Ich habe kein "Heiratsvisum" erwähnt.

Dieser Begriff ist deine Erfindung.
Also erstens: Mach dich bitte erstmal mit den Begrifflichkeiten schlau.
Zweitens: Was für andere Länder gilt, das muss für Russland in keiner Weise gelten. Wie kommst du nur auf sowas?
Es gibt Visa zu Studienzwecken oder für "befristete" Arbeitsaufenthalte, da wird man von der russischen Hochschule/Arbeitsstelle eingeladen und das Visum kann in Russland von 3 Monaten auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Dann muss man mind. einmal ausreisen und eine neues Visum beantragen - selbstverständlich mit einer neuen Einladung. (Da in Russland aber in vielen Regionen die Regelungen anders ausgelegt werden, gibt es sicher Ecken, wo man nach 12 Monaten schon ausreisen muss, andere aber verlängern einem das Visum auch auf insgesamt 36 Monate.)
Daneben gibt es touristische, geschäftliche, humanitäre oder private Einladungen.
Für Tourismus braucht man einen Nachweis über die Übernachtungen/Voucher, den man recht leicht in einem Reisebüro erhalten kann. Höchstdauer 30 Tage.
Bei geschäftlichen gibt es eine gewisse "Grauzone", gegen Geld kann man da m.W. nach wie vor Einladungen für Multi-Entry-Visa für bis zu einem Jahr bekommen.
Private Einladungen gelten für Visa bis max 3 Monate.
Wie die Regelungen für Investoren genau sind, weiß ich nicht. Wohl aber, dass es schon ordentliche Summen sind, die hier verlangt werden, also mit einer Würstchen-Bude kommste da nicht weit.
Mit einem Visum bleibst du also immer nur für eine begrenzte Zeit im Land.
Wenn du zum Heiraten einreisen willst, dann lädt dich idealerweise deine Verlobte privat ein. Faktisch schaut aber m.W. keiner auf das Visum, wenn man zum Standesamt geht.
Die Aufenthaltsgenehmigung, die man braucht, um längerfristig im Land bleiben zu können, hat mit einem Visum nichts zu tun.
Man geht mit seinem gültigen Visum zur Migrationsbehörde und stellt dort den Antrag (mit allen medizinischen Bescheinigungen, Lebenslauf, Wohnraum-Nachweis, Sprach-Zertifikat). Dann wartet man ein halbes Jahr (in Russland, wenn man ein so lange gültiges Visum hat - sonst muss man natürlich aus- und mit neuem Visum wieder neu einreisen) und bekommt einen dicken Stempel in den Reisepass mit der 3 Jahre gültigen "zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung".
Prinzipiell kann man den zeitweiligen Aufenthalt wohl auch von Dtl. aus beantragen - aber wie gut das klappt, weiß ich nicht. Ich kenne nur Leute, die das vor Ort gemacht haben.
Spätestens 6 Monate vor Ablauf dieser 3 Jahre sollte man dann die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Prozedere ist im Prinzip das gleiche, wie für die zeitweilige. Nach einem halben Jahr bekommt man dann den Bescheid und eine Art Pass ausgehändigt, welcher da "Vid na Zhitelstvo" heißt. Dieses Dokument räumt einem nahezu alle Staatsbürger-Rechte ein, außer Wahlrecht.
Dieser Ausweis ist 5 Jahre gültig, der dann eben neu ausgestellt werden muss.
Für die "zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung" braucht man zur Aus- und Wiedereinreise nach Russland immer noch ein Visum, welches man in Russland auf der zuständigen Migrationsbehörde beantragt.
Mit der dauerhaften fällt das dann weg.
Mit dem zeitweiligen Aufenthalt kann man m.W. auch den Wohnort (sprich "Bundesland") nicht so einfach wechseln. Ich könnte mich mit meiner dauerhaften recht problemlos aus dem Gebiet X in den Kreis Y ummelden.
Von speziellen Regelungen für Rentner weiß ich auch nichts. Wenn man den Aufenthalt einmal hat, muss man halt das "Lebensminimum" nachweisen, das mögen z.Zt. umgerechnet 120EUR/Monat auf ein Jahr hochgerechnet sein.
Bei vielen Rentnern, die nach Russland gehen, um ihren Lebensabend dort zu "genießen", handelt es sich um Russlanddeutsche, die immer noch einen russischen Pass haben oder eben um Russen. Ich kenne zufällig zwei Rentner ohne russischen Pass, die haben aber beide geheiratet.
Ich vermute, dass man bei Eheschließung heute auch einen Sprachnachweis erbringen muss, weiß es aber nicht sicher. Ist in Dtl. aber auch nicht anders, wenn ich meinen Mann dauerhaft mit nach Dtl. nehmen wollte, müsste er auch einen Deutsch-Test machen.