Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

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paukipaul
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von paukipaul »

Es ist ganz einfach:

Du meldest dich VORHER arbeitslos zu dem und dem Zeitpunkt.
Ab dem angegeben Zeitpunkt beginnt die 4jährige frist.

Wenn du innerhalb dieser Frist alg1 beantragst, bekommst du es.
Dazu musst du die Voraussetzungen erfüllen.

Wenn du in den letzten 2 jahren 12 Monate gearbeitet hast, dann erfüllst du sie.

Anmerkung:

Wenn du dich meldeamtsmäßig aus Deutschland abmeldest, kannst du nicht arbeitslos sein.

Macht aber für das alg1 und die 4-Jahresfrist keinen Unterschied.

Ich glaube mich zu errinnern, das es strategisch klug wäre, vor der Abreise zumindestens einen tag lang arbeitslos gemeldet zu sein.
Ich habe AS und deswegen Probleme mit der Dudenkonformen Rechtschreibung.
Außerdem komm ich oft als Arrogant und überheblich rüber. Das bin ich nicht und ich kann auch nichts für jemandes negative Gefühle.
Macht das mit euch selber aus.
paukipaul
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von paukipaul »

Natürlich beginnt deine Arbeitslosigkeit erst NACH deinem Urlaub.
Und du kannst einfach persönlich dich vorher arbeitslos melden auf dem Amt, z.b. an deinem ersten Urlaubstag.

Konklusion: mti ein bisschen Planung geht das, wenn dir Jemand das Gegenteil gesagt hat, dann stimmt das einfach nicht.
Ich habe AS und deswegen Probleme mit der Dudenkonformen Rechtschreibung.
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moana_indra
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von moana_indra »

wenn ich das hier alle richtig vestehe, kann ich mich vorher persönlich arbeitslos melden usw, ist alles klar!

da ich aber ja faktisch ab dem 11.3. nicht mehr zur verfügung stehe um noch einmal persönlich beim aa zu erscheinen (kann man ja scheinbar glück oder pech mit haben ob die einen nochmal einladen, richtig?), muss ich eben hoffen, dass sie mich nicht nochmal sehen wollen, verschweige natürlich dass ich schon ab dem 11.3. weg bin (sonst wäre ich ja nicht mehr den einen berühmten tag arbeitslos, den man braucht damit der anspruch 4 jahre gilt) und wenn mich dann tatsähclih keiner mehr sehen will, tritt dieser eine tag den ich arbeitslos bin (an dem mein anspruch dann feststeht) ja am 1.04. ein und ich kann mich ab dem 2.04. telefonisch aus dem ausland beim aa abmelden und habe somit den anspruch für 4 jahre gesichert.

richtig??
paukipaul
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von paukipaul »

Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

##############################################

Wenn du jetzt 12 monate gearbeitet hast, kannst du dich einfach innerhalb der nächsten 360 darauffolgenden tagen arbeitslos melden, und ab da an gelten die vier Jahre.

Beachte, das die dauer des alg1-Bezugs abhängig ist von den Monaten, die du angesammelt hast.

Daher ist es das einfachste, wenn du dich vor Abfahrt arbeitslos meldest.
Die Meldung hat mit einem Arbeitslosengeldantrag nichts zu tun. Du kannst das drei Monate vorher machen. Zur Not musst du Dir halt nen Tag frei nehmen.

###############################################

Persönliche Arbeitslosmeldung

Ihre Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht Ihre persönliche Arbeitslosmeldung. Diese ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Sie können sich frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden.
Sie erhalten Arbeitslosengeld frühestens ab dem Tag Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung.
Ich habe AS und deswegen Probleme mit der Dudenkonformen Rechtschreibung.
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paukipaul
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von paukipaul »

abmelden brauchst du dich nicht, kannst du aber machen. ich würd mich abmelden, meldeteschnishc, weil man sonst nachweisen muß dass man eine krankenversicherung hatte, zb die nachzahlen soll.

naja gibt es immer irgendwelche schwierigkeiten halt. das abmelden vom ortsamt kannst du auch vorher machen, genauso krankenkasse.
Ich habe AS und deswegen Probleme mit der Dudenkonformen Rechtschreibung.
Außerdem komm ich oft als Arrogant und überheblich rüber. Das bin ich nicht und ich kann auch nichts für jemandes negative Gefühle.
Macht das mit euch selber aus.
moana_indra
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von moana_indra »

Soweit ist das jetzt alles klar, aber eine Sache gibt es da noch:

Der 1.04. wäre für mich der erste Tag an dem ich tatsächlich arbeitslos bin, also der Tag der nötig ist um meinen Anspruch feststellen zu lassen (der dann 4 Jahre gilt).

Nun bin ich schon ab dem 11.03. weg (durch Resturlaub), würde das aber beim Arbeitsamt nicht sagen, den 1.04. abwarten und mich dann z.B. am 3.04. telefonisch wieder abmelden. Ich will ja jetzt kein Geld es sollen nur eben die Ansprüche festgestellt werden!

ABER müssen dem Arbeitsamt tatsächlich auch alle Unterlagen vorliegen um den Anpruch festzustellen???

Denn die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber bekomme ich ja erst mit der letzten Gehaltsabrechnung (Ende März!), da bin ich ja schon weg und kann dementsprechend die Unterlagen (die man ja nur vollständig und nur persönlich einreichen kann) nicht mehr einreichen!!!

Wird dann mein Anspruch auch ohne die vorliegenden Unterlagen am 1.04. festegestellt (und habe ich damit Anspruch auf die 4 Jahre) oder nicht???
Runi
WRF-Mitglied
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von Runi »

Hallo moana_indra,

mich würde interessieren wie das jetzt bei dir ausgegangen ist!?
Ich habe ziemlich das gleiche Problem, bin halt auch vor meiner eigentlichen Arbeitslosigkeit (01.09.2013), schon am 16.08.13 auf Reise.

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag mit Aussicht auf Übernahme, wobei mein Arbeitgeber mir gegen Mitte Juli kündigt, er schreibt mir eine Bescheinigung über die UNERWARTETE Nichtübernahme...

Jetzt habe ich wie gesagt das gleiche Problem wie moana_indra:
Ich bin auf Reisen vor Eintreten der eigentlichen Arbeitslosigkeit und keine klare Lösung

Bin dankbar für alle Antworten
Runi
WRF-Mitglied
Beiträge: 13
Registriert: 06 Sep 12 14:06

Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von Runi »

Es geht natürlich um das Problem mit der 4-Jahres-Anwartschaft, da ich vorraussichtlich mehr als ein Jahr unterwegs sein werde...
julischkaju
Kiebitz
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von julischkaju »

Wenn auch schon viel beschrieben stand, kann ich meine Konstellation nicht finden:

Ich habe ein Arbeitsverhältnis seit 01.09.2012 und kündige zum 30.09.2013. Abflug ist nach Berücksichtigung von Urlaub und Überstunden am 22.08.2013.

Ich würde mich wie beschrieben vor der Abreise arbeitslos melden.

Allerdings geht das ja spätestens am 21.08.2013. Habe ich dann überhaupt die 12-monatige Anwartschaft schon erfüllt?

Habt Ihr vielleicht einen Tipp, wie ich am besten in der Situation vorgehe, um möglichst in keine Sperrfrist nach Rückkehr zu fallen oder ist das nicht möglich?

Danke für Eure Hinweise!

VG, Jule
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