Beiträge für Auslands-KV in Steuererklärung geltend machen?

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Fledermaus
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Beiträge für Auslands-KV in Steuererklärung geltend machen?

Ungelesener Beitrag von Fledermaus »

Hallo,

gebt ihr eure Beiträge für die Auslandskrankenversicherung in der Steuererklärung an, als Beiträge zur privaten Krankenversicherung?
Kann man, und in welchen Fällen, die Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen, wird das vom Finanzamt akzeptiert?

Danke für eure Erfahrungen.

Grüße
Anke
pedito
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Beiträge für Auslands-KV in Steuererklärung geltend machen?

Ungelesener Beitrag von pedito »

Hallo Anke,

eine interessante Frage, weil die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungskosten ja seit dem Bürgerentlastungsgesetz neu ist ( http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... erung.html ).

Ich sehe keinen Grund, dass ausländische Versicherungsgesellschaften diskriminiert werden dürften. Und warum sollte eine Versicherung für D abzugsfähig sein und eine fürs Ausland nicht?

Ich kann aber sicherheitshalber gerne Freunde von mir fragen die im Finanzamt arbeiten. Sage mir aber doch etwas über den Hintergrund Deiner Frage:
Geht es um Kurzreisen ins Ausland oder bist Du auf einer langfristigen Auslandsreise?
Und, im letzteren Fall: Du beziehst währenddessen steuerpflichtige Einkünfte aus D?

Grüße
Pedito
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kahunablogger
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Beiträge für Auslands-KV in Steuererklärung geltend machen?

Ungelesener Beitrag von kahunablogger »

Ja dass ist in der Tat eine interessante Frage für uns Langzeitreisende. Warum sollte man diese Beiträge eigentlich nicht bei den Versicherungskosten mit anrechnen? Bislang habe ich dies nicht gemacht/vergessen, aber bei mehreren Hundert EUR pro Jahr wäre die Anrechnung wohl schon sinnvoll. Bin also auch an Infos einer Fachkraft diesbzgl. interessiert.
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pedito
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Beiträge für Auslands-KV in Steuererklärung geltend machen?

Ungelesener Beitrag von pedito »

Hallo,

da hast Du bisher nichts falsch gemacht, denn die Absetzbarkeit der Krankenversicherungskosten gibt es erst seit 2010. Für das Jahr hast Du vermutlich noch keine Erklärung abgegeben, notfalls kannst Du aber noch was nachschieben.

Ich werde mal für beides fragen, Kurz- wie Langreisende. In jedem Fall ist aber Voraussetzung, dass man ein steuerpflichtiges Einkommen aus D bezieht.

Grüße
Pedito
Fledermaus
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Beiträge für Auslands-KV in Steuererklärung geltend machen?

Ungelesener Beitrag von Fledermaus »

Hallo Pedito,

Danke für deine Antwort.

Dass man überhaupt Stueren gezahlt haben muß um welche zurückerstattet zu bekommen ist schon klar. :lol: Hab in 2010 mehr als ein halbes Jahr in D gearbeitet und werde wohl auch in diesem Jahr einige Monate arbeiten und Steuern zahlen.

Dass das neu ist, dass man die KV absetzen kann, wußte ich nicht. 8) Bin einfach über die Zeile gestolpert als ich über der Steurerklärung saß.

Ich glaube fast nicht, dass man Krankenversicherungen für kurzfristige Auslandsreisen absetzen kann, weil man ja dann gleichzeitig noch in D versichert ist. Außerdem sind die doch meistens so günstig, dass es sich wohl fast nicht lohnen würde...

Aber mit den langfristigen Versicherungen könnte es klappen. Immerhin ist man ja verpflichtet irgendeine KV zu haben und wenn man die deutsche KV kündigt und eine Auslands-KV als Ersatz akzeptiert wird, sollte die eigentlich auch absetzbar sein.

Wäre toll wenn du durch deine Bekannten an eine Info rankommen könntest. Ich habe nämlich keine Lust von hier aus mit dem Finanzamt zu diskutieren... im Zweifel lass ich es bleiben...

