Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

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Vanilla
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von Vanilla »

Hallo liebe Forumsmitglieder, :)

nachdem hier schon sehr viel zum Thema Arbeitslosgengeld zu lesen ist (danke schön) habe ich eines nicht verstanden (tut mir leid): Wie ist das, wenn ich auf Reisen gehen will, während ich noch Urlaub habe und Freitzeitausgleich?
Konkret: Will am 01.10.2008 12-monatige Reise machen. Mein Resturlaub und Freizeitausgleich „reichen“ aber einen Monat länger, bis 31.10.2008, sodass ich erst ab 1.11.2008 offiziell arbeitslos bin. Ich habe die Beiträge hier so verstanden, dass ich mich schon im Voraus arbeitslos melden kann, stimmt das? Und nach dem ersten Tag Arbeitslosigkeit kann ich mich ja nicht persönlich abmelden, denn ich bin ja schon im Ausland.
Wie sollte hier am Besten verfahren werden, damit ich nach 12 Monaten gleich Arbeitslosengeld erhalten kann?
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26martini06
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Noch ne Frage, bzgl. Arbeitslosengeld: Geht das so?

Ungelesener Beitrag von 26martini06 »

In Österreich kann man(n) sich sowohl telefonisch, per Brief ( IM INLAND ABSCHICKEN!!!) als auch übers www abmelden. Nur anmelden muß man sich persönlich.

LG M
Vanilla
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Noch ne Frage, bzgl. Arbeitslosengeld: Geht das so?

Ungelesener Beitrag von Vanilla »

... weiß jemand auch, wie das in D-Land ist?
dieSteffi
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Noch ne Frage, bzgl. Arbeitslosengeld: Geht das so?

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

Hallo Vanilla!

Wenn du am 1.10.08 wegfliegst, du aber offiziell bis zum 31.10.08 noch angestellt bist, dann bist du ja nicht arbeitslos.

Du kannst dich schon frueher arbeitssuchend melden, die Arbeitslosmeldung zwar schon vorher abgeben (Achtung: Arbeitssuchend und Arbeitslos sind zwei unterschiedliche Vorgaenge), aber die wuerde ja dann erst zum 1.11. gelten.
Da du dann ja aber weg bist und somit dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung stehst, hast du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Nach den 12 Monaten musst du sowieso erneut einen Antrag stellen!

Wahrscheinlich kannst du dir den Antrag jetzt also ganz sparen. Um ganz sicher zu gehen, wuerde ich mal beim Arbeitsamt anrufen und das direkt mit denen klaeren.

bunteGruesse
deineSteffi
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Matthes
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Noch ne Frage, bzgl. Arbeitslosengeld: Geht das so?

Ungelesener Beitrag von Matthes »

Du wirst definitiv kein Arbeitslosengeld bekommen, da Du mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein musst.

Du hast nur Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Solltest Du also länger als 12 Monate unterwegs sein, hast Du auch nach Deiner Rückkehr keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wenn Du es allerdings schaffst, Dich arbeitslos zu melden und Deine Ansprüche abmeldest, dann hast Du 4 Jahre Anrecht auf Weiterzahlung der Leistungen.

Wie steht der Kontakt zu Deinem Chef?
Kannst Du Dich nicht zu 3 oder 5 Tagen VOR Deinem Abflug kündigen lassen?
bye, Matthes :wink:
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Vanilla
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Noch ne Frage, bzgl. Arbeitslosengeld: Geht das so?

Ungelesener Beitrag von Vanilla »

Vielen Dank für die guten Hinweise: Leider kann ich dem Chef nicht vorschlagen, mir zu kündigen.
Ich habe verstanden, dass ich nicht offziell arbeitslos sein kann, wenn ich während der Beschäftigung schon abreise. Soweit die Theorie.
Ich würde aber trotzdem gerne schon weg, während ich noch Einkommen beziehe und auch meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten. Deswegen nochmal folgende Überlegung:

Laut Homepage der Arbeitsagentur kann die Arbeitslosmeldung auch innerhalb von drei Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit geschehen. Arbeitssuchend muss man sich ja sowieso 3 Monate vorher.

