles was zählt.

Da bei der HKK alles schiefgelaufen ist, was so schieflaufen kann und die Mitarbeiter zudem noch total unfreundlich und wenig auskunftsfreudig sind, wollten wir die Krankenkasse wechseln. Als freiwillig Versicherter wäre dies kein Problem gewesen, aber als nach Paragraph 5 Versicherter, kommt man aus der Versicherung so schnell nicht mehr raus (Bindungsfrist 18 Monate). Es sei dann, wir suchen uns Arbeit und werden wieder zu "ordentlichen Mitgliedern".

Ich finde diese Krankenversicherungsthematik sowas von ätzend - sorry - , weil niemand richtig durchsteigt, die Mitarbeiter keine Ahnung haben (was bei anderen Versicherungen wohl auch so ist) und dann sind die Leute auch noch unfreundlich.

Lobend erwähnen möchte ich die Techniker Krankenkasse, das war die einzige Versicherung, die mich, obwohl ich da gar nicht versichert bin, sehr umfassend aufgeklärt hat.
Abraten möchte ich von der HKK.

Alle Angaben ohne Gewähr, denn ob das mir erklärte nun so tatsächlich richtig ist...

bunteGrüße
deineSteffi
Wir wollen nicht mehr mitschwimmen, wir wollen aber auch nicht gegen den Strom schwimmen, wir wollen einen ganz anderen Fluss!
Mein Reiseblog: keine-eile Leben auf Rädern - Reisen auf Reifen
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dieSteffi
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GKV: Versicherung der Nichtversicherten

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

dieSteffi hat geschrieben: Wenn wir die Anwartschaft nicht abschließen, greift nach Rückkehr der Paragraf 5 - die s. g. Versicherung der Nichtversicherten. Diese Versicherung kann man nicht so einfach kündigen oder ruhen lassen, wie eine freiwillige Versicherung. Für die Dauer der Reise muss (wenn man keine Beiträge zahlen will) der Wohnsitz in D abgemeldet werden oder man muss eine Auslandskrankenversicherung abschließen und eine Kopie des Versicherungsscheines vorlegen. Auch dann muss man keine Beiträge zahlen.
Hallo!

Hierzu noch eine Ergänzung:

Laut HKK handel es sich bei dieser Vorgabe nur um eine interne Richtlinie der GKV, die angeblich nicht gesetzlich gestützt ist und so etwas wie "Kulanz" der Krankenkassen ist...

bunteGrüße
eureSteffi
Wir wollen nicht mehr mitschwimmen, wir wollen aber auch nicht gegen den Strom schwimmen, wir wollen einen ganz anderen Fluss!
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