Hallo,
mein Plan ist eine Radreise, Dauer 2 Jahre, Start Frühjahr 2020. Ich bin beim Land Niedersachsen als Angestellter beschäftigt (TV-L), letzte Woche erkundigte ich mich beim Arbeitgeber, ob Sonderurlaub für mein Vorhaben möglich sei. Ein wichtiger Grund müsse vorliegen, in einem Kommentar zum Tarifvertrag steht, dass eine Weltreise kein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub sei. Ich solle trotzdem einen Antrag stellen und diesen entsprechend begründen. Es werden dann die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers miteinander abgewogen.
Gibt es hier vielleicht Reisende, die Sonderurlaub für ihre Tour erhalten haben und mir Tipps geben können? Vielleicht auch hinsichtlich einer stichhaltigen Begründung.
Vielen Dank!
Sonderurlaub, Freistellung vom Dienst, Sabbatjahr?
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Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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- Astrid
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Sonderurlaub, Freistellung vom Dienst, Sabbatjahr?
Hallo Ramaruri,
Sofern Deine geplante Langzeitreise lediglich zu Deinem "Privatvergnügen" erfolgen soll, ist sie - rechtlich gesehen - tatsächlich kein Grund für einen Sonderurlaub. Siehe dazu z.B. Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds. SUrlVO) .
Inwieweit Deine gelpante Langzeitreise von Deinem Arbeitgeber als ein ausreichender Freistellungsgrund (-> vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Freistell ... eitsrecht)) gesehen wird, vermag ich nicht zu beurteilen. 2 Jahre sind doch schon eine recht lange Zeit, die selbst für Dich kaum überschaubar sein dürfte. (Vielleicht möchtest Du ja schon viel früher wieder zurück...)
Bezüglich möglicher Begründungen für ein Sabbatjahr findest Du jedoch bereits etliche Erfahrungsberichte im WRF-Thema: ! Wie sag ich's meinem Chef? Argumentationshilfe Sabbatical.
Ich hoffe, das hilft Dir schon mal weiter.
Liebe Grüße
Astrid
Sofern Deine geplante Langzeitreise lediglich zu Deinem "Privatvergnügen" erfolgen soll, ist sie - rechtlich gesehen - tatsächlich kein Grund für einen Sonderurlaub. Siehe dazu z.B. Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds. SUrlVO) .
Inwieweit Deine gelpante Langzeitreise von Deinem Arbeitgeber als ein ausreichender Freistellungsgrund (-> vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Freistell ... eitsrecht)) gesehen wird, vermag ich nicht zu beurteilen. 2 Jahre sind doch schon eine recht lange Zeit, die selbst für Dich kaum überschaubar sein dürfte. (Vielleicht möchtest Du ja schon viel früher wieder zurück...)
Bezüglich möglicher Begründungen für ein Sabbatjahr findest Du jedoch bereits etliche Erfahrungsberichte im WRF-Thema: ! Wie sag ich's meinem Chef? Argumentationshilfe Sabbatical.
Ich hoffe, das hilft Dir schon mal weiter.
Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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Sonderurlaub, Freistellung vom Dienst, Sabbatjahr?
Mit Sonderurlaub habe ich keine Erfahrung, aber ein Sabbatical ist im Geltungsbereich des TV-L durchaus möglich (auch mehrmals ) . Hier habe ich dazu einen link https://www.prw.tum.de/fileadmin/tuvbpr ... atjahr.pdf aus Bayern für dich. Ob in Bayern oder in Niedersachsen, es ist natürlich für den Arbeitgeber immer freiwillig.
Egal ob Sonderurlaub oder Sabbatical, ein für dich wichtiger Grund für eine Freistellung alleine ist nicht sehr überzeugend, denke auch über Vorteile nach, die der Arbeitgeber davon hat: -> ! Wie sag ich's meinem Chef? Argumentationshilfe Sabbatical .
Viel Erfolg!
[editiert]
Egal ob Sonderurlaub oder Sabbatical, ein für dich wichtiger Grund für eine Freistellung alleine ist nicht sehr überzeugend, denke auch über Vorteile nach, die der Arbeitgeber davon hat: -> ! Wie sag ich's meinem Chef? Argumentationshilfe Sabbatical .
Viel Erfolg!
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Sonderurlaub, Freistellung vom Dienst, Sabbatjahr?
Wenn Sie die Möglichkeit haben, aus der Ferne zu arbeiten, ist diese Option durchaus möglich. Wenn nicht, müssen Sie einen Urlaub vereinbaren
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