Generalvollmacht - Mustertext und mehr...

Von der Reise-Idee zur Entscheidung. Vom Traum zur Trip-Planung. Vom Chaos zur Reiseorganisation und von der Reisebuchung über Airport-Check-In bis zum Abflug in den Urlaub:
Einzelthematische Sachfragen zu Reisezeit, Bürokratie zu Visa, ArbeitsAgentur, Reiseversicherungen (Nicht: Auslandskrankenversicherung, s.u.), besondere Umstände beim Reisen, Grobplanung... (Nicht: Flugtickets, Schifftransport, s.u.)
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke! :)
Benutzeravatar
Chen
WRF-Förderer
Beiträge: 146
Registriert: 13 Jul 06 22:49
Wohnort: FfM

Generalvollmacht - Mustertext und mehr...

Ungelesener Beitrag von Chen »

Hi,

Ich suche einen Mustertext für eine selbstgeschriebene "Allround-Vollmacht", in der ich meine Mutter bevollmächtige offizielle Uni-, Versicherungsangelegenheiten u.ä. in meinem Namen zu regeln. Eine offizielle Vollmacht für die Bank habe ich schon.

Ein Muster oder zumindestens eine Info zu "MUSS-Inhalten" einer General-Vollmacht wäre supi, da ich bezüglich der Anforderungen keine Ahnung habe. Vielleicht kennt ihr euch da aus? :roll:

Schönen Abend
KerstinCHEN
Das wichtigste Stück des Reisegepäcks ist und bleibt ein fröhliches Herz. Hermann Löns
dieSteffi
WRF-Moderator
Beiträge: 1485
Registriert: 15 Feb 06 13:33
Wohnort: unterwegs

Mustertext für Generalvollmacht

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

Ein Mustertext einer sog. Generalvollmacht, könnte so aussehen:
Ich, der unterzeichnende

Herr Rene Mustermann,

geboren am ....,

wohnhaft Musterstraße 3 in Musterhausen

erteile hiermit

Frau Frieda Musterfrau,

geboren am ...........,

wohnhaft Musterstraße 4 in Musterhausen,

Generalvollmacht.

Die Bevollmächtigte ist berechtigt, sämtliche Angelegenheiten für mich wahrzunehmen. Sie ist befugt, für mich in gesetzlicher Weise ohne Einschränkung jede rechtlich relevante Handlung vorzunehmen, die von mir und mir gegenüber nach dem Gesetz vorgenommen werden kann, und zwar mit derselben Wirkung, wie wenn ich selbst gehandelt hätte.

Die Vollmacht umfaßt das Recht, insbesondere

- mich gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gerichtlich wie außergerichtlich zu vertreten sowie alle Prozeßhandlungen für mich vorzunehmen;

- bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte für mich zu erwerben oder zu veräußern;

- Zahlungen oder Wertgegenstände für mich anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen;

- dingliche Rechte jeglicher Art an Grundstücken oder anderen Rechten zu bestellen, zu übertragen, zu kündigen oder aufzugeben;

- mich in Nachlaßangelegenheiten umfänglich zu vertreten, Kündigungen von Todes wegen anzufechten oder anzuerkennen, Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen sowie alle Handlungen vorzunehmen, die zur vollständigen Regelung von Nachlässen und zur Teilung erforderlich oder förderlich sind.

Die Vollmacht schließt die Befreiung der Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB ein.

Die Bevollmächtigte ist ferner berechtigt, im Einzelfall Untervollmacht zu erteilen.

Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus. Die Vollmacht kann jederzeit von mir oder nach meinem Ableben von meinen Erben widerrufen werden.
Sonst auch gern mal googeln: Generalvollmacht! oder die WRF-Suche benutzen und z. B. dieses finden: Vollmacht für die Daheimgebliebenen sinnvoll?

LG

steffi
Benutzeravatar
Chen
WRF-Förderer
Beiträge: 146
Registriert: 13 Jul 06 22:49
Wohnort: FfM

Mustertext für Generalvollmacht

Ungelesener Beitrag von Chen »

Ein dickes "Dankeschön" für den Mustertext einer Generalvollmacht an Steffi&Olaf alias dieSteffi :D

Kerstin
Marn
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 17 Sep 06 16:22

Vollmacht für die Daheimgebliebenen sinnvoll ?

