Aussteigen in Russland

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Eliane
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Aussteigen in Russland

Ungelesener Beitrag von Eliane »

Um dauerhaft in Russland leben zu können, braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung.
Zunächst eine befristete für 3 Jahre, daran anschließend eine "unbefristete", die aber alle 5 Jahre "verlängert" werden muss. Eine jährliche Rückmeldung ist verpflichtend.
Man bekommt diese entweder indem man einen Platz "in der Quote" erhält oder heiratet oder einen Arbeitsplatz als "herausragender Spezialist" in seinem Fachgebiet vorweisen kann. Heirat ist wohl der einfachste Weg ;-)
Dazu muss man noch reichlich medizinische Tests über sich ergehen lassen, Geschlechtskrankheiten, HIV, Drogenabhängigkeit,...
Außerdem werden seit Anfang des Jahres Sprach-, Geschichts- und Staatsbürgerkunde-Tests verlangt - je nach Aufenthaltsdauer braucht man da wohl ein höhreres Sprachniveau.
Zur jährlichen Rückmeldung muss man einen gesicherten Unterhalt (Lebensminimum) nachweisen. Das ist nicht so viel, aber eben auch nicht nichts :lol:

Wenn man hier "nur" jobben will, gibt es sogenannte "Patente", die man für bestimmte Fristen erwerben kann. Die erfordern nun auch einen Sprachtest, dafür hat man quasi seine Steuerpflicht gleich mit der Bezahlung des Patents getilgt.
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Hardy10
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Aussteigen in Russland

Ungelesener Beitrag von Hardy10 »

Hallo Eliane,
Du erwaehnst (von einer "Quote" mal abgesehen) lediglich zwei Visa-Arten: Heiratsvisum und Arbeitsvisum.

ich bin mir absolut sicher - aufgrund des Wissens um Visamoeglichkeiten in einigen anderen Laendern -, dass es auch fuer Russland eine ganze Menge anderer "Aussteiger" - Visa gibt.

Die zwei fernerhin wichtigsten:

das Rentnervisum

Es gibt ja bestimmt auch Aussteiger, die in der Heimat erstmal abwarten, bis die Rente rollt. Es fragt sich also, wie hoch die nachzuweisende Rente fuer Russland sein muss?

das Investorenvisum

Ein Aussteiger, der Geld hat, kann ein kleines Unternehmen eroeffnen. Er braucht da ja nicht selbst mitzuarbeiten (Weisswurst-Restaurant mit angestellten Kellnerinnen etwa). Da fragt es sich dann, welche Investitionssumme die Russen erwarten.

Eliane, zu den Sprachtests: benoetigt auch der auslaendische Ehepartner einen bestandenen Sprachtest? Oder gilt das mit dem Sprachtest nur fuer das Arbeitsvisum?
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Eliane
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Aussteigen in Russland

Ungelesener Beitrag von Eliane »

Ich habe kein "Heiratsvisum" erwähnt. :roll: Dieser Begriff ist deine Erfindung.
Also erstens: Mach dich bitte erstmal mit den Begrifflichkeiten schlau.
Zweitens: Was für andere Länder gilt, das muss für Russland in keiner Weise gelten. Wie kommst du nur auf sowas? :?:

Es gibt Visa zu Studienzwecken oder für "befristete" Arbeitsaufenthalte, da wird man von der russischen Hochschule/Arbeitsstelle eingeladen und das Visum kann in Russland von 3 Monaten auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Dann muss man mind. einmal ausreisen und eine neues Visum beantragen - selbstverständlich mit einer neuen Einladung. (Da in Russland aber in vielen Regionen die Regelungen anders ausgelegt werden, gibt es sicher Ecken, wo man nach 12 Monaten schon ausreisen muss, andere aber verlängern einem das Visum auch auf insgesamt 36 Monate.)

Daneben gibt es touristische, geschäftliche, humanitäre oder private Einladungen.
Für Tourismus braucht man einen Nachweis über die Übernachtungen/Voucher, den man recht leicht in einem Reisebüro erhalten kann. Höchstdauer 30 Tage.
Bei geschäftlichen gibt es eine gewisse "Grauzone", gegen Geld kann man da m.W. nach wie vor Einladungen für Multi-Entry-Visa für bis zu einem Jahr bekommen.
Private Einladungen gelten für Visa bis max 3 Monate.
Wie die Regelungen für Investoren genau sind, weiß ich nicht. Wohl aber, dass es schon ordentliche Summen sind, die hier verlangt werden, also mit einer Würstchen-Bude kommste da nicht weit.

Mit einem Visum bleibst du also immer nur für eine begrenzte Zeit im Land.
Wenn du zum Heiraten einreisen willst, dann lädt dich idealerweise deine Verlobte privat ein. Faktisch schaut aber m.W. keiner auf das Visum, wenn man zum Standesamt geht.

