Selbständig machen in Malaysia - Voraussetzungen?

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Rick7
Kiebitz
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Selbständig machen in Malaysia - Voraussetzungen?

Ungelesener Beitrag von Rick7 »

Hallo zusammen,

habe nach längerem mal wieder ein paar Fragen. Es geht darum, sich in Malaysia selbstständig zu machen.
Mit welcher Idee ist hier weniger interessant.

Gibt es bestimmte Konditionen, die man erfüllen muss um sich in Malaysia selbstständig machen zu können?

Reicht es zum Beispiel, geügend Kapital aufweisen zu können und sich eine bestimmte Rechtsform des Unternehmens auszusuchen?
Mal ganz abgesehen davon, dass man dafür auch die entsprechende Landessprache sprechen sollte :D

Bekommt man dank der Selbstständigkeit auch zusätzlich eine Aufenhaltserlaubnis? Oder ist diese auch an bestimme Konditionen geknüpft? Kenne da bis jetzt nur das Touristen Visa für 90 Tage.

Siehe bitte auch meine nächste Frage: -> Malaysia: Eigentum erwerben als Ausländer?

Hoffe das mir da jemand weiterhelfen kann.


Gruß

Rick
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Alter
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Beiträge: 107
Registriert: 22 Mär 06 8:28

Selbständig machen in Malaysia - Voraussetzungen?

Ungelesener Beitrag von Alter »

Rick7 hat geschrieben:Es geht darum, sich in Malaysia selbstständig zu machen.
Mit welcher Idee ist hier weniger interessant.
Hier vielleicht - aber für Dich ganz und gar nicht. Das ist imho sogar primär die wichtigste Frage, da ausländische Unternehmen in Malaysia zwar einerseits willkommen geheissen werden, gleichzeitig jedoch etliche Branchen für Ausländer tabu sind. Von daher solltest Du Dich vorab genau erkundigen, inwiefern Deine Geschäftsidee nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.
Solltest Du eine "erlaubte" Marktnische für Dich gefunden haben, liest sich der Registrierungsprozess eigentlich ganz einfach: ->
FOREIGN COMPANY REGISTRATION GUIDELINES.

Auf der Seite Malaysia Business Advisory findest Du etliche Informationen über mögliche Unternehmensformen und finanzielle Voraussetzungen wie z.B. die Einlage von min. 500.000 Ringgit (~ 115.000 EURO) für eine rein ausländische Firma oder 350.000 Ringgit (~ 80.000 EURO) für ein Joint Venture mit malayischem Geschäftspartner.

Die Dauer des Arbeitsvisums / der Arbeitserlaubnis (expatriate work visa für 2 bzw. 5 Jahre) richtet sich nach der Art Deines Geschäfts bzw. als Angestellter nach Deinem Einkommen.

Vielleicht gibt es ja hier noch jemanden, der mit persönlichen Erfahrungen weiter helfen kann, ansonsten ist es empfehlenswert, sich erst einmal die erlaubten 90 Tage mit einem Touristenvisum in Malaysia aufzuhalten, vor Ort Kontakte zu Einheimischen oder z.B. zu Mitgliedern der German Speaking Society in Kuala Lumpur aufzunehmen um ein Gefühl für Malaysia und Selbständigkeit in Malaysia zu bekommen.

Viel Spaß in Malaysia!
Nowhere... Fast!!
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