Krankenrücktransport aus dem Ausland - Wer entscheidet?

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sbwebMEL
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Krankenrücktransport aus dem Ausland - Wer entscheidet?

Ungelesener Beitrag von sbwebMEL »

hallo

wer bestimmt bei einer auslandskrankebversicherung eigentlich, ob ein krankenrücktransport aus dem ausland sinnvoll, vertretbar oder die behandlung im ausland nicht ausreichend ist?
ist die entscheidung zum patienten-rücktransport nicht immer abhängig von der auslegung der auslands-krankenkasse ?

ich war mal für 2 wochen in s panien und war über den adac versichert.
ich war dort im krankenhaus und mir ging es wirklich überhaupt gar nicht gut. es is total schlimm, menschen ausgeliefert zu sein, deren sprache man nicht versteht, und man wohl oder übel alles über sich ergehen lassen muss.
der adac befand damals, dass es nicht notwendig ist, mich nach hause zu holen. und ich ging buchstäblich durch die hölle.
wisst ihr, sowas will ich nicht nochmal durchmachen müssen. und, wenn ich mir überlege, dass ich demnächst in weitaus unentwickeltere länder fliegen werde als s panien krieg ich das blanke grauen!

siehe bitte auch meine Frage zur Wahl meiner Krankenversicherung

Danke



[Beitrag einzelthematisiert - Astrid :)]
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Astrid
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Krankenrücktransport aus dem Ausland - Wer entscheidet?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo sbwegMEL und Herzlich Willkommen an Board :)

Von einem „medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten“ Krankenrücktransport spricht man, wenn eine ausreichende medizinische Behandlung im Ausland nicht gewährleistet werden kann und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist.
Ob diese Behandlung jedoch notwendig bzw. möglich ist oder nicht und ein Rücktransport an den Heimatort zur Behandlung indiziert ist, entscheidet der behandelnde Arzt vor Ort im Ausland.
Um als Patient einen Einfluß auf diese Entscheidung nehmen zu können, ist vermutlich in vielen Fällen ein Minimum an sprachlicher Verständigungsmöglichkeit und medizinischem Verständnis Voraussetzung, da es für den behandelnden Arzt nicht unbedingt einfach ist, dem Patienten gegenüber offen "zuzugeben", dass er ihn nicht ausreichend behandeln kann...

Demgegenüber gibt es einen „medizinisch sinnvollen und vertretbaren“ Krankenrücktransport.
Dies bedeutet zwar ebenfalls nicht, dass jeder Patient bei jedem Krankenhausaufenthalt im Ausland ins Heimatland zurück geflogen wird, doch ist ein Rücktransport dann möglich, wenn der behandelnde Arzt vor Ort meist gemeinsam mit einem der Vertrauensärzte der Versicherung zu der Entscheidung kommen, dass ein Krankenrücktransport im vorliegenden Fall medizinisch begründet werden kann. Dabei spielen durchaus auch die Dauer der Behandlung und die Wünsche des Patienten, wie z.B. auf Grund von Sprachschwierigkeiten ins Heimatland zurücktransportiert zu werden, eine Rolle.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Patient transportfähig ist.

Wichtig ist, zu wissen, dass es unabhängig von der Formulierung keinen generellen Rechtsanspruch auf einen Krankenrücktransport gibt, sondern die Entscheidung darüber letztendlich im Ermessen der Ärzte liegt.
Die Wahrscheinlichkeit, einen Rücktransport bewilligt und v.a. bezahlt zu bekommen dürfte im 2. Fall jedoch deutlich! höher liegen.

Ich hoffe, das hilft schon mal bei der "Übersetzung" des verklausulierten Kleingedruckten in den AGBs der Auslandskrankenversicherungen.

Sicherheitshalber empfehle ich Dir, noch mal bei der entsprechenden Auslandskrankenversicherung nachzufragen, welche Fälle typischerweise zurücktransportiert werden oder Dir Szenarien auszumalen (wie Dein vergangenes Erlebnis), in denen Du Dir einen Rücktransport wünschen würdest und konkret danach zu fragen.

Liebe Grüße, safe travels
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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Lea80
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Keinen Unterschied mehr: medizinisch sinnvoll - notwendig?

Ungelesener Beitrag von Lea80 »

Hallo Ihr
Ich suche gerade eine passende Auslandskrankenversicherung für mich. Dabei hat mir ein Versicherungsfachmann erzählt, dass es angeblich keinen unterschied mehr zwischen medizinisch notwendigem und medizinisch sinnvollem Rücktransport gäbe? Im Zweifelsfall würde eh die Versicherung drüber entscheiden, ob man zurück kann oder nicht. Kann das jemand bestätigen. Kann das irgendwie nicht glauben und will lieber eine Versicherung mit "sinnvollem" Rücktransport...
Danke und Grüße
Lea
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MArtin
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Keinen Unterschied mehr: medizinisch sinnvoll - notwendig?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Lea80 hat geschrieben:...dass es angeblich keinen unterschied mehr zwischen medizinisch notwendigem und medizinisch sinnvollem Rücktransport gäbe?
Das musst Du in den klein gedruckten Versicherungsbedingungen der jeweiligen Auslandskrankenversicherungspolice nachlesen. Je genauer dort unterschieden und definiert wird, desto genauer kannst Du Deinen Versicherungsanspruch ggf. einfordern.

