Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?

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Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke! :)
Markus283
Kiebitz
Beiträge: 6
Registriert: 11 Jan 15 18:57

Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?

Ungelesener Beitrag von Markus283 »

Lange Recherchen, aber letztendlich von Erfolg gekrönt. Vielleicht hilft es dem ein oder anderen Auszeitler in Zukunft:

Das Thema Krankenversicherungen in Verbindung mit Langzeitreisen ist zu Beginn sehr undurchsichtig, zumal diese Kombination nicht der Regelfall ist und sich kaum jemand so wirklich mit der Materie auskennt. Das stellte mich vor das ein oder andere Problem. Nach vielen widersprüchlichen Aussagen, Email Kontakten sowie diversen Telefonaten, lag es letztlich an meiner Eigeninitiative und Hartnäckigkeit, dass nun alles in trockenen Tüchern ist.


Zu meiner Situation:

- ich bin verbeamtet und dadaurch privat versichert. Zu 50% durch meine Krankenversicherung (DEBEKA) und zu 50% durch die Beihilfe der Stadt.

- während der einjährigen Auszeit bin ich unbezahlt beurlaubt und besitze für diese Zeit keine Beihilfeansprüche.

- der Plan: eine Auslandreisekrankenversicherung abschließen

- für die private Krankenversicherung (PKV) eine große Anwartschaft abschließen

Seit einigen Jahren schon müssen sich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichern. Genaueres kann man im §193 III VVG nachlesen. Auf diese Krankenversicherungspflicht berufen sich viele Versicherer. Damit haben sie einerseits recht, andererseits wissen sie oft nicht (bzw. verschweigen), dass es Ausnahmen gibt. Und darin besteht die Crux.

Der § 190 Abs. 13 Punkt 2 des Sozialgestzbuches beschreibt:

Die Mitgliedschaft des Versicherten endet mit Ablauf des Vortages, an dem der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

Weiterhin ist das "oder" entscheidend, somit darf der Wohnsitz, anders als von den Versicherern "angenommen", in Deutschland bleiben. Der "gewöhnliche Aufenthaltsort" einer Person ist ein Rechtsbegriff. Als Faustregel gelten sechs Monate in Folge, unabhängig vom gemeldeten Wohnsitz. Auch eine kurzzeitige Rückkehr ist möglich. Ich habe aber auch schon gelesen, dass drei Monate als "gewöhnlicher Aufenthaltsort" akzeptiert wurden. Die Handhabung scheint zwischen den Versicherern zu variieren.

Nach einigem hin und her war schlussendlich ein Brief an die Abteilung Krankenversicherung der Hauptgeschäftsstelle Koblenz zielführend, worauf ich einige Tage später ein Schreiben der für mich zuständigen Geschäftsstelle erhielt, dass eine Anwartschaft doch möglich sei.

Folgende Unterlagen wurden für die Anwartschaft gefordert:

- Bestätigung der unbezahlten Beurlaubung durch den Arbeitgeber

- Bestätigung der Beihilfestelle, dass man nicht beihilfeberechtigt ist

- Nachweis über eine (Ausland)Krankenversicherung

- Ausreisebestätigung (Flugticket, Fährticket, o.ä.) und bei Rückkehr Einreisebestätigung

Eine Ein- oder Ausreisebestätigung innerhalb Europas ist logischerweise schwierig, wenn man auf dem Landweg reist, da Visumpflicht o.ä. besteht. Dennoch verlangen die Krankenversicherer die Bestätigungen. Anfragen bei verschiedenen Versicherern ergaben, dass Kaufbelege als Nachweis akzeptiert werden. Das heißt, man kauft unmittelbar vor und nach dem Grenzübertritt jeweils eine Kleinigkeit (oder tankt ein paar Liter) und bewahrt die Quittungen als Nachweis auf. Bei Kartenzahlung wären die Belege sogar personenbezogen.
jonathan
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 121
Registriert: 12 Dez 14 8:50

Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?

Ungelesener Beitrag von jonathan »

Markus: sehr guter Beitrag! Man merkt, du schreibst nicht nur fuer die (paar wenigen) Beamten hier im Forum, sondern du bist auch selbst Beamter (vielleicht sogar Jurist?), was der Klarheit deiner Ausfuehrungen sehr zugute kommt.

Kleiner Tipp: fueg in deinen Beitrag noch das Woertchen "nicht" ein, hier in diesem Halbsatz
Markus283 hat geschrieben:wenn man auf dem Landweg reist, da Visumpflicht o.ä. besteht.
Markus283
Kiebitz
Beiträge: 6
Registriert: 11 Jan 15 18:57

Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?

Ungelesener Beitrag von Markus283 »

Hallo Jonathan,

vielen Dank! Nein, ich bin kein Jurist. Sämtliche Ergebnisse beruhen auf meine Recherchen und gemachten Erfahrungen.

Unter anderen Voraussetzungen sieht das Ergebnis vielleicht wieder etwas anders aus. Was ich aber damit sagen will ist, dass man sich mit einzelnen Aussagen nicht zufrieden geben sollte, sondern auch mal etwas unbequemere Wege in Kauf nehmen sollte. Oftmals gibt es nämlich doch einen Möglichkeit um das Ziel zu erreichen. ;-)

Nachdem ich vor 2,5 Monaten die ersten Erfahrungsberichte las, hatte ich die Hoffnung mit der Anwartschaft schon fast begraben.


Den Beitrag kann ich leider nicht mehr ändern. Vielleicht könnte ein Moderator das fehlende "nicht" an besagter Stelle einfügen.
Olica
WRF-Mitglied
Beiträge: 12
Registriert: 27 Mär 15 15:23

Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?

Ungelesener Beitrag von Olica »

Der Einstieg ist schon schwer in die private KV....doch der Ausstieg noch viel mehr
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