Versicherungen für Flüge

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thewanderer
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Versicherungen für Flüge

Ungelesener Beitrag von thewanderer »

Wenn man heute die Flüge online bucht, gibt es immer jede Menge von Varianten, um sich zusätzlich zu versichern, Annulationsversicherung, Gepäckversicherung, Verspätungsversicherung, etc.

Früher war es so, dass zumindest in den Fällen Flugausfälle, Verspätungen und beschädigtes, verlorenes oder fehlgeleitetes Gepäck die Fluggesellschaft für eine angemessene Lösung verantwortlich war. Das heisst, sie mussten die Passagiere auf andere Flüge umbuchen, Hotels bezahlen, das Gepäck nachliefern und entsprechende Entschädigungen bezahlen.

Ist das heute nicht mehr so? Oder sind diese Zusatzversicherungen unnötig?

Gruss
thewanderer
Marlino
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Versicherungen für Flüge

Ungelesener Beitrag von Marlino »

thewanderer hat geschrieben: Früher war es so, dass zumindest in den Fällen Flugausfälle, Verspätungen und beschädigtes, verlorenes oder fehlgeleitetes Gepäck die Fluggesellschaft für eine angemessene Lösung verantwortlich war. Das heisst, sie mussten die Passagiere auf andere Flüge umbuchen, Hotels bezahlen, das Gepäck nachliefern und entsprechende Entschädigungen bezahlen.
Die EU - Verordnung 261/2004 über die Passagierrechte gilt nach wie vor. Die sieht entsprechende Versorgungsleistungen, bzw. Entschädigung bei Verspätung/Annullierung der Flüge vor. Die Rechte beim Gepäck wird über das Montrealer Konvention geregelt, da ist die Haftung allerdings auf ca. 1.213 € begrenzt.

Nicht abgedeckt ist z.B der Fall einer Krankheit etc. vor dem Flug und den daraus entstehende Kosten. Da Greifen eben die externen Versicherungen.
Ich würde die allerdings, sofern bedarf besteht niemals über die Website des Reisebüros buchen. Die Versicherungen können auch nach der Buchung abgeschlossen werden und dann die kann die beste Versicherung genommen werden.

Ich hab eine Reiserücktrittversicherung und Gepäckversicherung eh meistens automatisch über meine Kreditkarte(wenn mit der Kreditkarte vezahlt wird).

In anderen Länder wie z.B. in der USA, schaut es teilw. anders aus, dort werden Versorungsleistungen bei Verspätungen etc. so gut wie nie bezahlt, bzw. sind abhängig vom Goodwill der Airlines.
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KristinS
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Versicherungen für Flüge

Ungelesener Beitrag von KristinS »

Wie ist es mit dem Annulieren von Flügen aufgrund betriebsinterner Streiks? Wird man auch dann entschädigt?

In diesem speziellen Fall geht es um British Airways, dessen Bordbesatzung zur Zeit an vielen Orten streikt. Für mich geht es am kommenden Sonntag eigentlich in die Staaten, und es steht laut BA noch nicht fest, ob meine Flüge gestrichen werden oder nicht.
Nun steht auf der Homepage folgendes:
British Airways hat geschrieben:We will comply with our passenger care obligations (e.g. provision of meals, hotel accommodation etc. as appropriate) under European regulation 261/04. This categorises industrial action as 'extraordinary circumstances', which means that BA is not obliged to pay compensation.
So wie ich es verstanden habe, werden sie Kompensation zahlen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Ist das so richtig?!
Marlino
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Ungelesener Beitrag von Marlino »

Hejho Kristin,

es muss bei der EU - Verordnung zwischen Versorgungsleistungen(Umbuchung, Hotel, Essen etc.) und der finanziellen Entschädigung bei Verspätung und Annullierung unterschieden werden(bei einem Langstreckenflug 600 Euro). Die finanzielle Entschädigung muss bei "höherer Gewalt" wie z.B. einem Streik nicht gezahlt werden, das wird BA auch nicht machen(steht auch so im Text "extraordinary circumstances', which means that BA is not obliged to pay compensation."). Die Versorgungsleistungen müssen immer erbracht werden unabhängig des Grundes.

Ich würde allerdings wenn eh schon fest steht das der Flug nicht geht auf eine Umbuchung, auf eine andere Airline drängen. Spätestens am Flughafen sind die Airlines auch dazu verpflichtet, ab einer gewissen Verspätung eine schnellst mögliche Alternative Beförderung bereit zustellen. Es ist daher gerade bei Streik sinnvoll, schon entsprechende alternativ Verbindungen selber heraus zu suchen, um bei der Umbuchungsforderung selber konkrete Alternativen bereit zu haben, bzw. dadurch mehr Druck aufzubauen.

Gruß Marlino
ccc
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Ungelesener Beitrag von ccc »

Marlino hat geschrieben: 22 Mär 10 16:35
Die EU - Verordnung 261/2004 über die Passagierrechte gilt nach wie vor. Die sieht entsprechende Versorgungsleistungen, bzw. Entschädigung bei Verspätung/Annullierung der Flüge vor. Die Rechte beim Gepäck wird über das Montrealer Konvention geregelt, da ist die Haftung allerdings auf ca. 1.213 € begrenzt.

Hat jemand jemals mehr Entschädigung als vorgesehen, von der Airline bekommen?
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