Welche Einreisevoraussetzungen Staaten fuer Staatsangehoerige anderer Staaten verlangen, wird aber doch auf diplomatisch-politischer Ebene und zwischen staatlichen Institutionen, wie sie auch das auswaertige Amt darstellt, ausgehandelt. Die beim auswaertigen Amt nachlesbaren Einreisebestimmungen fuer Deutsche spiegeln den bilateralen Botschaftskonsens doch am direktesten wider, oder nicht?ck-africa hat geschrieben:Hallo MArtin,MArtin hat geschrieben:Allerdings schreibt das auswaertige Amt, ueber dessen Angaben sich keine Fluggesellschaft hinweg setzen koennen sollte, kein Wort ueber einen erforderlichen Weiterreisenachweis zur Einreise nach Venezuela.
aber das AA ist ja auch nicht für den TIMATIC und für die Angaben darin zuständig Das AA kann immer nur Tipps und Empfehlungen geben, aber als Quelle würde ich es letztlich nie nutzen. Bei Flugreisen ist TIMATIC die Quelle und sonst die jeweilige Botschaft des Reiselands. Und als ich mit dem Schiff in Venezuela ankam, habe ich auch nix gebraucht, hehe! Ist halt immer diese Ausnahme für Flugreisende...und diese Regelungen ist halt kompletter Blödsinn...
Auf welcher Rechtsgrundlage sollten privatrechtliche Organisationen ihrerseits weitere Einreise- oder Transportbedingungen wie das Vorhandensein eines Weiterreisenachweises stellen koennen, wenn die "offiziellen" Einreisebedingungen diese nicht verlangen?
Ich vermute doch stark, dass Fluggesellschaften keinerlei Handhabe besitzen, den Kauf eines Returntickets zu erzwingen, wenn es dazu von Amts wegen keine Notwendigkeit gibt.
Insofern halte ich die beim auswaertigen Amt hinterlegten Bestimmungen fuer das Mass, an dem sich Airlines und TIMATIC orientieren muessen und auf die man als Passagier bestehen kann - und nicht umgekehrt.
Dass TIMATIC fuer die Tourismusindustrie das probatere Werkzeug ist, will ich ja nicht bezweifeln - Rechtssicherheit wuerde ich aber immer beim AA bzw. den Vertretungen des Reiselands suchen, wobei sich beide Angaben decken muessten.
Oder sehe ich da irgendwas falsch?
Liebe Gruesse