Wohnsitz-Falle bei Langzeitauslandskrankenversicherung?

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1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
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3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
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yoyo_dk
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Wohnsitz-Falle bei Langzeitauslandskrankenversicherung?

Ungelesener Beitrag von yoyo_dk »

Konfusius hat geschrieben:Sofern es von interesse ist, in der aktuellen Ausgabe der Zeitung FinanzTEST ist das Thema Langzeitpolicen bei Auslandskrankenversicherungen noch mal besprochen und getestet.
Die HanseMerkur Langzeit Auslandsaufenthalt Versicherung. schneidet wieder mit Platz 1 ab.
Ich erinnere mich noch an einen Datenbank Test vor gefuehlten 2000 Jahren der Stiftung Warentest (dbase vs. irgendwas fuer den Atari ST). Seit dem nehme ich diese Stiftung nur noch bedingt ernst.

Ich kenne den Test der "Langzeitpolicen bei Auslandskrankenversicherungen". Ich habe mir die Versicherungsunterlagen angeschaut. Es ist nahezu Betrug, diese Versicherung zu bewerben.

Auf der HM Homepage steht noch: “Egal ob Sie als Au Pair, im Rahmen eines Schüleraustausches, für ein Auslands-Semester oder wegen eines neuen Jobs längere Zeit im Ausland leben: Denken Sie trotz aller Vorfreude auch an Ihre Sicherheit. “

Alle drei Faelle (Au Pair, (laengerer) Schueleraustausch, sowie Job sind naemlich laut Vertragsbedinungen ausgeschlossen:

Zitat: § 4 - Geltungsbereich, Abschluss, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz 1. besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.

Es sei denn, Du schaffst es Au Pair zu sein oder dort zu arbeiten OHNE dort einen Wohnsitz zu unterhalten. Du muesstest also quasi illegal arbeiten (ohne Arbeitsvisum) und unter der Bruecke wohnen.


Ein Witz!
nellson
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Wohnsitz-Falle bei Langzeitauslandskrankenversicherung

Ungelesener Beitrag von nellson »

yoyo_dk hat geschrieben:Auf der HM Homepage steht noch: “Egal ob Sie als Au Pair, im Rahmen eines Schüleraustausches, für ein Auslands-Semester oder wegen eines neuen Jobs längere Zeit im Ausland leben!
Na dann sind diese Personenkreise doch offenbar die erwuenschten Kunden und DIESE Personenkreise sind angesprochen. Denn sonst waere die Werbung ja strafbar (§ 16 UWG)
yoyo_dk hat geschrieben:Alle drei Faelle (Au Pair, (laengerer) Schueleraustausch, sowie Job sind naemlich laut Vertragsbedinungen ausgeschlossen:
Natuerlich gerade nicht - siehe oben
yoyo_dk hat geschrieben:Zitat: § 4 - Geltungsbereich, Abschluss, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz 1. besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
Bei Abschluss des Vertrages wohnt die versicherte Person zum Beispiel in F rankreich. Als Au Pair will sie fuer ein Jahr in die USA. Dann besteht Versicherungsschutz fuer die USA, nicht aber fuer F rankreich.
yoyo_dk
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Ungelesener Beitrag von yoyo_dk »

Bei Abschluss des Vertrages wohnt die versicherte Person zum Beispiel in F rankreich. Als Au Pair will sie fuer ein Jahr in die USA. Dann besteht Versicherungsschutz fuer die USA, nicht aber fuer F rankreich.
Damit waere die Person schon von vorneherein ausgeschlossen, weil in den Versicherungsunterlagen steht:

"2. Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75. Geburtstag). "

Ausserdem waere die USA nach einem Umzug Lebensmittelpunkt, sie haette dort eine Wohnung/Zimmer, sowie ein Aufenthaltsvisum, wuerde also dort einen Wohnsitz unterhalten. Sie waere somit, weder in Deutschland, F rankfreich, noch den USA versichert.
Allerdings in allen anderen Laendern, falls sie dort auf der Durchreise ist.
yoyo_dk
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Ungelesener Beitrag von yoyo_dk »

