Auto im Ausland abmelden - Wiedereinreise ohne TÜV und AU?

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Bany & Freake
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Auto im Ausland abmelden - Wiedereinreise ohne TÜV und AU?

Ungelesener Beitrag von Bany & Freake »

Hallo liebe Reisende,

wir werden 18 Monate mit unserem Fahrzeug unterwegs sein (s.a. unseren Vorstellungsthread -> http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=15559)

Eigentlich dachte ich ja - schön - Fahrzeug abgegeben, Schilder Dubletten dran und schön abmelden wegen Steuer und Versicherung aber jetz habe ich die Info von Sea Bridge bekommen dass bei der Rückverschiffung das Fahrzeug nicht aus dem Frei Hafen kommt ohne Schilder. (auch nicht mit "roten Schildern")
TÜV und AU sind dann schon abgelaufen da ich auf Grund des Gewichtes jedes Jahr hin muss - also auch keine schnelle Anmeldung möglich.

Wie habt Ihr das gemacht, oder welche Ideen habt Ihr ?

Wir freuen uns über jeden Tip denn bei 18 Monaten Steuer & Versicherung (die könnte man ja evtl noch umgehen) kommt ein ganz schönes Sümmchen zusammen.

Bany & Freake mit Anton
it´s better to regret something you have done than to regret something you haven´t

http://www.bus-travel-diaries.de

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mafra

Auto im Ausland abmelden - Wiedereinreise ohne TÜV und AU?

Ungelesener Beitrag von mafra »

Die Info von Seabridge ist falsch !

Du kommst auf jeden Fall aus dem Hafen wenn Du Dir beim StrVA
Kurzzeitkennzeichen (die mit dem gelben Streifen) für 5 Tage holst !
pedito
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Auto im Ausland abmelden - Wiedereinreise ohne TÜV und AU?

Ungelesener Beitrag von pedito »

Hallo,

ihr habt doch im panamericaforum von Mafra und Luther schon sich gegenseitig bestätigende Antworten bekommen. Wenn ihr es trotzdem nicht glauben wollt, genügt ein Anruf bei der nächsten Zulassungsstelle.

Grüße
Pedito
möp
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Auto im Ausland abmelden - Wiedereinreise ohne TÜV und AU?

Ungelesener Beitrag von möp »

kann mir das ganze auch nicht vorstellen

dem hafenpersonal ist doch erstmal wurscht ob der wagen zugelassen is oder nicht
Fritz
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Auto im Ausland abmelden - Wiedereinreise ohne TÜV und AU?

Ungelesener Beitrag von Fritz »

@möp: Es geht nicht ums Hafenpersonal, es geht um den Zoll, du bist im Freihafen. Das Auto ohne Zulassung kann auch eingeführt sein, dann fällt Zoll an, also ist ein Nachweis der vorherigen Nutzung in Deutschland erforderlich, die gültige Zulassung, ein Carnet, ein KFZ-Brief ist da dann einfach hilfreich wenn man dich fragt.

In Bremerhaven habe ich das Auto schon abgeholt nach einem Nordamerika Aufenthalt (ohne Carnet), es interessierte sich beim Verlassen des Hafens niemand für mich, von der BLG bekam ich das Auto so ausgehändigt, mit Kurzzeitzulassung dann nach Hause.
Habe es dort auch schon abgeholt von Australien kommend, beim Zoll dann das Carnet stempeln lassen (die überprüften nur die Identität des Autos mit den alten Nummernschildern und dem Carnet)
In Hamburg aus Neuseeland kommend ebenso.

Fritz
pedito
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Auto im Ausland abmelden - Wiedereinreise ohne TÜV und AU?

Ungelesener Beitrag von pedito »

Hallo Fritz,

in dem der Fall, der im panamericaform unter

http://postbus.de/panamericanaforum/index.php?id=2887

geschildert wird, kam der Wagen zwar nicht aus einem Freihafen, aber aus dem Ausland (Österreich noch nicht in der EU), da musster er auch durch den Zoll.