Ungelesener Beitrag von Marn »

Thema Generallvollmacht:

An euch, die eine General-Vollmacht hinterlassen haben: habt ihr die Generalvollmacht notariell beurkunden lassen ?

Ich hab nämlich da interessehalber mal bei einem Notar angerufen und die Kosten für eine notarielle Beurkundung einer Generalvollmacht richten sich nach dem Vermögen. Als Preis wurde mir etwa 80-100 € gesagt.

Habt ihr da andere Erfahrungen? Wie habt ihr die Generalvollmacht "rechtssicher" gemacht ?

lg

Marn
dieSteffi
WRF-Moderator
Beiträge: 1485
Registriert: 15 Feb 06 13:33
Wohnort: unterwegs

Generalvollmacht notariell beurkunden lassen?

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

Hallo Marn!

Soweit ist weiß, unterliegt eine Generalvollmacht keiner besonderen Formvorschrift.

Die Schriftform ist natürlich nützlich, aber auf eine notarielle Beurkundung würde ich verzichten!

bunte Grüße
steffi
Wir wollen nicht mehr mitschwimmen, wir wollen aber auch nicht gegen den Strom schwimmen, wir wollen einen ganz anderen Fluss!
Mein Reiseblog: keine-eile Leben auf Rädern - Reisen auf Reifen
Meine Seite über die Algarve: algarve-pur - Urlaub in der Algarve
dieSteffi
WRF-Moderator
Beiträge: 1485
Registriert: 15 Feb 06 13:33
Wohnort: unterwegs

Mustertext Generalvollmacht

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

Mir ist da noch was eingefallen:

Sinnvoll ist es, wenn man zu der Vollmacht eine Kopie des Personalausweises hinzufügt - für den Fall der Fälle.
Insbesondere Banken lassen sich nicht auf ein schlichtes Schreiben ein. Der/die Bevollmächtigte(n) sollte auch genau definiert werden (Vor-, Nachname, Geb.Datum, Wohnort), vielleicht auch mit dem Vermerk, dass er/sie sich zur Vornahme von Rechtsgeschäften selbst auch ausweisen MUSS.
So kann bei Verlust der Urkunde der Finder / Dieb nicht so leicht Schaden anrichten.

bunte Grüße
steffi
Benutzeravatar
Ev
WRF-Förderer
Beiträge: 102
Registriert: 26 Feb 06 12:05
Wohnort: Karlsruhe

Generalvollmacht - Mustertext und mehr...

Ungelesener Beitrag von Ev »

Also ich bin auch gerade auch an dem Thema Generalvollmacht dran und bin mit deinem Vordruck aufs Amt, weil ich dachte ne Beglaubigung tuts auch.

Und tatsächlich, wenn man einige Textstellen korrigiert (weil so Grundstücktechnische Dinge nur der Notar unterzeichen kann und darf) dann funktioniert es mit einer einfachen Beglaubigung für 10 Euro Gebühr.
Sie meinte allerdings noch, dass das Unterzeichnen beim Notar nur 25 Euro kosten würde und er eine Aufklärungspflicht hat, was sie natürlich nicht haben. Das heißt, man wird nochmal genau über seine Rechte aber auch Pflichten aufgeklärt. Bei 25 Euro würde sich ja eigentlich der Gang zum Notar lohnen, dann ist man 100%ig auf der sicheren Seite.


Hier die überarbeitete Generalvollmacht für alle die, die keine Grundstücke haben und denen ne Beglaubigung reicht:

Ich, der unterzeichnete

Herr Rene Mustermann,

geboren am ....,

wohnhaft Musterstraße 3 in Musterhausen

erteile hiermit

Frau Frieda Musterfrau,

geboren am ...........,

wohnhaft Musterstraße 4 in Musterhausen,

Generalvollmacht.

Die Bevollmächtigte ist berechtigt, sämtliche Angelegenheiten für mich wahrzunehmen. Sie ist befugt, für mich in gesetzlicher Weise ohne Einschränkung jede rechtlich relevante Handlung vorzunehmen, die von mir und mir gegenüber nach dem Gesetz vorgenommen werden kann, und zwar mit derselben Wirkung, wie wenn ich selbst gehandelt hätte.

