Rückflugticket bei Einreise nach Venzuela wirklich wichtig?

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MArtin
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Auswaertiges Amt oder TIMATIC - Zuständigkeit für Airlines?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo :)
ck-africa hat geschrieben:
MArtin hat geschrieben:Allerdings schreibt das auswaertige Amt, ueber dessen Angaben sich keine Fluggesellschaft hinweg setzen koennen sollte, kein Wort ueber einen erforderlichen Weiterreisenachweis zur Einreise nach Venezuela.
Hallo MArtin,
aber das AA ist ja auch nicht für den TIMATIC und für die Angaben darin zuständig :wink: Das AA kann immer nur Tipps und Empfehlungen geben, aber als Quelle würde ich es letztlich nie nutzen. Bei Flugreisen ist TIMATIC die Quelle und sonst die jeweilige Botschaft des Reiselands. Und als ich mit dem Schiff in Venezuela ankam, habe ich auch nix gebraucht, hehe! Ist halt immer diese Ausnahme für Flugreisende...und diese Regelungen ist halt kompletter Blödsinn...
Welche Einreisevoraussetzungen Staaten fuer Staatsangehoerige anderer Staaten verlangen, wird aber doch auf diplomatisch-politischer Ebene und zwischen staatlichen Institutionen, wie sie auch das auswaertige Amt darstellt, ausgehandelt. Die beim auswaertigen Amt nachlesbaren Einreisebestimmungen fuer Deutsche spiegeln den bilateralen Botschaftskonsens doch am direktesten wider, oder nicht?

Auf welcher Rechtsgrundlage sollten privatrechtliche Organisationen ihrerseits weitere Einreise- oder Transportbedingungen wie das Vorhandensein eines Weiterreisenachweises stellen koennen, wenn die "offiziellen" Einreisebedingungen diese nicht verlangen?

Ich vermute doch stark, dass Fluggesellschaften keinerlei Handhabe besitzen, den Kauf eines Returntickets zu erzwingen, wenn es dazu von Amts wegen keine Notwendigkeit gibt.

Insofern halte ich die beim auswaertigen Amt hinterlegten Bestimmungen fuer das Mass, an dem sich Airlines und TIMATIC orientieren muessen und auf die man als Passagier bestehen kann - und nicht umgekehrt.

Dass TIMATIC fuer die Tourismusindustrie das probatere Werkzeug ist, will ich ja nicht bezweifeln - Rechtssicherheit wuerde ich aber immer beim AA bzw. den Vertretungen des Reiselands suchen, wobei sich beide Angaben decken muessten.

Oder sehe ich da irgendwas falsch?

Liebe Gruesse :)
ck-africa
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Auswaertiges Amt oder TIMATIC - Zuständigkeit für Airlines?

Ungelesener Beitrag von ck-africa »

MArtin hat geschrieben: Welche Einreisevoraussetzungen Staaten fuer Staatsangehoerige anderer Staaten verlangen, wird aber doch auf diplomatisch-politischer Ebene und zwischen staatlichen Institutionen, wie sie auch das auswaertige Amt darstellt, ausgehandelt. Die beim auswaertigen Amt nachlesbaren Einreisebestimmungen fuer Deutsche spiegeln den bilateralen Botschaftskonsens doch am direktesten wider, oder nicht?
Hallo MArtin,

das mit den bilateralen Abkommen ist so eine Sache. Manche Länder verlangen kein Visum von Deutschen, obwohl Deutschland bzw. die EU ein Visum verlangt.

Die Infos des AA bezüglich Visapflicht oder nicht sind im Allgemeinen ok. Aber ob weitere Dokumente benötigt werden, steht nicht immer dabei und das AA beruft sich auch auf seiner Seite immer auf einen Haftungsausschluss und das wohl nicht ohne Grund ;-)
MArtin hat geschrieben: Auf welcher Rechtsgrundlage sollten privatrechtliche Organisationen ihrerseits weitere Einreise- oder Transportbedingungen wie das Vorhandensein eines Weiterreisenachweises stellen koennen, wenn die "offiziellen" Einreisebedingungen diese nicht verlangen?
Die Airlines erheben diese Forderungen nicht, sondern die Länder, die diese Forderungen aufstellen. Und diese Forderungen werden im TIMATIC aufgelistet. Da Botschaften ja auch Visa für Überlandreisende ausstellen, verweisen sie nicht unbedingt auf einen Weiterreisenachweis. Ist doof aber ist leider so...
MArtin hat geschrieben: Ich vermute doch stark, dass Fluggesellschaften keinerlei Handhabe besitzen, den Kauf eines Returntickets zu erzwingen, wenn es dazu von Amts wegen keine Notwendigkeit gibt.
Es kommt ja von Amts wegen, sonst würde es nicht im TIMATIC aufgelistet.
MArtin hat geschrieben: Insofern halte ich die beim auswaertigen Amt hinterlegten Bestimmungen fuer das Mass, an dem sich Airlines und TIMATIC orientieren muessen und auf die man als Passagier bestehen kann - und nicht umgekehrt.
Leider nicht. Wenn man ins Ausland reisen möchte, kann man sich nicht auf die Seite des AA berufen (s. Haftungsausschluss des AA). Und die Airlines haben das Recht die Beförderung zu Verweigern, wenn die im TIMATIC geforderten Dokumente (manchmal ja auch Gelbfiebernachweis) nicht präsentiert werden können. Schließlich haben die Airlines keine Lust Tausende von Euros an Strafe zu riskieren.
MArtin hat geschrieben: Dass TIMATIC fuer die Tourismusindustrie das probatere Werkzeug ist, will ich ja nicht bezweifeln - Rechtssicherheit wuerde ich aber immer beim AA bzw. den Vertretungen des Reiselands suchen, wobei sich beide Angaben decken muessten.
Rechtssicherheit gibt das TIMATIC den Airlines. Und darauf kommt es letztlich ja an, da diese den Passagier entweder befördern oder stehen lassen :wink:
Gruß,
Christoph

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chaparrita
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Rückflugticket bei Einreise nach Venzuela wirklich wichtig?

Ungelesener Beitrag von chaparrita »

hey molder!

vor dasselbe problem werde ich dieses jahr wohl auch noch gestellt...sag mal wo hast du nun genau den rückflug gekauft, den du so günstig stornieren konntest?
ck-africa
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Rückflugticket bei Einreise nach Venzuela wirklich wichtig?

Ungelesener Beitrag von ck-africa »

chaparrita hat geschrieben:hey molder!

vor dasselbe problem werde ich dieses jahr wohl auch noch gestellt...sag mal wo hast du nun genau den rückflug gekauft, den du so günstig stornieren konntest?
Gegenfrage: Warum besorgst Du Dir nicht einfach ein Visum. Dann brauchst Du auch kein Rückflugticket, das Du dann wieder stornieren musst. Jedes Ticket zum Vollzahlertarif und viele Tickets zu Sondertarifen sind stornierbar - z.T. sogar kostenlos. Dazu musst Du nur die Bedingungen des jeweiligen Tarifs nachlesen.
Gruß,
Christoph

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