Hallo,
nachdem während der letzten 2 Tage etliche Flughäfen Europas geschlossen und zig Tausend Flüge wegen höherer Gewalt storniert worden sind, stellt sich für viele die Frage, wer für eventuell entstehende Hotelkosten aufkommt. Ein paar differenzierte Antworten habe ich diesbezüglich z.B. auf Tagesschau.de gefunden.
Danach haben Fluggäste einen Anspruch auf Erstattung der Übernachtungskosten, wenn sie EU-Bürger sind und ins Ausland fliegen wollen. Auch wenn man ausserhalb Europas fest sitzt, hat man Anspruch auf Erstattung von Unterkunftskosten, vorausgesetzt man hat bei einer EU-Fluglinie gebucht.
Kein Anspruch besteht auf Erstattung bereits gezahlter Unterbringungskosten am Zielort (wenn man erst verspätet aus Europa abfliegen kann) oder wenn man so spät am Zielflughafen ankommt, dass man nicht mehr nach Hause kommt und vor Ort ein Hotel suchen muß.
Vielleicht weiß jemand, wie es sich verhält, wenn jemand ggw. nicht aus dem Urlaubsort zurück nach Europa fliegen kann? Werden dann auch die entstehenden Hotelkosten (vorausgesetzt, jemand fliegt mit einer EU-Fluggesellschaft) bezahlt?
Liebe Grüße
Astrid
Höhere Gewalt: Flug annuliert - Wer zahlt Hotelkosten?
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- Astrid
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Höhere Gewalt: Flug annuliert - Wer zahlt Hotelkosten?
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Flug storniert - Wer zahlt Hotelkosten?
Astrid hat geschrieben: Danach haben Fluggäste einen Anspruch auf Erstattung der Übernachtungskosten, wenn sie EU-Bürger sind und ins Ausland fliegen wollen. Auch wenn man ausserhalb Europas fest sitzt, hat man Anspruch auf Erstattung von Unterkunftskosten, vorausgesetzt man hat bei einer EU-Fluglinie gebucht.
Bevor irgendwelche Missverständnisse aufkommen, die Airlines müssen nicht Hotelkosten erstatten, sondern Betreuungsleistungen/Versorgungsleistungen stellen. Diese Umfasst auch ggf. eine/mehrere Hotelübernachtung/en, bzw. Essen und zwei Telefonate(oder E-Mail/Fax). Es kann also nicht automatisch beim nächst besten Hotel ein Zimmer gebucht werden und dann der Airline in Rechnung gestellt werden.
Es ist auch vollkommen egal, ob EU-Bürger_in, oder nicht, solange die sonstigen Vorraussetzungen erfüllt werden.
Die Versorgungspflicht einer EU-Airline in einem Dritt-Staat beginnt immer ab dem Zeitpunkt, wenn der ursprüngliche Flug statt hätte finden müssen.Vielleicht weiß jemand, wie es sich verhält, wenn jemand ggw. nicht aus dem Urlaubsort zurück nach Europa fliegen kann? Werden dann auch die entstehenden Hotelkosten (vorausgesetzt, jemand fliegt mit einer EU-Fluggesellschaft) bezahlt?
PS Es sind in dem Fall immer Annullierungen, keine Stornierungen
- Astrid
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Flug annuliert - Wer zahlt Hotelkosten?
Hallo Marlino
Vielen Dank für die Erläuterungen und Korrekturen!
Offensichtlich habe ich den folgenden Absatz:
Liebe Grüße
Astrid
Vielen Dank für die Erläuterungen und Korrekturen!
Offensichtlich habe ich den folgenden Absatz:
über Gebühr vereinfacht zusammengefasst .Tagesschau hat geschrieben:Fallen Hotelübernachtungen vor der Abreise an, dann muss die Airline sie - anders, als vielfach berichtet wird - übernehmen: "Fluggäste haben dann laut EU-Richtlinie ein Anrecht auf Betreuungsleistungen wie kostenlose Telefonate, den Zugang zum Internet, Verpflegung aber auch Übernachtungen. Will ich als Berliner beispielsweise in die USA reisen und sitze nun in Hamburg fest, weil von hier aus mein Flug geht, dann muss meine Fluggesellschaft die Unterbringung in Hamburg bis zum Abflug zahlen", sagt der Jurist und Reiserecht-Spezialist Kay P. Rodegra. Dies gilt bei Flügen, die aus einem EU-Staat abgehen, auch für Fluggesellschaften, die nicht zur Europäischen Union gehören.
Liebe Grüße
Astrid
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