Hiho,
ich hätte da mal eine Frage zu der ich kein aktuelles Thema gefunden hab:
Mein Plan ist es Anfang des Jahres meine Arbeitsstelle zu verlassen.
Daraufhin möchte ich für 12-24 Monate Freiheit genießen und mehrere mehrmonatige Reisen unternehmen.
Dazwischen werde ich mir Nebenjobs in D. suchen, um meine Reisekasse wieder aufzufüllen.
Nun geht es mir ums ALGI:
Ich weiß, ich muss mich nach Kündigung einen Tag mit Leistungsbezug beim Arbeitsamt melden, kann danach den Bezug für maximal 4 Jahre aussetzen.
1. Frage:
Kann ich den Leistungsanspruch stückeln? D.h. immer wenn ich in D. bin, und doch keinen Nebenjob finde, für 2 Monate z.B. ALGI beziehen und den Anspruch dann wieder zurückstellen wenn ich wieder reise?
Zu meiner 2. Frage siehe bitte: -> ALG Berechnung bei Nebenjob?
Danke schonmal für eure Hilfe!
Arbeitslosengeld stückeln möglich?
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
- Monkeyinme
- WRF-Spezialist
- Beiträge: 350
- Registriert: 08 Dez 10 17:13
- Wohnort: :-o
Arbeitslosengeld stückeln möglich?
Moin,
zu 1.: Ja. Anspruchsdauer und Bezugsdauer sind zwei verschiedene Zeiten. Wenn du während eines D-Aufenthalts ALG I beziehst, mußt du allerdings auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Also AA Termine, Bewerbungen, Vorstellungsgespräche etc.
zu 2.: -> ALG Berechnung bei Nebenjob?
Ciao
Monkey
P.S.: Das habe ich nicht aktuell recherchiert, sondern ist erworbenes Wissen von '11. Allerdings sollte sich das nicht grundsätzlich geändert haben.
zu 1.: Ja. Anspruchsdauer und Bezugsdauer sind zwei verschiedene Zeiten. Wenn du während eines D-Aufenthalts ALG I beziehst, mußt du allerdings auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Also AA Termine, Bewerbungen, Vorstellungsgespräche etc.
zu 2.: -> ALG Berechnung bei Nebenjob?
Ciao
Monkey
P.S.: Das habe ich nicht aktuell recherchiert, sondern ist erworbenes Wissen von '11. Allerdings sollte sich das nicht grundsätzlich geändert haben.
Wir essen jetzt Opa.
Interpunktion rettet Leben!
Interpunktion rettet Leben!
Arbeitslosengeld stückeln möglich?
Hallo Oisa,
Wie das ist, wenn Du in den Rückkehrphasen wieder offiziell einem Nebenjob nachgehen solltest, weiß ich nicht. Der Begriff NEBEN-Job ist da eh etwas irreführend, da der ja einen HAUPT-Job zur gleichen Zeit impliziert.
Siehe auch: http://www.krad-vagabunden.de/versicher ... osmeldung/
Gruß
Panny
Du mußt noch nicht mal einen Tag LEISTUNGSBEZUG haben. Ich war wegen Eigenkündigung für den Leistungsbezug gesperrt. Ich weiß leider nicht den korrekten Terminus, aber es reicht, daß Du arbeitslos gemeldet bist für einen Tag, dann kannst Du aussetzen.Oisa hat geschrieben: Nun geht es mir ums ALGI:
Ich weiß, ich muss mich nach Kündigung einen Tag mit Leistungsbezug beim Arbeitsamt melden, kann danach den Bezug für maximal 4 Jahre aussetzen.
Das kann ich Dir nicht 100%ig beantworten, bin mir aber ziemlich sicher, daß Du die Arbeitlosigkeit in den vier Jahren mehrfach aussetzen kannst.Oisa hat geschrieben:
1. Frage:
Kann ich den Leistungsanspruch stückeln? D.h. immer wenn ich in D. bin, und doch keinen Nebenjob finde, für 2 Monate z.B. ALGI beziehen und den Anspruch dann wieder zurückstellen wenn ich wieder reise?
Wie das ist, wenn Du in den Rückkehrphasen wieder offiziell einem Nebenjob nachgehen solltest, weiß ich nicht. Der Begriff NEBEN-Job ist da eh etwas irreführend, da der ja einen HAUPT-Job zur gleichen Zeit impliziert.
Siehe auch: http://www.krad-vagabunden.de/versicher ... osmeldung/
Gruß
Panny
www.krad-vagabunden.de
Motorrad-Weltumrunder
Motorrad-Weltumrunder
-
- Ähnliche Themen -> Suchen & dort Nachfragen wenn passend
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag