Sozial-Beiträge im Fall von bezahltem/ unbezahltem Urlaub
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Info-Pool zu Gesundheit, Krankheitsvorbeugung und Behandlungsoptionen auf Reisen sowie Auslandskrankenvericherungen
Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke!
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Sozial-Beiträge im Fall von bezahltem/ unbezahltem Urlaub
Hallo zusammen,
wenn ich noch langer Suche jetzt alles richtig verstanden habe, muss ich für den Zeitraum, in dem ich schon im Ausland bin aber bei meinem Arbeitgeber noch bezahlten Urlaub habe, definitiv auch sämtliche Sozialabgaben entrichten, inkl. vollen KV-Beiträgen (obwohl ich keine Leistungen in Anspruch nehmen kann). Ab dem Zeitpunkt, zu dem ich ~11 Monate unbezahlten Urlaub habe und kein Arbeitsentgelt mehr erhalte, kann ich als freiwillig versicherter Arbeitnehmer in der GKV selbstverständlich aus dieser austreten und muss für den weiteren Zeitraum meiner Abwesenheit bis zur Rückehr keine Beiträge an die GKV mehr zahlen.
Eine Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer im Ausland besteht natürlich (HanseMerkur).
Ist das wie im 1. Absatz geschildert richtig oder sieht jemand eine Chance, dass für den Zeitraum des bezahlten Urlaubs (noch ca. 3 Wochen, in denen ich schon im Ausland bin) keine GKV-Beiträge mehr von meinem Gehalt abgezogen werden müssen? Auch der Wechsel in einen Anwartschaftstarif während bezahltem Urlaub dürfte nicht möglich sein, oder? Meiner Recherche nach bin ich nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für die Zeit des bezahlten Urlaubs immer Krankenversicherungspflichtig. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greift für die Zeit des bezahlten Urlaubs also noch nicht, oder?
Vielen Dank schonmal für Eure Einschätzung!
Viele Grüße
Phil
wenn ich noch langer Suche jetzt alles richtig verstanden habe, muss ich für den Zeitraum, in dem ich schon im Ausland bin aber bei meinem Arbeitgeber noch bezahlten Urlaub habe, definitiv auch sämtliche Sozialabgaben entrichten, inkl. vollen KV-Beiträgen (obwohl ich keine Leistungen in Anspruch nehmen kann). Ab dem Zeitpunkt, zu dem ich ~11 Monate unbezahlten Urlaub habe und kein Arbeitsentgelt mehr erhalte, kann ich als freiwillig versicherter Arbeitnehmer in der GKV selbstverständlich aus dieser austreten und muss für den weiteren Zeitraum meiner Abwesenheit bis zur Rückehr keine Beiträge an die GKV mehr zahlen.
Eine Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer im Ausland besteht natürlich (HanseMerkur).
Ist das wie im 1. Absatz geschildert richtig oder sieht jemand eine Chance, dass für den Zeitraum des bezahlten Urlaubs (noch ca. 3 Wochen, in denen ich schon im Ausland bin) keine GKV-Beiträge mehr von meinem Gehalt abgezogen werden müssen? Auch der Wechsel in einen Anwartschaftstarif während bezahltem Urlaub dürfte nicht möglich sein, oder? Meiner Recherche nach bin ich nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für die Zeit des bezahlten Urlaubs immer Krankenversicherungspflichtig. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greift für die Zeit des bezahlten Urlaubs also noch nicht, oder?
Vielen Dank schonmal für Eure Einschätzung!
Viele Grüße
Phil
KV-Beiträge im Fall von bezahltem/ unbezahltem Urlaub
Phil, ja, das hast du komplett richtig verstanden. Du befindest dich uneingeschraenkt in einem Arbeitsverhaeltnis (egal, ob du nun bezahlten Urlaub hast, krank bist oder arbeitest). also MUSS der Arbeitgeber fuer dich Beitraege entrichten._Phil_ hat geschrieben: ...muss ich für den Zeitraum, in dem ich schon im Ausland bin aber bei meinem Arbeitgeber noch bezahlten Urlaub habe, definitiv auch sämtliche Sozialabgaben entrichten, inkl. vollen KV-Beiträgen (obwohl ich keine Leistungen in Anspruch nehmen kann)
Es trifft uebrigens nicht zu, dass du keine Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Du kannst dich doch jederzeit in den Flieger setzen und bist von jedem Punkt der Erde innerhhalb kuerzester Zeit bei einem Arzt in Deutschland. Ob du das auch willst, haengt von deiner ganz privaten Entscheidung ab.
Sozial-Beiträge im Fall von bezahltem/ unbezahltem Urlaub
Nur mal für mich zum Verständins:
1. Ich habe am 31.3. meinen letzten bezahlten Arbeitstag. An meine Krankenversicherung ist ja auch eine Auslandskrankenversicherung (bis 54 Tage) gebunden, heißt das dass ich mich erst ab ~1.5. selber krankenversichern müsste, da ich noch 4 Wochen in meiner alten Krankenversicherung bin?
2. Während meines unbezahlten Uralaubs, habe ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Folglich muss ich keine Solzialversicherung etc. zahlen und auch keine Krankenversicherung in Deutschland haben. Richtig?
Danke für eure Hilfe.
1. Ich habe am 31.3. meinen letzten bezahlten Arbeitstag. An meine Krankenversicherung ist ja auch eine Auslandskrankenversicherung (bis 54 Tage) gebunden, heißt das dass ich mich erst ab ~1.5. selber krankenversichern müsste, da ich noch 4 Wochen in meiner alten Krankenversicherung bin?