Hier in den Kommentaren sehr gut behandelt (ggf. "aufklappen") unter
"Wohnsitz" und "Nachtrag "Wohnsitz-Falle"

www . test . de/Auslandsreise-Krankenversicherung-80-Policen-im-Test-oft-lohnt-ein-Wechsel-4848150-0/
[Leerzeichen rausnhemen, ich darf noch keine Links posten]

Sprich, die meisten Versicherungen sind schlichtweg sinnlos. Das sie auch fuer "Expats" beworben werden, grenzt an Betrug.

Positives Gegenbeispiel:

ADAC Auslandsversicherung. Gilt wirklich im Ausland und zwar ueberall und fuer Notfaelle. Gleichzeitig wird klar gemacht, dass es eine Zusatzversicherung ist und Versicherungsschutz in Deutschland bestehen sollte. Das sind faire klare Versicherungsbedinungen!

Das man, wie bei der HanseMerkur, fuer ein paar Euro keine Vollversicherung anbieten kann, sollte klar sein. Nur man sollte per Werbung nicht den gegenteiligen Anschein erwecken. IMHO ist voellig unklar, was die ueberhaupt versichern.

Bei einigen Versicherern steht auch in den Vertragsunterlagen, dass nur ortsuebliche Betraege erstattet werden. Jeder, der sich in 3. Welt Laendern auskennt (regulaeres Krankenhaus vs. Privatkrankenhaus mit westlichem Standard), kann sich auch da seinen Teil denken.
nellson
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Wohnsitz-Falle bei Langzeitauslandskrankenversicherung?

Ungelesener Beitrag von nellson »

yoyo_dk hat geschrieben:die meisten Versicherungen sind schlichtweg sinnlos. Das sie auch fuer "Expats" beworben werden, grenzt an Betrug
yoyo_dk, du machst das alles so wahnsinnig kompliziert. Dabei ist es doch so einfach. Ausgangsbasis ist die von dir selbst zitierte Regelung:

"Der Versicherungsschutz .....besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland"

So, das heisst, ich gehe da jetzt hin und sage:
a) ich wohne in Deutschland und bin 20 Jahre alt (also unter 75).
b) ich habe ein USA Visum und gehe 1 Jahr nach Dallas/Texas, um da als Babysitter zu arbeiten. Waehrend dieser Zeit wohne ich natuerlich staendig bei meiner Gastfamilie.
c) ich moechte bei Krankheiten, die mich in Dallas und Umgebung ereilen, geschuetzt sein.

yoyo_dk, was passiert jetzt: der Versicherer bestaetigt, dass der vereinbarte oertliche Geltungsbereich die USA sind. Soooo einfach ist das.

(P.S. Es kann natuerlich auch sein, dass er mir genau das nicht bestaetigen will/kann. dann suche ich mir halt einen anderen :-P )
yoyo_dk
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Ungelesener Beitrag von yoyo_dk »

nellson hat geschrieben: "Der Versicherungsschutz .....besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland"
Richtig. Und genau das ist eben vertraglich ausgeschlossen. Kannste glauben oder auch nicht. C&P von der test.de homepage:

Nachtrag "Wohnsitz-Falle"
Ergänzung "Wohnsitz-Falle"
Das gleiche Problem gilt bei der Signal Iduna. Hier heißt es
"Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen zusätzlichen Wohnsitz hat."
Auf telefonische Nachfrage teilte man mir zunächst mit, es bestehe Versicherungsschutz, da die Vorschrift auf den Lebensmittelpunkt abziele. Kurze Zeit später erhielt ich einen Rückruf mit der Korrektur dieser Aussage. Bei beiden von mir geschilderten Fallkonstellationen gewähre die Signal Iduna KEINEN Versicherungsschutz mehr.
Die Württembergische Versicherung hat mir telefonisch mitgeteilt, dass sie in beiden Fällen leisten würden - eine schriftliche Bestätigung darüber hat man abgelehnt.

