Russland Visum - Nachweis der Rückkehrwilligkeit

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Cyclespace
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Russland Visum - Nachweis der Rückkehrwilligkeit

Ungelesener Beitrag von Cyclespace »

Hallo,

bei der Beantragung eines russischen Visums sind neuerdings "Nachweise, die für Ihre Rückkehrwilligkeit in Ihren Aufenthaltsstaat sprechen", erforderlich.
Bei den Privat- und Touristenreisen geht es um den Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie), Nachweis von Wohneigentum." (Quelle: Russische Botschaft).

Hat jemand Erfahrungen dazu?
Wird beim Nachweis von Wohneigentum eine Kopie des Grundbucheintrages beim Kauf einer Wohnung, z.B. vor ein paar Jahren, anerkannt?
Das Vorlegen der Verdienstbescheinigung, auch noch im Original, greift ja tief in den Datenschutz ein. Finde ich schon ziemlich heftig.

Würde mich über Meinungs- und Erfahrungsaustausch freuen.
Grüsse

Frank Keusgen
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Eliane
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Russland Visum - Nachweis der Rückkehrwilligkeit

Ungelesener Beitrag von Eliane »

:shock:
Das ist für mich völlig neu.
Kannst du bitte die genaue Quelle nennen?
Ich habe gerade die offizielle Seite der Russischen Botschaft, d.h. der Konsularabteilung studiert und bis jetzt nichts dergleichen gefunden.
http://www.russisches-konsulat.de/visa.htm

Allerdings hatten wir vor einem Monat den Fall, dass in Dtl. am Start-Flughafen plötzlich ein Rückreise-Nachweis erbracht werden musste - und zwar bei einem "nach hinten offenen" Studienvisum.
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Cyclespace
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Russland Visum - Nachweis der Rückkehrwilligkeit

Ungelesener Beitrag von Cyclespace »

Hallo,

siehe das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Frankfurt am Main http://www.ruskonsulatfrankfurt.de/Visabeantragung.htm

Habe von König Tours erfahren, dass auch ein Bankauszug, in dem die Gehaltszahlung ersichtlich ist, anerkannt wird.
Außerdem muss nur einer der genannten Nachweise eingereicht werden.
siehe auch unter http://www.ruskonsmchn.mid.ru/visa_de.html

Gruß
Frank
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Eliane
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Russland Visum - Nachweis der Rückkehrwilligkeit

Ungelesener Beitrag von Eliane »

Ja - jetzt steht es auf der Berliner Seite auch.
Na - ob sie sich damit einen Gefallen tun? Da ist es ja bald unkomplizierter gleich ne Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen :lol:

Bei Vostok-Reisen (www.vostok.de/russland-reisen.html) habe ich gelesen, dass wohl die Konsularbeamten selbst noch nicht so recht wissen, wie das laufen wird.

Müssen wir also noch ne Weile beobachten.
Wenn erste Erfahrungen vorliegen, aktualisiere ich den Visa-Thread.
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Norbert81
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Russland Visum - Nachweis der Rückkehrwilligkeit

Ungelesener Beitrag von Norbert81 »

Auf den Seiten des russischen Konsulats steht dieser Hinweis auf Nachweise der Rückkehrwilligkeit immer noch, auf den Seiten des Visazentrums wird dieses allerdings nicht aufgeführt (http://www.vhs-germany.com./travel/ ). Ich möchte morgen beim Visazentrum mein Visum beantragen. Hat jemand Erfahrungen, ob diese noch benötigt werden? Und wenn ja, reicht hier einfach ein Kontoauszug bzw. eine Gehaltsabrechnung?
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Norbert81
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Russland Visum - Nachweis der Rückkehrwilligkeit

Ungelesener Beitrag von Norbert81 »

Also, ich war gerade beim neuen Visazentrum in Berlin und obwohl dieses nicht auf deren Webseiten steht, ist dieser Nachweis der Rückkehrwilligkeit erforderlich.
Sie sagten mir ein Kontoauszug, Verdienst- oder Arbeitsnachweis oder eine Meldebescheinigung könnte genügen.
So richtig sicher schienen die mir da nicht. Scheinbar muss es halt irgendein "Nachweis" sein, dass man zurückkommt. Am Besten also mehere mögliche Nachweise mitbringen.
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Eliane
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Russland Visum - Nachweis der Rückkehrwilligkeit

Ungelesener Beitrag von Eliane »

Umgekehrt wird dieser Nachweis von Russen auch verlangt und da ist auch nie klar, in welcher Form genau er ausreichend ist. Für die "normale", d.h. arbeitende verehelichte Bevölkerung mit Grundbesitz und eigener Firma sagt man: Eigentumsurkunde, Firmen-Registerauszug oder eben Arbeitgeberbescheinigung, Heiratsurkunde,...
Aber bei Studenten z.B. wird das in der Regel alles schon schwierig. Es wird verlangt, aber es ist doch hauptsächlich eine reine Formsache. Als Student würde ich es auch mit einer Immatrikulationsbescheinigung versuchen.
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Senator70
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Russland Visum - Nachweis der Rückkehrwilligkeit

Ungelesener Beitrag von Senator70 »

Russland musst du sowieso stets mit der Botschaft abklären - die ändern Ihre Richtlinien jede Woche und wollen dann wieder andere Formulare, Beilagen etc. Normal wenn du aber einen Flug in einem Reisebüro buchst machen die dir so eine Bestätigung ohne Probleme.
rad_karl
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Russland Visum - Nachweis der Rückkehrwilligkeit

Ungelesener Beitrag von rad_karl »

wer das Thema etwas verfolgt, der weiß auch daß unsere Bosslady Merkel gerade in Rußland war und weitere Reiseerleichterungen ausgehandelt WERDEN. Nicht SIND. Deshalb halt die Verwirrung.

Auch die Transitvisa-Konditionen sind ziemlich schräg -> s.a.: Russland: Transit-Visum .
Ich reise, also bin ich. Am liebsten reise ich in die Mongolei, was ich bis dato 6 mal gemacht hab.
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