2. Während meines unbezahlten Uralaubs, habe ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Folglich muss ich keine Solzialversicherung etc. zahlen und auch keine Krankenversicherung in Deutschland haben. Richtig?
Danke für eure Hilfe.
- Monkeyinme
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Sozial-Beiträge im Fall von bezahltem/ unbezahltem Urlaub
1. An welche Versicherung ist eine Auslandskrankenversicherung mit bis 54 Tage gebunden? Privat, Gesetzlich, welche Abdeckung? Woher hast du diese Information?CaFe hat geschrieben:Nur mal für mich zum Verständins:
1. Ich habe am 31.3. meinen letzten bezahlten Arbeitstag. An meine Krankenversicherung ist ja auch eine Auslandskrankenversicherung (bis 54 Tage) gebunden, heißt das dass ich mich erst ab ~1.5. selber krankenversichern müsste, da ich noch 4 Wochen in meiner alten Krankenversicherung bin?
2. Während meines unbezahlten Uralaubs, habe ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Folglich muss ich keine Solzialversicherung etc. zahlen und auch keine Krankenversicherung in Deutschland haben. Richtig?
Danke für eure Hilfe.
Ich würde als Antwort zu Frage 1. erst mal zu einem "Nein" tendieren.
2. Welche Sozialversicherung etc. meinst du genau? Für die gesetzliche KV mußt du nachweisen können, dass du im Ausland warst. Wie auch immer du das tust.
Wir essen jetzt Opa.
Interpunktion rettet Leben!
Interpunktion rettet Leben!
KV-Beiträge im Fall von bezahltem/ unbezahltem Urlaub
Ah ok.
Meine Krankenversicherung weis schon, dass ich ab 1.4 nicht da bin. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich mich also für die Zeit danach um nichts mehr kümmern (und nichts einzahlen in die anderen Versicherungen (Rente etc.)) außer in die Auslandskrankenversicherung?!
Meine Krankenversicherung weis schon, dass ich ab 1.4 nicht da bin. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich mich also für die Zeit danach um nichts mehr kümmern (und nichts einzahlen in die anderen Versicherungen (Rente etc.)) außer in die Auslandskrankenversicherung?!
- Astrid
- Globaler Moderator
- Beiträge: 5695
- Registriert: 04 Dez 02 23:25
- Wohnort: weltreisend seit 2000
Sozial-Beiträge im Fall von bezahltem/ unbezahltem Urlaub
Hallo Ca-fe
Hmmm - schon ein wenig kryptisch formuliert, Deine Fragen...
Wenn der letzte Tag der entgeltlichen Beschäftigung der 31.03. ist, beginnt die Nachversicherungszeit am 01.04. und endet am 30.04..
Dieser Nachversicherungsschutz besteht allerdings nicht für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht für Mitglieder einer privaten Krankenkasse.
Der Versicherungsschutz bleibt wie oben bereits geschrieben für längstens einen Monat bestehen.
Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, muß Dich (soweit ich weiß) Dein Arbeitgeber bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abmelden.
Zum Problem einer Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz informiere Dich besser beizeiten.
Liebe Grüße
Astrid
Hmmm - schon ein wenig kryptisch formuliert, Deine Fragen...
Falls Du pflichtversichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, besteht für die ersten 4 Wochen / den ersten Monat nach Beendigung der Beschäftigung nach dem § 19 Abs. 2 SGB V noch ein so genannter nachgehender Leistungsanspruch.CaFe hat geschrieben:Nur mal für mich zum Verständins:
1. Ich habe am 31.3. meinen letzten bezahlten Arbeitstag. An meine Krankenversicherung ist ja auch eine Auslandskrankenversicherung (bis 54 Tage) gebunden, heißt das dass ich mich erst ab ~1.5. selber krankenversichern müsste, da ich noch 4 Wochen in meiner alten Krankenversicherung bin?
Wenn der letzte Tag der entgeltlichen Beschäftigung der 31.03. ist, beginnt die Nachversicherungszeit am 01.04. und endet am 30.04..
Dieser Nachversicherungsschutz besteht allerdings nicht für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht für Mitglieder einer privaten Krankenkasse.
Während eines unbezahlten Urlaubs gilt die entgeltliche Beschäftigung als beendet, da kein Gehalt gezahlt wird. Ganz unabhängig davon, ob Du Deinen Wohnsitz in D abmeldest, werden für die Zeit des unbezahlten Urlaubs keine Sozialversicherungsbeiträge aus dem Beschäftigungsverhältnis erhoben.2. Während meines unbezahlten Uralaubs, habe ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Folglich muss ich keine Solzialversicherung etc. zahlen und auch keine Krankenversicherung in Deutschland haben. Richtig?
Der Versicherungsschutz bleibt wie oben bereits geschrieben für längstens einen Monat bestehen.
Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, muß Dich (soweit ich weiß) Dein Arbeitgeber bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abmelden.
Zum Problem einer Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz informiere Dich besser beizeiten.
Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Sozial-Beiträge im Fall von bezahltem/ unbezahltem Urlaub
Hallo Astrid,
danke für deine Antwort! Dann ist es ja doch alles so wie ich es mir anfangs dachte.
Über die Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz habe ich mich bereits informiert. Danke für den Link.
Liebe Grüße
CaFe
danke für deine Antwort! Dann ist es ja doch alles so wie ich es mir anfangs dachte.
Über die Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz habe ich mich bereits informiert. Danke für den Link.
Liebe Grüße
CaFe
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