Wohnsitz
@MickM: Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist als Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen oder privaten Kranken-Vollversicherung gedacht. Daher ist tatsächlich bei vielen Anbietern ausgeschlossen, dass der Versicherungsnehmer bei Reisen in ein Land, in dem er einen Wohnsitz hat, über diese Ergänzungsversicherung versichert ist. Dafür müsste er in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, eine Versicherung abschließen.
Bei einigen Versicherern gibt es auch Ausnahmen bzw. dort beschränkt sich diese Einschränkung z.B. auf das Land des gewöhnlichen Aufenthalts.
Betroffene sollten daher tatsächlich vor dem Versicherungsabschluss beim Versicherer anfragen, ob solche Reisen versichert sind und gegebenenfalls im Land ihres Wohnsitzes eine Versicherung abschließen.
(TK)
(1)(2)
MickM schrieb am 17.06.2015 um 13:01 Uhr:
Im Einzellfall mag das gutgehen. Rechtlich kann die Versicherung eine Zahlung jederzeit ablehnen.
nellson
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Wohnsitz-Falle bei Langzeitauslandskrankenversicherung?

Ungelesener Beitrag von nellson »

yoyo_dk hat geschrieben:Richtig. Und genau das ist eben vertraglich ausgeschlossen...."Wohnsitz-Falle"....
yoyo_dk, um dich nun endlich doch wirklich mal verstehen zu koennen, komme ich zurueck auf mein Beispiel. Ich habe also folgendes Vetragsdokument zwischen mir und der HanseMerkur in Haenden und habe auch die Praemie schon bezahlt.

Es heisst da: Herr A, geb. xy 1995, wohnhaft in Muenchen/Deutschland, haelt sich vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2016 in Dallas/Texas/USA auf und ist dort als Babysitter taetig. Bei Erkrankungen in diesem Zeitraum auf dem Gebiet der USA besteht Versicherungsschutz blah blah blah...

yoyo_dk, dieses Dokument habe ich und fliege am 1.1.2016 nach Dallas. am 1.2.2016 entstehen Arztkosten, weil ich am C hikunguña-Fieber erkrankt bin.

Zahlt der Versicherer (HanseMerkur) oder bin ich in die von dir behauptete "Wohnsitz-Falle" getappt? Bitte einfache Antwort. Wie gesagt, ich moechte dich endlich verstehen.

Uebrigens: ich behaupte, dass die Versicherung zahlt....
yoyo_dk
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Wohnsitz-Falle bei Langzeitauslandskrankenversicherung?

Ungelesener Beitrag von yoyo_dk »

Da Du leider zu bloed bist, kann ich Dir da auch nicht wirklich weiterhelfen.

Aber, in Deinem speziellem Fall, wenn die HK Dir als Tausendsassa tatsaechlich genau so ein Dokument ausstellen wuerde, und Du nicht gegen Vertragsrechtliche Grundlagen verstoesst (z.B. Hauptwohnsitz ist Deutschlang, ggf. durch behoerdliche Meldung nachzuweisen), dann hast Du tatsaechlich den Versicherungsschutz, den die Hanser Merkur angibt zu verkaufen.


Auf der Homepage kann man allerdings bei Abschluss, soweit ich das gesehen habe, ueberhaupt kein spezifisches Land angeben.


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Wohnsitz-Falle bei Langzeitauslandskrankenversicherung?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo yoyo_dk :)

m.E. ist diese Wohnsitz-Problematik nur scheinbar vorhanden.
Im Geiste ergänzen (von mir rot unterlegt) muss man bei dem von Dir eingangs zitierten Paragraphen folgendes:
Zitat: § 4 - Geltungsbereich, Abschluss, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz 1. besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Wohnsitz hat....
Offenbar möchte die AKV damit Kunden ausschließen, die bereits in 2 Staaten leben.

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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