Grüße
Pedito
baby_marmelade
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Auto ohne TÜV und Zulassung zurück nach Deutschland

Ungelesener Beitrag von baby_marmelade »

Hallo zusammen,

hier gibt es ja wahrscheinlich einige Globetrotter, die schon mal vor dem gleichen Problem standen.

Wir planen mit unserem Auto eine längere Tour durch die Amerikas. Das Auto soll (um Kosten zu sparen und weil die deutshe Versicherung im Ausland sowieso nicht greift) für die Tour in Deutschland abgemeldet werden. Es ist somit nicht mehr in Deutschland zugelassen und versichert.

Wenn wir von unserer Tour zurückkommen, kommen wir somit mit einem Auto in Deutschland an, welches keinen TÜV mehr hat und nicht mehr zugelassen ist.

Ich weiss, dass es weit im Voraus gedacht ist, aber solche Fragen stellt man sich ja trotzdem.

Das mit dem TÜV ist nicht das Problem, da man hier schnellstens eine Untersuchung veranlassen kann, wenn man in Deutschland ist. Auch sind die "Strafen", wenn es jemand kontrolliert vertretbar.

Das weit größere Problem sehe ich darin, dass das Auto nicht zugelassen ist. Kann ich für solch einen Fall KURZKENNZEICHEN beantragen? Diese gelten eigentlich nur für Probefahrten oder Überführungen im privaten Bereich.

Muss dann zuerst der TÜV gemacht werden oder das Auto angemeldet werden. Alledings kann ich ohne neuen TÜV kein Auto anmelden. Und ohne Zulassung/Nummernschild keinen TÜV machen, oder?!

Hat diese Prozedur schon mal jemand durchgemacht?

- Versicherung und grüne Karte für Kurzkennzeichen beantragen
- Kurzkennzeichen beantragen
- Auto abholen am Hafen
- TÜV machen lassen und Auto anmelden (oder anders herum?)

Würde mich über Rückmeldungen freuen.

Gruß
Emma



[in passendes Thema verschoben - Astrid :)]
... mit dem Landy von Alaska bis Feuerland ...
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Frispi
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Auto im Ausland abmelden - Wiedereinreise ohne TÜV und AU?

Ungelesener Beitrag von Frispi »

Hallo, die direkt Fahrt zum TÜV mit den entstempelten Kennzeichen ist eine rechtliche Grauzone. Ich habe es mehrfach getan, im Zweifelsfall ist es eine Ordnungswidrigkeit laut Polizei Hannover. Wichtig, das Kennzeichen muss weiterhin auf Dich lauten, also beim Abmelden muss das Kennzeichen reserviert werden.

Gruß

Frieder
Fritz
Reise-Geburts-Helfer
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Auto im Ausland abmelden - Wiedereinreise ohne TÜV und AU?

Ungelesener Beitrag von Fritz »

Hallo,

die Abmeldung in Deutschland ist genaugenommen illegal, die Nutzung z.B. in den USA, Australien, Neuseeland geht offiziell nur mit einem im Heimatland zugelassenen Auto. Wie es dann (mit einem nicht zugelassenen Auto) bei der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ist weiß ich nicht.
Trotzdem wird es nicht selten abgemeldet, dabei müssen eigentlich die Nummernschilder vorgelegt werden, werden entstempelt. Hier lassen sich "Lösungen" finden.
Manch einer verschifft auch mit dem Saisonkennzeichen, das ist dann ja vielleicht nach 3 Wochen abgelaufen (weil es nur 8 Wochen gültig war). Das Auto könnte vielleicht noch als zugelassen gelten.

Rückholung vom Hafen mit Kurzkennzeichen geht. Ist doch eine Überführung vom Hafen nach Hause.


Gruß

Fritz
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