Hallo,
vielfach bestehen Unsicherheiten zu den deutschen Zollbestimmungen bei der Einfuhr von privaten Gegenständen / Wareneinfuhr, sei es durch Postversand (Paket von unterwegs nach Hause schicken) oder bei Reiserückkehr aus Ländern außerhalb der europäischen Union (EU).
Zoll-Faustregel:
Man kann davon ausgehen, dass private, gebrauchte und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmte Gegenstände zollfrei sind.
Die Webseite deutscher Zoll ist zwar übersichtlich, aber so reichhaltig, dass man die für uns Reisende entscheidenden Zollseiten leicht übersieht.
Deshalb hier ein paar wichtige grundsätzliche Zollinformationen samt Link zur passenden offiziellen Informationsseite des deutschen Zolls:
Zoll-Übersicht Rückreise nach Deutschland:
"Innerhalb der Mengen- und Wertgrenzen können Sie Reisemitbringsel abgabenfrei einführen."
-> http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
Reisefreimengen (175€) bei Einreise aus Ländern außerhalb der EU:
-> http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_vero ... alb_eu.pdf
und das Vorgehen bei Einfuhr von Waren mit Überschreiten der Reisefreigrenzen:
-> http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
Zoll-Verbote und Einfuhr-Einschränkungen Deutschland:
Es gibt auch Gegenstände, die man keinesfalls oder nur in bestimmtem Rahmen nach Deutschland einführen darf - Zoll Verbote und Einschränkungen:
-> http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
darunter auch Lebensmittel:
-> http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html und
nachgeahmte Markenwaren (Fakes):
-> http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Viele Fragen (z.B. orientierend die Höhe von Zollsätzen und zum Strafmaß für Schmuggel, bis 50.000€) werden über die Zoll-FAQ beantwortet:
-> http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ein ... _nicht_eg2
Reist man mit neuwertigen, in Deutschland gekauften Waren kann es vorteilhaft sein, bei Rückreise die deutsche Kaufquittung bereit zu haben, denn die Nachweispflicht des Kaufortes einer Ware liegt beider Einreise beim Reisenden (allerdings weisen deutliche Gebrauchsspuren und z.B. deutsche Gerätestecker auch hinreichend deutlich auf deutsche Herkunft und persönlichen Gebrauch hin).
Zoll Bestimmungen im Postverkehr:
"Sendungen, die im Postverkehr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbracht oder aus diesem ausgeführt werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung", d.h. der Zoll darf Postsendungen aus demAusland öffnen (und tut dies auch), siehe
-> http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0 ... index.html
Einfuhr- Verbote und Beschränkungen im Postverkehr:
-> http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0 ... index.html
Beachte ggf. besonders die Unterschiede bzgl. gefälschter Markenwaren (Warenpiraterie) bei Einfuhr im Reiseverkehr und per Versand:
-> http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Auch bei Postversand gilt die o.g. Zoll- Faustregel.
Soweit erstmal das Grundlegende zur Verzollung bei Einreise Deutschland, frei zur Ergänzung.
LG
P.S.
Zoll-Infos in Zeitungsartikeln und Blogseiten veralten oft schnell oder sind bereits veraltet, deshalb lohnen sich nur Verlinkungen zu aktuell gehaltenen offiziellen Seiten bzw. zu zeitlosen Erklärungen von Zollbestimmungen.
Zoll Deutschland: Einfuhr bei Versand & Rückkehr (NON-EU
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Nicht: Eigenes KFZ oder nationaler Transport, letzterer wird pro Land im ortsbezogenen Info-Pool behandelt.
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Zoll Deutschland: Einfuhr bei Versand & Rückkehr (NON-EU
MArtin
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Zoll Deutschland: Einfuhr bei Versand & Rückkehr (NON-EU
In Deutschland bzw. EU ist die zollfreie Einfuhrgrenze bei EUR 430,00. Hebe am besten alle Quittungen gut auf, sonst schätzen die es, vermutlich zu deinen ungunsten.
[aus diesem Thema in passenderes Thema verschoben - Vielen Dank für die Info Stephan - Astrid]
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Zoll Deutschland: Einfuhr bei Versand & Rückkehr (NON-EU
Hallo
noch eine Ergänzung hierzu:
etwas anders sehen die Regelungen aus, wenn man in Deutschland mindestens 12 Monate abgemeldet war und somit "Übersiedlungsgut" einführt.
Hier der Link zu den Voraussetzungen
und hier der Link zum sogenannten "Warenkreis"
Liebe Grüße,
Konstanze
noch eine Ergänzung hierzu:
etwas anders sehen die Regelungen aus, wenn man in Deutschland mindestens 12 Monate abgemeldet war und somit "Übersiedlungsgut" einführt.
Hier der Link zu den Voraussetzungen
und hier der Link zum sogenannten "Warenkreis"
Liebe Grüße,
Konstanze
Zoll Deutschland: Einfuhr bei Versand & Rückkehr (NON-EU
MArtin hat geschrieben:Hallo,
vielfach bestehen Unsicherheiten zu den deutschen Zollbestimmungen bei der Einfuhr von privaten Gegenständen / Wareneinfuhr, sei es durch Postversand (Paket von unterwegs nach Hause schicken) oder bei Reiserückkehr aus Ländern außerhalb der europäischen Union (EU).
Zoll-Faustregel:
Man kann davon ausgehen, dass private, gebrauchte und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmte Gegenstände zollfrei sind.
Die Webseite deutscher Zoll ist zwar übersichtlich, aber so reichhaltig, dass man die für uns Reisende entscheidenden Zollseiten leicht übersieht.
Deshalb hier ein paar wichtige grundsätzliche Zollinformationen samt Link zur passenden offiziellen Informationsseite des deutschen Zolls:
Zoll-Übersicht Rückreise nach Deutschland:
"Innerhalb der Mengen- und Wertgrenzen können Sie Reisemitbringsel abgabenfrei einführen."
-> http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
...
Hallo Martin,
so viel Mühe mit der Dokumentation der Links und dann das:
HTTP Status 404
Der Internetauftritt der Zollverwaltung wurde komplett umgestellt.
Die von Ihnen aufgerufene URL existiert deshalb nicht mehr.
(
Reisen ist besonders schön, wenn man nicht weiß, wohin es geht. Aber am allerschönsten ist es, wenn man nicht mehr weiß, woher man kommt.
http://backpacker-weltreise.de
http://backpacker-weltreise.de
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