Heimkehrender Ex-Student: AA-Anspruch, gesetzl. KV?

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Luftknie
Kiebitz
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Registriert: 02 Mai 15 8:36

Nach Studium 4-6 Monate reisen - GKV Wiedereintritt

Ungelesener Beitrag von Luftknie »

Hallo liebe Community,

ich habe bei meiner Suche hier im Forum schon einiges wertvolles gelesen. Leider sind viele Informationen zur GKV wahrscheinlich inzwischen veraltet und daher möchte ich nochmal die "alten Hasen" des Langzeitreisens hier befragen :).

Sachverhalt:
Ich möchte für mindestens 4 Monate, eher sogar länger, in S OA rumreisen. Ich stehe nun vor der Frage wie das mit der GKV läuft. Die Techniker Krankenkasse gab mir bei meinen Telefonaten leicht unterschiedliche Auskünfte.
Der erste Ansprechpartner meinte, dass es kein Problem sei. Ich solle eine LangzeitauslandsKV nachweisen und mich abmelden. Wenn ich wieder nach Deutschland komme könne ich mich einfach wieder bei der TK anmelden und fertig.
Der zweite Ansprechpartner sagte, dass der Eintritt nur Möglich sei, wenn ich ALG2 Anspruch habe oder ein Arbeitgeber mich bei der GKV anmeldet.

Nun bin ich unsicher: Ist es notwendig bereits vor Abreise noch mich beim Arbeitsamt zu melden und sozusagen den Anspruch zu sichern? Oder kann ich das auch nach der Reise machen?

Meine Freundin mit der ich seit längerer Zeit zusammen wohne wird nach Rückkehr ALG1 beziehen können bis sie einen neuen Job gefunden hat.
Siehe dazu bitte auch meine Frage unter: -> Arbeitslosengeld: Höhe abhängig vom Einkommen des Partners? .

Vielen Dank für eure Unterstützung!!

Beste Grüße,
Luftknie


[Beitrag in passendes Thema verschoben - Astrid :)]
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