Hilfe bei der Suche unseres Wohnmobils
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Südamerika-Infopool: Fragen und Infos zu Südamerika hier streng einzelthematisch posten, nur direkt auf den Thementitel bezogen informativ antworten!
Bitte vermeide nicht direkt zum Titel gehörende Suchworte (z.B. Ländernamen außerhalb Südamerikas oder themenfremde Zusatzfragen).
Bitte hilf, die Suche im Südamerikaforum allen effektiv zu erhalten. Danke
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- Kiebitz
- Beiträge: 3
- Registriert: 22 Jan 14 15:31
Hilfe bei der Suche unseres Wohnmobils
Hilfe - Suche mein Hymer Wohnmobil in Südamerika
1.000$ Belohnung für Hilfe die zur Wiedererlangung des Fahrzeugs
(in gutem und fahrbereitem Zustand) bis 30.4.14 führt.
Mein Wohnmobil vom Typ Hymer Camp 65 wurde von Deutschen in Südamerika gekauft aber nicht bezahlt. Der Vorgang wurde in Deutschland zur Anzeige gebracht (Aktenzeichen BY8524-018135 der Polizeiinspektion München). Laut Anwalt handelt es sich um Unterschlagung oder Eingehungsbetrug.
Bilder unter sites.google.[COM]/site/hymerwohnmobilgestohlen (eckige Klammern bitte löschen)
Anbei die Fakten:
· Eigentümer: C. Suttner, Tel. +49-89-49000029, Email csutt[at]web.de
· Käufer: - Michael Walter Maier, Größe 170 cm, geb. 27.6.1965 in Stuttgart
- Melanie Klotzsche, Größe 168 cm, geb. 16.12.1984 in Dresden
(ehemalige Betreiber von Uruguay-Trip)
· Fahrzeug: Hymer Camp 65 (Alkovenfahrzeug), Fiat Ducato, Kennzeichen M -FI 106 (Kennzeichen wurde möglicherweise gewechselt), Fahrgestellnummer ZFA29000000377563
· Hergang: das Fahrzeug wurde am 5.3.2013 an Hr. Maier und Fr. Klotzsche verkauft. Im Kaufvertrag wurde Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung sowie Ratenzahlung vereinbart. Seit August 2013 sind die Zahlungen ausstehend, nachdem 1/3 bezahlt war. Die Käufer haben Ihren bisherigen Wohnsitz in Montevideo, Uruguay im November 2013 kurzfristig aufgelöst und das Land verlassen. Gesetzte Zahlungsfristen wurden ignoriert, ebenso die mehrfache Aufforderung zur Fahrzeugrückgabe. Maier/Klotzsche verfügen über den Fahrzeugschein und eine Fahrerlaubnis, nicht aber über den Fahrzeugbrief (Eigentumsnachweis). Immer wieder wurden Zahlungsversprechungen gemacht aber nicht eingehalten. Dann haben sie den Kontakt zu mir abgebrochen, erst auf Drohung mit Anzeige hieß es dann im Dezember, im Januar würde man wieder etwas zahlen. Im Januar hieß es zuletzt, aufgrund einer Fahrzeugreparatur kann erst im Februar bezahlt werden. Seit Februar wiederum kein Kontakt mehr, keine Antworten auf Anfragen nach dem Geld, und natürlich auch kein Geld.
· vermuteter Aufenthalt: Argentinien, Chile, Uruguay, Bolivien, Peru, Brasilien
· Wer ihren Aufenthaltsort kennt, kann mich sofort kontaktieren: ich werde sofort die notwendigen Schritte zur Fahrzeugsicherung einleiten. Idealerweise kann der Betreffende auch sofort die lokale Polizei informieren um das Fahrzeug sicherzustellen, ich werde sofort mit den Originalpapieren aus Deutschland anreisen. Zusammenfassung in Spanisch für die Polizei: dl.dropboxusercontent.sites.google.[COM]/site/hymerwohnmobilgestohlen/u/15924297/Malversacion%20del%20Vehiculo.pdf (eckige Klammern bitte löschen)
Weitere Informationen mit Bildern unter
sites.google.[COM]/site/hymerwohnmobilgestohlen (eckige Klammern bitte löschen)
1.000$ Belohnung für Hilfe die zur Wiedererlangung des Fahrzeugs
(in gutem und fahrbereitem Zustand) bis 30.4.14 führt.
Mein Wohnmobil vom Typ Hymer Camp 65 wurde von Deutschen in Südamerika gekauft aber nicht bezahlt. Der Vorgang wurde in Deutschland zur Anzeige gebracht (Aktenzeichen BY8524-018135 der Polizeiinspektion München). Laut Anwalt handelt es sich um Unterschlagung oder Eingehungsbetrug.
