Abmeldung Krankenversicherung in der Schweiz - Voraussetzung Wohnsitz im Ausland?

Abmeldung "SCHWEIZ* Krankenkasse Probleme - Krankenkasse Kündigung widerrufen

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Mejokuna
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Abmeldung Krankenversicherung in der Schweiz - Voraussetzung Wohnsitz im Ausland?

Ungelesener Beitrag von Mejokuna »

Saluti

Wir sind seit zwei Monaten auf Weltreise, haben uns in der Schweiz Ordnungsgemäss abgemeldet und mit der Abmeldebestätigung des Kantons unsere Krankenkasse gekündigt, "Assura" hat dies bestätigt und wir haben uns bei Battleface für eine Jahr versichert.
Nun hat sich Assura nochmal gemeldet und verlangt einen Wohnsitz im Ausland, um unesre Policen zu kündigen. Wir haben im Vorfeld natürlich mit Assura alles abgesprochen und haben eine Schriftliche Kündigungsbestätigung. Nun müssten wir zwei Versicherungen bezahlen.
Kann die Versicherung sowas tun? Was würdet ihr tun?

Grüsse

[Titel präzisiert - Astrid]
marcopolo
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Abmeldung Krankenversicherung in der Schweiz - Voraussetzung Wohnsitz im Ausland?

Ungelesener Beitrag von marcopolo »

Vielleicht hilft das etwas weiter.

Weltreise: Krankenkasse vs. Wohnsitz in der Schweiz

laybacktravel
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Astrid
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Abmeldung Krankenversicherung in der Schweiz - Voraussetzung Wohnsitz im Ausland?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Mejokuna,

ich nehme an, Deine Krankenkasse bezieht sich auf das schweizerische Bundesamt für Gesundheit. Dort heisst es:
Krankenversicherung: Touristen/-innen im Ausland und Weltreisende

Personen, die im Ausland auf Reisen gehen und dort keinen Wohnsitz nehmen, bleiben der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kann bei einem Aufenthalt im Ausland oder einer Weltreise nicht gekündigt oder ausgesetzt werden. Die Versicherungspflicht in der Schweiz ist an den rechtmässigen Wohnsitz der Betroffenen geknüpft. Solange diese nicht im Ausland Wohnsitz nehmen, bleiben sie grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt.... Die Abmeldung bei der Wohngemeinde reicht allein nicht aus, um den Wohnsitz in der Schweiz aufzuheben.

Andererseits heisst es in einer der offiziellen Broschüre der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Kapitel Krankheit / Unfall:
Der Schutz gegen Krankheit und Unfall muss permanent gewährleistet sein. Mit der Abmeldung in der Schweiz erlischt grundsätzlich am Ende des Monats der Versicherungsschutz gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG. Erwerbstätige sind in allen EU-Staaten obligatorisch der Sozialversicherungspflicht des Gastlandes unterstellt. Vorausgesetzt die Arbeitsaufnahme erfolgt im Folgemonat der Abmeldung, benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung. In allen anderen Staaten sowie alle nicht erwerbstätigen Personen müssen selber für Kranken-und Unfallversicherungsschutz sorgen....
Das interpretiere ich so, dass man die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz kündigen kann, sofern man eine "Abmeldebestätigung" und eine gleichwertige Auslandversicherung vorweisen kann.

Insofern würde ich noch mal mit der Krankenkasse sprechen. Immerhin habt Ihr eine schriftliche Kündigungsbestätigung bekommen, was m.E. dafür spricht, dass es auch bei Deiner Krankenkasse jemand so gesehen hat.

Lasst mal hören, wie sich die Angelegenheit entwickelt.

Liebe Grüße
Astrid


PS:
@ marcopolo: Bitte schreib doch beim nächsten Mal einen kurzen Kommentar zu dem, was in dem von Dir gegebenen Link steht - sobald der Link bricht, weiß doch niemand mehr, was die Antwort hätte sein können. Im voraus bedankt. - Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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