hallo,
du mußt dich fristgerecht beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
Das wird relevant, wenn du wieder da bist und dann geld möchtest vom arbeitsamt.
bist du länger als 3 monate weg, ist dann deine sperrfrist von 12 wochen wegen eigenkündigung abgelaufen.
sozialbeiträge werden vom arbeitsamt während deiner ABWESENHEIT NICHT geleistet!
es sei denn, du bist nur ein paar tage im urlaub und stehst sonst für arbeit zur verfügung.
aber du kommst, wenn du wieder da bist, in alle versorgung durch das arbeitsamt automatisch wieder rein.
das heißt, wenn du bis februar 06 losziehst in die weite welt. dann hast du 4 jahre zeit, wenn du vorher mindestens 1 tag beim aa gemeldet warst, um dann den vorgang sozusagen wieder aufzunehmen.
ab februar 06 ändern sich die gesetze und du hast 2 jahre zeit, den antrag auf alg zu stellen, wenn du "in den letzten 2 jahren mindestens 1 jahr versicherungsnehmer warst".
puh - hoffe, du kannst noch folgen. aber ich habs vor kurzem mit denen am rande eines nerverzusammenbruchs verhackstückt...
liebe grüße andrea