GKV bei Langzeitreise nach Schule / vor Studium?

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Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke! :)
FlorianE
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GKV bei Langzeitreise nach Schule / vor Studium?

Ungelesener Beitrag von FlorianE »

Hallo zusammen,
Ich habe zwar nach diesem Thema gesucht und nichts gefunden, aber bin trotzdem nicht sicher ob es dieses Thema nicht schonmal gab ;)
Also, Ich schreibe diesen Sommer Abitur und gehe danach von August bis kurz nach Weihnachten nach Neuseeland.
Dort muss ich eine Krankenversicherung abschliessen, das ist klar,
aber wie ist es danach wieder in D?
Zur Zeit bin ich nämlich bei meiner Mutter mitversichert , laut ihrer Aussage aber anscheinend nur solange ich Schüler bin.
Ist die Krankenversicherung denn dann gekündigt? Muss ich mir die Versicherung in der Zeit danach selbst zahlen? (was bei mir finanziell fast unmöglich wäre?) Oder bin ich, wenn ich anschliessend im Sommer oder Wintersemester zu studieren anfange wieder bei meiner Mutter mitversichert?
Wenn jemand Ahnung hätte und sich die Zeit nimmt zu antworten wäre ich demjenigen sehr dankbar,
LG,
Florian
Reisend
Kiebitz
Beiträge: 1
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GKV bei Langzeitreise nach Schule / vor Studium?

Ungelesener Beitrag von Reisend »

Hi, eine ähnliche Situation hatte ich nach meinem Studium (2000). Ich musste damals während des Auslandsaufenthalts an meine Krankenkasse monatlich eine relativ geringe Summe zahlen, ich glaube so um die 30 DM. Das nannte sich Anwartschaft. Ohne wäre ich danach nicht mehr versichert gewesen, die GKV haette mich nicht mehr aufgenommen! Frag einfach mal bei deiner Krankenkasse nach.
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Monkeyinme
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GKV bei Langzeitreise nach Schule / vor Studium?

Ungelesener Beitrag von Monkeyinme »

Moin,
die Lage hat sich geändert, da du pflichtversichert bist muß dich die vorherige GKV auch wieder aufnehmen. Anwartschaft benötigst du nur noch, wenn du freiwillig in der GKV versichert bist.

Sprich aber auf jeden Fall mit deiner Krankenkasse, und lass die bei den zuständigen Spezialisten nachfragen. Sollte eine Anwartschaft gefordert werden, lass es dir schriftlich geben.

Dazu gibt es auch weitere Threads.

Tschöö
Monkey
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FlorianE
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GKV bei Langzeitreise nach Schule / vor Studium?

Ungelesener Beitrag von FlorianE »

Danke euch beides,
werde ich auf jeden fall machen ;)
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Astrid
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Familienversicherung bei Reise zwischen Schule & Studium

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo :)

Wenn ich Florian richtig verstanden habe, geht es ihm vor allem darum, inwieweit er auch nach seiner Reise bei seiner Mutter wieder KOSTENLOS mitversichert sein kann.

Bislang ist er als Familienmitglied und Schüler über die gesetzliche Krankenkasse seiner Mutter mitversichert. Diese Familienversicherung ist für ihn beitragsfrei und gilt sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung als auch für die gesetzliche Pflegeversicherung.

(2) Kinder sind versichert

1.
bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2.
bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3.
bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus; dies gilt ab dem 1. Juli 2011 auch bei einer Unterbrechung oder Verzögerung durch den freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes, einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes für die Dauer von höchstens zwölf Monaten,
4.
ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.
Quelle: § 10 SGB V

Die Fragen, die er an den Sachbearbeiter seiner Krankenkasse stellen müsste, wären m.E.:

1. ob die Familienversicherung während seines Auslandsaufenthaltes für ihn weiterläuft (auf Grund seines Alters würde ich diese Frage mit "Ja" beantworten)

oder falls nicht (Begründung?)

2. ob bei erneuter Erfüllung der Voraussetzungen durch Studienaufnahme ein Wiedereintritt in die für ihn beitragsfreie Familienversicherung möglich ist (oder er sich dann selbst versichern und in eine studentische Krankenversicherung zahlen muss).

Ich bin gespannt auf die Antwort :).

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
FlorianE
Kiebitz
Beiträge: 4
Registriert: 05 Mär 12 13:48
Wohnort: Dorfen

GKV bei Langzeitreise nach Schule / vor Studium?

Ungelesener Beitrag von FlorianE »

Vielen Dank an Astrid,
genau so war es ;)
Nach der Reise ist man sofort wieder in der Familienversicherung drin :)
LG
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