Die Vollmacht umfaßt das Recht, insbesondere

- mich gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gerichtlich wie außergerichtlich zu vertreten sowie alle Prozeßhandlungen für mich vorzunehmen;

- bewegliche Sachen und Rechte für mich zu erwerben oder zu veräußern;

- Zahlungen oder Wertgegenstände für mich anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen;

- mich in Nachlaßangelegenheiten umfänglich zu vertreten, Kündigungen von Todes wegen anzufechten oder anzuerkennen, Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen sowie alle Handlungen vorzunehmen, die zur vollständigen Regelung von Nachlässen und zur Teilung erforderlich oder förderlich sind.

Die Vollmacht schließt die Befreiung der Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB ein.

Die Bevollmächtigte ist ferner berechtigt, im Einzelfall Untervollmacht zu erteilen.

Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus. Die Vollmacht kann jederzeit von mir oder nach meinem Ableben von meinen Erben widerrufen werden.


Wir fragen jetzt noch einen bekannten Anwalt ob noch was Wichtiges fehlt, und wenn sich nochmal was änderst, gebe ich hier bescheid.

Grüße Eva :)
http://www.chicks-on-feet.de/
Nur Reisen ist Leben, wie umgekehrt Leben Reisen ist
Bild
Marn
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 17 Sep 06 16:22

Generalvollmacht - Mustertext und mehr...

Ungelesener Beitrag von Marn »

Hier findet sich in nem Juraforum eine kleine diskussion zum thema:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t ... bwesenheit

Wenn ich mir das alles ansehe, ist der Weg zum Notar vielleicht wirklich nicht das notwendige :)

Was ich vielleicht noch anfügen würde ist eine Entbindung von der Schweigepflicht ("Mitarbeiter von Gerichten, Behörden, Banken und Versicherungen sind meinem Bevollmächtigten gegenüber von etwaigen Schweigepflichten befreit.") wie ich das in einem anderen Schreiben zur Generalvollmacht gelesen habe.

Marn
Marn
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 17 Sep 06 16:22

Generalvollmacht - Mustertext und mehr...

Ungelesener Beitrag von Marn »

und nochmal Nachschub:

http://forum.jurathek.de/showthread.php ... lvollmacht

hier wird die notarielle Beglaubigung für nicht notwendig befunden.


http://forum.jurathek.de/showthread.php ... lvollmacht

hier wird darauf hingewiesen, daß für einige Dinge, u.a. auch o.g. Erbschaftsausschlagung notarieller Einfluß vonnöten ist.

Auch wird auf Kosten hingewiesen:
Die Notariatskosten richten sich entscheidend nach dem Wert der Vollmacht, d.h. sie sind abhängig davon, ob die Vollmacht nur für ein konkretes Geschäft mit einem festen Betrag erteilt wurde oder ob es sich um eine Generalvollmacht handelt, dann kommt es auf das gesamte Vermögen des Vollmachtgebers an. Wird die Unterschrift (unter der Vollmacht) lediglich beglaubigt und nicht die gesamte Vollmacht beurkundet, sind die Gebühren erheblich geringer. Die Notariatsgebühren richten sich nach der Kostenordnung, gem. § 145 i.V.m. § 38 KostO ist bei Beurkundungen eine halbe Gebühr zu zahlen. Gem. § 45 KostO fällt für die Beglaubigung nur eine Viertel Gebühr an.

Auch Anwälte können über Vollmachten umfassend beraten und Vollmachtserklärungen aufsetzen. Sie können auch die Identität und die Umstände der Errichtung der Vollmacht bezeugen, jedoch können sie nicht im Rechtssinne beglaubigen und beurkunden. Wo per Gesetz Beglaubigung oder Beurkundung vorgeschrieben ist, genügt eine anwaltliche Ausarbeitung der Vollmacht (oder anderer Rechtsgeschäfte) nicht aus, sie wären wegen Formfehlers nichtig.
Inhalte habe ich nur anderen Webseiten entnommen und diese sind natürlich ohne Gewähr ;)

Marn

[Anm. MArtin: Kann nicht schaden, dass Du nochmal drauf hinweist - eingangs in den VORworten steht's auch nochmal. LG]

Zurück zu „Reiseplanung & Reisevorbereitung von Langzeit-, Welt- u.a. Individualreisen - Info-Pool“