Die Aufenthaltsgenehmigung, die man braucht, um längerfristig im Land bleiben zu können, hat mit einem Visum nichts zu tun.
Man geht mit seinem gültigen Visum zur Migrationsbehörde und stellt dort den Antrag (mit allen medizinischen Bescheinigungen, Lebenslauf, Wohnraum-Nachweis, Sprach-Zertifikat). Dann wartet man ein halbes Jahr (in Russland, wenn man ein so lange gültiges Visum hat - sonst muss man natürlich aus- und mit neuem Visum wieder neu einreisen) und bekommt einen dicken Stempel in den Reisepass mit der 3 Jahre gültigen "zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung".
Prinzipiell kann man den zeitweiligen Aufenthalt wohl auch von Dtl. aus beantragen - aber wie gut das klappt, weiß ich nicht. Ich kenne nur Leute, die das vor Ort gemacht haben.

Spätestens 6 Monate vor Ablauf dieser 3 Jahre sollte man dann die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Prozedere ist im Prinzip das gleiche, wie für die zeitweilige. Nach einem halben Jahr bekommt man dann den Bescheid und eine Art Pass ausgehändigt, welcher da "Vid na Zhitelstvo" heißt. Dieses Dokument räumt einem nahezu alle Staatsbürger-Rechte ein, außer Wahlrecht.
Dieser Ausweis ist 5 Jahre gültig, der dann eben neu ausgestellt werden muss.

Für die "zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung" braucht man zur Aus- und Wiedereinreise nach Russland immer noch ein Visum, welches man in Russland auf der zuständigen Migrationsbehörde beantragt.
Mit der dauerhaften fällt das dann weg.
Mit dem zeitweiligen Aufenthalt kann man m.W. auch den Wohnort (sprich "Bundesland") nicht so einfach wechseln. Ich könnte mich mit meiner dauerhaften recht problemlos aus dem Gebiet X in den Kreis Y ummelden.

Von speziellen Regelungen für Rentner weiß ich auch nichts. Wenn man den Aufenthalt einmal hat, muss man halt das "Lebensminimum" nachweisen, das mögen z.Zt. umgerechnet 120EUR/Monat auf ein Jahr hochgerechnet sein.
Bei vielen Rentnern, die nach Russland gehen, um ihren Lebensabend dort zu "genießen", handelt es sich um Russlanddeutsche, die immer noch einen russischen Pass haben oder eben um Russen. Ich kenne zufällig zwei Rentner ohne russischen Pass, die haben aber beide geheiratet.

Ich vermute, dass man bei Eheschließung heute auch einen Sprachnachweis erbringen muss, weiß es aber nicht sicher. Ist in Dtl. aber auch nicht anders, wenn ich meinen Mann dauerhaft mit nach Dtl. nehmen wollte, müsste er auch einen Deutsch-Test machen.
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Hardy10
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Ungelesener Beitrag von Hardy10 »

Zitat Eliane: "Ich habe kein "Heiratsvisum" erwähnt. Dieser Begriff ist deine Erfindung. "

Ja, mir ist diese umstaendliche "Familienzusammenfuehrungsvisum (FZV)" immer zu lang...

Zitat Eliane: "Zweitens: Was für andere Länder gilt, das muss für Russland in keiner Weise gelten. Wie kommst du nur auf sowas? "

Kam ich auf sowas? Meines Erachtens hatte ich lediglich folgendes zu sagen gewagt:

Zitat: "ich bin mir absolut sicher - aufgrund des Wissens um Visamoeglichkeiten in einigen anderen Laendern -, dass es auch fuer Russland eine ganze Menge anderer "Aussteiger" - Visa gibt."

Aber ansonsten, Eliane, war es eine grosse Freude, nun doch wirklich Fundiertes von dir zu lesen! Wer auch sonst hier im Forum koennte das so, wie du es kannst.

Wollen wir nun halt hoffen, dass es dem aussteigwilligen Threadstarter Hajo die Planung leichter macht, irgendwann einmal in Russland dauerhaft Fische zu fangen...

P.S. mir persoenlich "reicht" es bereits zu wissen, dass mich Putin trotz meines deutschen Passes nicht mal als Wochend-Tourist nach Russland reinlassen wuerde, ohne dass ich vorher um ein Visum bettele. Danke, Herr Putin, ihren Roten Platz kenne ich, den muss ich mir kein zweites Mal mehr anschauen...
1009
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Aussteigen in Russland

Ungelesener Beitrag von 1009 »

dass es auch fuer Russland eine ganze Menge anderer "Aussteiger" - Visa gibt.
Eliane hat eigentlich schon alles geschrieben. Visa sind maximal 1 Jahr gueltig, Arbeitsgenehmigungen zu erhalten ist extrem aufwendig und lohnt sich fuer Firmen nur bei wirklichen Spezialisten. Spezialisten-Arbeits-Visa sind dann, ab einem Gehaltt von 2 Mill. Rubel/Jahr, bis zu 3 Jahr gueltig und von der Auslaender-Quote befreit.
Nein, es gibt, ausser Heirat, keine Moeglichkeit in Russland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Die angesprochene Moeglichkeit ueber den Arbeitgeber eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten besteht zwar prinzipiell, hat aber einige Haken:

1. Netto Jahresgehalt hoeher als 2 Mill. Rubel (ca. 35.000 EUR)
2. Verlierst Du den Job, ist automatisch und sofort Deine Aufenthaltsgenehmigung (RVP oder VID) floeten.
1009
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Ungelesener Beitrag von 1009 »

das Rentnervisum
Ist in Russland nicht vorgesehen.


das Investorenvisum
Gibt es nicht. Du kannst gern in RUS eine Firma als Auslaender gruenden. Arbeiten darfst Du selbst, streng genommen, bei Deiner Firma nicht. Du brauchst, auch als Inhaber, ein Arbeitsvisum/Aufenthaltsgenehmigung um dauerhaft in Russland lebenund in Deiner Firma arbeiten zu koennen.