Grüße
Anke
pedito
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Beiträge für Auslands-KV in Steuererklärung geltend machen?

Ungelesener Beitrag von pedito »

Hallo Anke und andere Interessierte,

da bin ich wieder, diesmal mit der angekündigten Information:

Vorab: Meine letzte Aussage, dass man vor 2010 keine Krankenversicherungskosten von der Steuer absetzen konnte, war nicht ganz korrekt. Man konnte es im Rahmen der "Vorsorgeaufwendungen" http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeaufwendungen tun, allerdings nur bis zu einer Höhe von maximal 1.900 EU im Jahr.
Da man dort aber Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen und andere Versicherungen angeben kann, kam die Krankenversicherung in der Regel gar nicht mehr zum Zug. Das war auch bei mir so, weshalb ich daran bei meiner letzten Aussage nicht gedacht habe.

Meine Freunde meinten auf meine Frage zunächst: Na klar, natürlich werden Auslandsversicherungen nicht benachteiligt. Aber da sie keine Details wussten, haben sie mir einen Kollegen genannt, der sich exakt damit auskennt. Nachdem ich das zunächst einige Tage vergessen hatte, habe ich gestern mit ihm gesprochen und kann jetzt Folgendes weitergeben:

1. Kosten für Krankenkasse oder Krankenversicherung in Deutschland (die mit Einschränkungen ja auch für Urlaubs-Auslandsreisen gilt), kann man ab 2010 voll von der Steuer absetzen, unabhängig von der zuvor genannten 1.900 Euro-Beschränkung für Vorsorgeaufwendungen.

2. Hat man zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung, können die Kosten im Rahmen der zuvor genannten 1.900 EU-Grenze als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.

3. Hat man ausschließlich eine Auslandskrankenversicherung, z. B. weil man jahrelang auf Auslandsreise ist, kann man die Kosten wie die unter 1 genannte Versicherung voll absetzen. Handelt es sich aber um eine ausländische Versicherungsfirma, wird höchstens der Betrag anerkannt, den ein deutsches Versicherungsunternehmen verlangen würde.

Mit den besten Wünschen, dass Du und alle, die hier mitlesen, nie krank oder verletzt werden,
sich im Falle eines entgegen gesetzten Falles aber ausreichend abgesichert und soviel wie möglich von der Steuer abgesetzt haben,
Viele Grüße
Pedito

PS
Im Zweifelsfalle sollte man es nie "bleiben lassen", wie Du, Anke, schreibst, sondern es geltend machen!
Wenn Du trotz Zweifel Recht hast, bekommst Du Geld zurück. Wenn Du aber Unrecht hast, bekommst Du halt nichts. Es kostet aber keine Strafe und bringt auch sonst keine Nachteile.
Also immer soviel fordern wie man es für richtig hält und belegen kann, und dann schauen, was rauskommt.
Das gilt für alle denkbaren Forderungen an das Finanzamt.
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Insu
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Registriert: 11 Apr 10 4:30

Beiträge für Auslands-KV in Steuererklärung geltend machen?

Ungelesener Beitrag von Insu »

Super Zusammenfassung, danke Pedito!

Noch eine Ergänzung, weil ich mich auch gerade mit der Steuererstattung von Krankenversicherungen beschäftige:
pedito hat geschrieben:2. Hat man zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung, können die Kosten im Rahmen der zuvor genannten 1.900 EU-Grenze als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
- Bei Selbständigkeit gilt ein Höchstsatz von 2.800 Euro jährlich.

- Versicherungsbeiträge zu privaten Krankenversicherungen für mitversicherte Kinder und Ehepartner sind ebenfalls im o.g. Rahmen von der Steuer absetzbar.

- Die privaten Krankenversicherungen / Auslandskrankenversicherungen stellen einen Nachweis über die absetzbaren Grundversorgungsbeiträge aus, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können, ggf. anfordern.

- Innerhalb der Höchstsätze können auch Beiträge zur Unfall-, Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung abgesetzt werden.



Insu
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