Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
Info-Pool: VOR der Reise:
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Danke!
Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?
@Vanilla:
Na das klingt doch schon mal gut, wenn Du Dich vorher schon melden kannst und einen Vermittlertermin bekommst und wenn Du Dich telefonisch abmelden kannst bzw. Deinen Leistungsanspruch abmelden möchtest.
Nach Bewilligung des ALG1 hast Du 4 Jahre lang Anspruch darauf.
Da musst Du aber VOR Reiseantritt Arbeitslosengeld 1 bewilligt bekommen haben-
Wenn Du den Antrag erst NACH der Reise abgeben möchtest, dann darfst Du nicht länger als 12 Monate ohne Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung sein.
Ich würde auf jeden Fall den Antrag vorher stellen. So sicherst Du Dir eine längere Laufzeit.
@Steffi:
Wenn Du vor der Reise einen Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt bekommen hast, dann musst Du nach der Rückkehr keinen neuen Antrag ausfüllen. Jedenfalls mussten wir keinen Antrag ausfüllen.
Wir haben nur die Bescheinigung unserer neuen Krankenkasse mitgebracht und dann bekamen wir auch schon einen Termin beim Vermittler.
Ging eigentlich ganz problemlos.
Na das klingt doch schon mal gut, wenn Du Dich vorher schon melden kannst und einen Vermittlertermin bekommst und wenn Du Dich telefonisch abmelden kannst bzw. Deinen Leistungsanspruch abmelden möchtest.
Nach Bewilligung des ALG1 hast Du 4 Jahre lang Anspruch darauf.
Da musst Du aber VOR Reiseantritt Arbeitslosengeld 1 bewilligt bekommen haben-
Wenn Du den Antrag erst NACH der Reise abgeben möchtest, dann darfst Du nicht länger als 12 Monate ohne Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung sein.
Ich würde auf jeden Fall den Antrag vorher stellen. So sicherst Du Dir eine längere Laufzeit.
@Steffi:
Wenn Du vor der Reise einen Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt bekommen hast, dann musst Du nach der Rückkehr keinen neuen Antrag ausfüllen. Jedenfalls mussten wir keinen Antrag ausfüllen.
Wir haben nur die Bescheinigung unserer neuen Krankenkasse mitgebracht und dann bekamen wir auch schon einen Termin beim Vermittler.
Ging eigentlich ganz problemlos.
bye, Matthes
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Wer Sicherheit über Freiheit stellt,
hat BEIDES nicht verdient !
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Wer Sicherheit über Freiheit stellt,
hat BEIDES nicht verdient !
Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?
Hallo Matthes!
Das laeuft bei mir nicht so. Ich muss einen neuen Antrag stellen, nachdem ich ca. 8 Monate weg war. Habe gelesen, dass immer nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Wochen ein neuer Antrag faellig ist.
Hallo Vanilla!
Da habe ich dich ja richtig verstanden Mit ein wenig Glueck wird dein Vorhaben ja dann wohl klappen.
bunteGruesse
eureSteffi
Das laeuft bei mir nicht so. Ich muss einen neuen Antrag stellen, nachdem ich ca. 8 Monate weg war. Habe gelesen, dass immer nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Wochen ein neuer Antrag faellig ist.
Hallo Vanilla!
Da habe ich dich ja richtig verstanden Mit ein wenig Glueck wird dein Vorhaben ja dann wohl klappen.
bunteGruesse
eureSteffi
Wir wollen nicht mehr mitschwimmen, wir wollen aber auch nicht gegen den Strom schwimmen, wir wollen einen ganz anderen Fluss!
Mein Reiseblog: keine-eile Leben auf Rädern - Reisen auf Reifen
Meine Seite über die Algarve: algarve-pur - Urlaub in der Algarve
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- Kiebitz
- Beiträge: 5
- Registriert: 28 Jul 08 7:08
Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?
Also bei mir ist das so:
Kündigung Arbeitsverhältnis zum 30.06.09
Abreise am 13.06.09
Zurück in D im Mai 2010
Danke Gruss
holzroller
Kündigung Arbeitsverhältnis zum 30.06.09
Abreise am 13.06.09
Zurück in D im Mai 2010
wenn ich jetzt meinetwegen 11 Monate auf Reise bin, reicht es wenn den Arbeitlosenantrag stelle wenn ich wiederkomme? Sehe ich das so richtig?Wenn Du den Antrag erst NACH der Reise abgeben möchtest, dann darfst Du nicht länger als 12 Monate ohne Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung sein.
Danke Gruss
holzroller
Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?