Bilder unter sites.google.[COM]/site/hymerwohnmobilgestohlen (eckige Klammern bitte löschen)
Anbei die Fakten:
· Eigentümer: C. Suttner, Tel. +49-89-49000029, Email csutt[at]web.de
· Käufer: - Michael Walter Maier, Größe 170 cm, geb. 27.6.1965 in Stuttgart
- Melanie Klotzsche, Größe 168 cm, geb. 16.12.1984 in Dresden
(ehemalige Betreiber von Uruguay-Trip)
· Fahrzeug: Hymer Camp 65 (Alkovenfahrzeug), Fiat Ducato, Kennzeichen M -FI 106 (Kennzeichen wurde möglicherweise gewechselt), Fahrgestellnummer ZFA29000000377563
· Hergang: das Fahrzeug wurde am 5.3.2013 an Hr. Maier und Fr. Klotzsche verkauft. Im Kaufvertrag wurde Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung sowie Ratenzahlung vereinbart. Seit August 2013 sind die Zahlungen ausstehend, nachdem 1/3 bezahlt war. Die Käufer haben Ihren bisherigen Wohnsitz in Montevideo, Uruguay im November 2013 kurzfristig aufgelöst und das Land verlassen. Gesetzte Zahlungsfristen wurden ignoriert, ebenso die mehrfache Aufforderung zur Fahrzeugrückgabe. Maier/Klotzsche verfügen über den Fahrzeugschein und eine Fahrerlaubnis, nicht aber über den Fahrzeugbrief (Eigentumsnachweis). Immer wieder wurden Zahlungsversprechungen gemacht aber nicht eingehalten. Dann haben sie den Kontakt zu mir abgebrochen, erst auf Drohung mit Anzeige hieß es dann im Dezember, im Januar würde man wieder etwas zahlen. Im Januar hieß es zuletzt, aufgrund einer Fahrzeugreparatur kann erst im Februar bezahlt werden. Seit Februar wiederum kein Kontakt mehr, keine Antworten auf Anfragen nach dem Geld, und natürlich auch kein Geld.
· vermuteter Aufenthalt: Argentinien, Chile, Uruguay, Bolivien, Peru, Brasilien
· Wer ihren Aufenthaltsort kennt, kann mich sofort kontaktieren: ich werde sofort die notwendigen Schritte zur Fahrzeugsicherung einleiten. Idealerweise kann der Betreffende auch sofort die lokale Polizei informieren um das Fahrzeug sicherzustellen, ich werde sofort mit den Originalpapieren aus Deutschland anreisen. Zusammenfassung in Spanisch für die Polizei: dl.dropboxusercontent.sites.google.[COM]/site/hymerwohnmobilgestohlen/u/15924297/Malversacion%20del%20Vehiculo.pdf (eckige Klammern bitte löschen)
Weitere Informationen mit Bildern unter
sites.google.[COM]/site/hymerwohnmobilgestohlen (eckige Klammern bitte löschen)
- Petra on Tour
- Aktives WRF-Mitglied
- Beiträge: 56
- Registriert: 10 Mai 13 15:56
Hilfe - unser Wohnmobil wurde unterschlagen AR/CL/UY/BO/PE/B
Die Grenze zur üblen Nachrede ist wahrscheinlich überschritten.
Hilfe bei der Suche unseres Wohnmobils
Es ist sehr schade, dass dir so etwas passiert ist. Allerdings ist würde ich aufpassen:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Quelle: StGB)
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Quelle: StGB)
- Petra on Tour
- Aktives WRF-Mitglied
- Beiträge: 56
- Registriert: 10 Mai 13 15:56
Hilfe bei der Suche unseres Wohnmobils
Das Urteil zur Strafanzeige wegen Unterschlagung ist noch lange nicht gesprochen (und wird ohne ladungsfähige Adressen kaum gesprochen werden). Insofern ist die Überschrift sehr, sehr heikel und juristisch kaum haltbar. Bis jetzt ist es nur eine zivilrechtliche Mahnsache. Da hat jemand auf Rechnung geliefert und ist nun Gläubiger seines in Verzug geratenen Schuldners.
"1.000$ Belohnung" und die Nennung von Namen mit Geburtsdatum erinnern jedoch an steckbriefliche Fahndung. Diese vorsätzliche Rufschädigung als "Rachemaßnahme" ist nicht nur strafrechtlich als üble Nachrede relevant, sondern kann auch zivilrechtlich zu hohen Schadenersatzforderungen und/oder zur Erzwingung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung führen.
"1.000$ Belohnung" und die Nennung von Namen mit Geburtsdatum erinnern jedoch an steckbriefliche Fahndung. Diese vorsätzliche Rufschädigung als "Rachemaßnahme" ist nicht nur strafrechtlich als üble Nachrede relevant, sondern kann auch zivilrechtlich zu hohen Schadenersatzforderungen und/oder zur Erzwingung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung führen.
- Astrid
- Globaler Moderator
- Beiträge: 5695
- Registriert: 04 Dez 02 23:25
- Wohnort: weltreisend seit 2000
Hilfe bei der Suche unseres Wohnmobils
Hallo cstraveller
Solltest Du nach dem von Petra Geschriebenen Deinen Text ändern wollen, reicht eine PN mit Deinen Korrekturwünschen an mich.
Liebe Grüße
Astrid
PS:
Den Titel habe ich schon juristisch entschärft.
Solltest Du nach dem von Petra Geschriebenen Deinen Text ändern wollen, reicht eine PN mit Deinen Korrekturwünschen an mich.
Liebe Grüße
Astrid
PS:
Den Titel habe ich schon juristisch entschärft.
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
-
- WRF-Mitglied
- Beiträge: 16
- Registriert: 16 Apr 14 13:08
- Wohnort: Kiel
Hilfe bei der Suche unseres Wohnmobils
Uiii... das klingt ja krass. Hatte eigentlich bisher in B rasilien, U ruguay und A rgentinien nie solche Probleme...
Drück dir die Duamen!
Grüße
Drück dir die Duamen!
Grüße
____
www.suedamerika-deals.de - So günstig kannst du nach Südamerika reisen. Probier es doch einfach mal aus!
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- Petra on Tour
- Aktives WRF-Mitglied
- Beiträge: 56
- Registriert: 10 Mai 13 15:56
Hilfe bei der Suche unseres Wohnmobils
Lieferung auf Rechnung ist halt immer problematisch, vor allem, wenn man bei noch ausstehenden Zahlungen auf einen anderen Kontinent reist, sind die eigenen Möglichkeiten zur Geldeintreibung limitiert.
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