D.h.: Ich melde der Arge am 01.10.2008, dass ich ab 30.11.2008 arbeitslos bin. Ich reise aber schon am 01.11.2008 ab (ohne das zu erwähnen) und melde die Arbeitssuche am 02.12.2008 brieflich ab (jemand anders schmeißt den Brief in die Post).

Geht das so oder ist da ein Denkfehler in meinem Hirn?
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Matthes
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Noch ne Frage, bzgl. Arbeitslosengeld: Geht das so?

Ungelesener Beitrag von Matthes »

Soweit ich weiß, musst Du Dich persönlich am Beginn Deiner Arbeitslosigkeit beim Amt melden.
Da geht auch nichts mit Vertreter und Vollmacht.
Sonst könnte ja ein Leistungsmissbrauch vorliegen.
Außerdem musst Du (so ging es uns) zum Beratergespräch, der Dein Profil aufnimmt oder aktualisiert.
Und Du musst auch zum Berater, wenn Du gar nicht vermittelt werden willst.

Würde ja sagen: Frag doch mal dort nach, aber das ist wohl eher ungünstig. :wink:
bye, Matthes :wink:
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dieSteffi
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Noch ne Frage, bzgl. Arbeitslosengeld: Geht das so?

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

Hallo Vanilla!

Ich verstehe nicht so ganz, was du mit diesem Vorgehen erreichen moechtest, also was dein Ziel bei der Sache ist.

Meinst du damit, dass du versuchen moechtest, deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern?

Sobald du beim Amt deine Antraege abgeholt hast, bekommst du erst mal zwei Termine:
  • Ein Vermittlungsgespraech mit dem Arbeitsvermittler. Der nimmt dein "Profil" auf und schliesst mit dir eine schriftliche Vereinbarung, nach der du dich verpflichtest, dir Arbeit zu suchen.
  • Einen Termin zur Abgabe deines Arbeitslosengeldantrages
Wenn du dich rechtzeitig meldest, dann koenntest du Glueck haben, dass diese Termine noch in die Zeit fallen, in der du noch da bist.

Meistens gibt es dann weitere Termine beim Arbeitsvermittler. Oft so im Abstand von 6-8 Wochen.

Ob du dich mit Beginn der tatsaechlichen Arbeitslosigkeit persoenlich beim Amt melden musst, weiss ich allerdings nicht. Aber das koenntest du dort ja erfragen...

Abmelden kannst du dich telefonisch. Da gibt es ja so eine Hotline!

Wenn das so klappt, dann waerest du tatsaechlich fuer einen (oder zwei?) Tag(e) arbeitslos und dein Anspruch auf Geld besteht. - Falls ich nicht auch einen Denkfehler im Hirn habe.

Allerdings hast du dann natuerlich 4 Wochen, indenen dich das Amt zu keinen Termin bitten darf...

Falls es dir darum geht, dass du direkt nach deiner Reise Arbeitslosengeld bekommst, dann musst du die von Matthes genannten Voraussetzungen erfuellen und darfst somit nicht laenger als 12 Monate weg sein. Einen Antrag musst du nach Rueckkehr aber sowieso stellen. Egal, ob du vor der Reise arbeitslos gemeldet warst, oder nicht.

bunteGruesse
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Vanilla
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von Vanilla »

Danke nochmal an Alle fuer die guten Tipps!
Steffi, Du fragst nach meinem Vorhaben: Also ich wuerde vor der Reise gerne so lange wie moeglich in teuro Deutschland arbeiten, am Besten am Anfang der Reise noch Einkommen vom Job haben (durch Resturlaub). Gleichzeitig will ich aber auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld möglichst lange aufrecht erhalten, denn wenn wir entscheiden nun nicht 12, sondern 13 Monate unterwegs zu sein oder in der Pampa krank werden und nicht nach Hause können, dann ist er ja wohl verfallen.
An Matthes: Habe heute mit der Hotline der AA gesprochen und die haben mir gesagt, dass man sich vor Eintritt der Arbeitslosigkeit melden kann und vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Vermittlungsgespräch machen kann und nicht unbedingt nach faktischem Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich erscheinen muss, es sei denn, die wollen einem ein erneutes Vermittlungsgespräch anbieten.
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