Ich selbst bin seit 2003 ununterbrochen mit Arbeitsvisum in Russland. Auch nach der Heirat hier In RUS (damit habe ich das Recht eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen) bin ich beim Arbeitsvisum geblieben, da, fuer mich persoenlich, die Aufenthaltsgenehmigung (VID) zu viele Nachteile hat...
bella_b33
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Aussteigen in Russland

Ungelesener Beitrag von bella_b33 »

Hallo zusammen,
Ich bin weit gesehen der Nachbar vom 1009, bin seit 9 Jahren in Russland. Zuerst mit Businessvisa, nach meiner Heirat 2008 dann mit vorläufiger Aufenthaltsgenehmigung und seit 2010 mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung.

Spätestens 6 Monate vor Ablauf dieser 3 Jahre sollte man dann die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Prozedere ist im Prinzip das gleiche, wie für die zeitweilige.
Jein, man benötigt keine Einkunftsbescheinigungen und kein polizeiliches Führungszeugniss aus dem Heimatland. Dafür braucht man dann ein ausgefülltes Formular 2NDFL (Lohnauskunft in Russland), letzteres genau wie beim jährlichen Rapport bei VID oder RWP (vorläufige Aufenthaltsgenehmigung).

Wenn man den Aufenthalt einmal hat, muss man halt das "Lebensminimum" nachweisen, das mögen z.Zt. umgerechnet 120EUR/Monat auf ein Jahr hochgerechnet sein.
War die "Minimalka" nicht um die 5000 rub oder hat sich das geändert?

Wenn man nach RU auswandern will, dann gibt es schon einen Weg. Man heiratet eine Russin, beantragt Aufenthaltsgenehmigung und zieht das ganze Prozedere bis zum russischen Pass durch (mir wurde nach 5 Jahren VID der russische Pass angeboten, also grob 6,5 Jahre ab Erhalt der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung).
Wenn man diesen Pass dann hat (und seine deutsche Staatsbürgerschaft dann höchstwahrscheinlich abgegeben hat), kann man sich aus dem Arbeitsleben ausklinken, ab diesem Zeipunkt muss man keinen jährlichen Rapport mit Einkünften mehr beim UFMS (Migrationsbehörde) abgeben.

Gruß
Silvio
Rossini
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Aussteigen in Russland

Ungelesener Beitrag von Rossini »

bella_b33 hat geschrieben:
Wenn man den Aufenthalt einmal hat, muss man halt das "Lebensminimum" nachweisen, das mögen z.Zt. umgerechnet 120EUR/Monat auf ein Jahr hochgerechnet sein.
War die "Minimalka" nicht um die 5000 rub oder hat sich das geändert?
Wenn das nachzuweisende Lebensminimum statt bei 120 Euro pro Monat bei nur 5000 Rubel, also bei nur 70 Euro pro Monat liegen wuerde, waere das ja noch guenstiger.

Aber, Silvio, ist es denn nicht so, dass der, 70 Euro im Monat hat, wohl auch 120 Euro im Monat nachweisen kann? Immerhin reden wir ja von einem Betrag, von dem der Betreffende in Russland einen ganzen Monat leben koennen muss.

Mir kommt der Betrag von 120 Euro pro Monat schon irre wenig vor...
bella_b33
Kiebitz
Beiträge: 7
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Aussteigen in Russland

Ungelesener Beitrag von bella_b33 »

Rossini hat geschrieben: Mir kommt der Betrag von 120 Euro pro Monat schon irre wenig vor...
Ist aber kein Scherz, Einige leben hier von 5 - 7trub im Monat. Da wo ich lebe, in Mordowien, sind die Gehälter für normale Arbeiter/Bürokräfte so um die 10-15trub. Durch den Rubelabsturz hat sich da nichts geändert. Wir sind aber auch eines der Gebiete in RU, mit der schlechtesten Bezahlung. Ich hab erst neulich von nem Arzt gehört, der täglich 40km über die Grenze in den nächsten Oblast fährt, weil er da das Doppelte bekommt.

Worauf ich damit hinaus wollte, was mein Eindruck dieser Einkommensnachweise ist: Russland will sich im Prinzip keine Leute ins Land holen, die dem Staat irgendwie auf der Tasche liegen. Kann ich ja auch verstehen und lebe gern damit.

Gruß
Silvio
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