Traue nie den allein mündlichen Aus- und Zusagen eines Versicherungsverkäufers / Maklers! Es zählt nur das Geschriebene und bei Mündlichem stellt sich allzu oft erst im Schadensfall heraus, dass da offenbar "Missverständnisse" vorgelegen haben.

Lea80 hat geschrieben:Im Zweifelsfall würde eh die Versicherung darüber entscheiden, ob man zurück kann oder nicht.
Bei allen seriösen Auslandskrankenversicherungen die ich kenne, wird diese Entscheidung ärztlicherseits und zwar vom behandelnden Arzt getroffen.
Einen Krankenrücktransport allein vom Goodwill der Auslandskrankenversicherung abhängig zu haben, würde mein Vertrauen in die Versicherung erschüttern.
Auch dazu solltest Du m.E. genau das Kleingeduckte lesen.

LG
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Lohas
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Krankenrücktransport aus dem Ausland - Wer entscheidet?

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Ich kann aus eigener Erfahrung nur von der HanseMerkur sprechen, aber dort wurde die Entscheidungen von den Ärzten vor Ort, den Ärzten aus Deutschland (die für die HM arbeiten) und meinen Eltern gemeinsam getroffen.
Dies galt auch für die ersten Verlegung von einem Krankenhaus in M alaysia nach S ingapur.

Meine Ärzte vor Ort haben also eine Empfehlung abgegeben, die wurde von den deutschen Ärzten diskutiert und berücksichtigt und abschließend von meinen Eltern "genehmigt".

Wichtig ist, solche Entscheidungen werden (leider) nicht innerhalb weniger Stunden getroffen. I.d.R. fliegen Versicherungen deutsche Ärzte in das Zielland ein, die einen dann nach Hause begleiten. Die Fluggesellschaften haben mit den Versicherungen Verträge über bestimmte Kontingente. D.h. manchmal dauert es auch einfach, weil keine Plätze verfügbar sind.

Zudem muss man natürlich auch einfach flugfähig sein.
Du siehst, auch außerhalb der Floskeln im Vertrag spielen viele Faktoren mit rein.

Ich wünsche Dir eine gute & sichere Reise, bei der Du Deine Auslandskrankenversicherung einfach gar nicht in Anspruch nehmen musst ;)
Memento mori - In omnia paratus.
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Norbert Fuss
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Krankenrücktransport aus dem Ausland - Wer entscheidet?

Ungelesener Beitrag von Norbert Fuss »

Der behandelnde Arzt im Ausland entscheidet in Absprache mit dem Arzt der Versicherung über den Krankenrücktransport. Im Zweifelfall jemand anderen die Notrufnummer der Versicherung anrufen lassen, der den Fall schildern kann.
Das Problem beim Nichtstun ist, dass man nie weiß, wann man fertig ist.
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Norbert Fuss
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Wohnort: Puerto Princesa

Krankenrücktransport aus dem Ausland - Wer entscheidet?

Ungelesener Beitrag von Norbert Fuss »

Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Würzburger:

Ein Rücktransport wird durchgeführt.....

Der Rücktransport wird vom behandelnden Arzt im Aufenthaltsland
verordnet und ist medizinisch sinnvoll und vertretbar.
Die Beurteilung eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren
Rücktransportes erfolgt durch einen beratenden Arzt
der Würzburger in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt
im Aufenthaltsland.
b) Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die
Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich noch 14
Tage.
c) Die voraussichtlichen Kosten der weiteren Heilbehandlung im
Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport.
Das Problem beim Nichtstun ist, dass man nie weiß, wann man fertig ist.
ficodindia
Kiebitz
Beiträge: 2
Registriert: 02 Feb 13 16:33

Krankenrücktransport aus dem Ausland - Wer entscheidet?

Ungelesener Beitrag von ficodindia »

Der Arzt vor Ort berät, aber der Versicherungsarzt entscheidet Was, Wie, Wann.
Der Versicherungsarzt redet mit Arzt vor Ort und soll immer auch mit Patienten und Angehörigen sprechen, um sich ein umfassende Bild der Situation zu machen. Danach kann er entscheiden, was sinnvoll und vetretbar sei, denn ein Krankentransport ist kein Spiel und kann auch tödlich enden bzw schwere Folgen haben.
Die Versicherungen mit Bedingungen "sinnvoll und vertretbar" sind natürlich besser; die erste Versicherung, die so was hatte, war die AKS vom ADAC. Danach haben sich die andere "gute" Versicherungen auch angepasst.
Eine medizinische Notwendigkeit besteht fast nie, jedoch hat der Deutsche Versicherte anspruch an einer gleichwertigen Behandlung, wie er in Deutschland auch bekommen würde.
PS: ich kenne mich damit perfekt aus, denn ich war 17J als Versicherungsarzt für Auslandkrankentransporte tätig.


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