Hallo holzroller, ich meine, das geht so, wie du es dir denkst. Aber ich rate dir, den Antrag auf Arbeitslosgengeld vor deiner Abreise zu stellen, dann den Antrag ab einem bestimmten Datum auszusetzen wegen Auslandsaufenthalt in außereurop. Ausland. Vorteil: So bleibt dein dein anspruch laut Dame vom Arbeitsamt 4 Jahre bestehen. Das haben wir auch so gemacht. Wir haben gleich bei Antragstellung offen das Datum mitgeteilt, ab wann wir dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter beim Arbeitsamt waren sehr hilfreich und verständnisvoll und haben uns gesagt, dass eine Abmeldung unsererseits gar nicht mehr nötig ist, weil sie gleich aufgenommen haben.
Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?
Verwechselt bitte nicht die Begriffe Antragstellung und Antragsabgabe! Wenn ich einen Antrag stelle (also persönlich(!) vorstellig werde und sage: "Ich möchte einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen") dann ist das was anderes, als wenn ich einen ausgefüllten Antrag abgebe.
Für Letzteres, also die ABGABE habe ich tatsächlich vier Jahre Zeit, denn ausschlaggebend ist immer noch die Antragstellung. Und ohne die kann ich ohnehin keinen Antrag abgeben, weil ich das Formblatt dafür ja noch nicht bekommen habe.
Hintergrund: Die Antragstellung erfolgt in dem Moment wo ich dort, wie oben beschrieben, vorstellig werde. Da aber logischerweise das Amt Daten und Unterschriften und so ein Zeug braucht, bekommt man erst mal nur ein Papier ausgehändigt. Im Computer wird aber die Antragstellung ab diesem Datum (frühestens) vermerkt und nur das zählt!
Beispiel: Jemand wird zum 30.09.2008 arbeitslos und meldet sich am 15.09.2008 dort, dann wird er ab dem 01.10.2008 als arbeitslos geführt und hat Anspruch auf Alg (vorausgesetzt er hat alles weitere auch erfüllt). Wenn er angibt, dass er ab dem 01.12.2008 nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wird das in der Regel vermerkt, so dass keine Überzahlung eintreten kann. Warum man nicht mehr zur Verfügung steht, ist dann nebensächlich, ob das nun eine Arbeitsaufnahme ist, Ortsabwesenheit, geplante Selbstständigkeit oder der geplante Suizid, das spielt alles keine Rolle.
Es besteht also dann für die Zeit vom 01.10.2008 bis zum 30.11.2008 Anspruch und wird auch dann gezahlt. Nur um die Höhe auszurechnen, benötigt das Amt natürlich Daten, die sie irgendwann erst einmal von dem Antragsteller bekommen muss. Und dafür hat man eben vier Jahre Zeit. Wenn in dem fiktiven Fall also der ausgefüllte Antrag erst am 15.06.2012 abgegeben wird, wird eben für die zwei Monate nachgezahlt.
So, und das andere ist die Rahmenfrist. Man muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (ich glaube mittlerweile die letzten beiden Jahre) vor AntragSTELLUNG soundsolange gearbeitet haben (ich glaube, mittlerweile ein Jahr). Das wäre in dem Beispiel von oben ja gegeben, wenn er schon seit 2006 arbeitet. Wenn ich aber erst 2012 auf die Idee komme, einen Antrag zu stellen und war die zwei Jahre vor dem Datum in Französisch-Polynesien zum Tauchen, dann geht da nix.
Im Zweifelsfall: Immer einen Antrag stellen - frühzeitig!!!!! Und das gilt für alle Dinge des Lebens, denn im schlimmsten Fall wird halt einfach nur abgelehnt. Zumindest habe ich das meinen "Kunden" damals immer gesagt, als ich noch beim Arbeitsamt gearbeitet habe
Für Letzteres, also die ABGABE habe ich tatsächlich vier Jahre Zeit, denn ausschlaggebend ist immer noch die Antragstellung. Und ohne die kann ich ohnehin keinen Antrag abgeben, weil ich das Formblatt dafür ja noch nicht bekommen habe.
Hintergrund: Die Antragstellung erfolgt in dem Moment wo ich dort, wie oben beschrieben, vorstellig werde. Da aber logischerweise das Amt Daten und Unterschriften und so ein Zeug braucht, bekommt man erst mal nur ein Papier ausgehändigt. Im Computer wird aber die Antragstellung ab diesem Datum (frühestens) vermerkt und nur das zählt!
Beispiel: Jemand wird zum 30.09.2008 arbeitslos und meldet sich am 15.09.2008 dort, dann wird er ab dem 01.10.2008 als arbeitslos geführt und hat Anspruch auf Alg (vorausgesetzt er hat alles weitere auch erfüllt). Wenn er angibt, dass er ab dem 01.12.2008 nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wird das in der Regel vermerkt, so dass keine Überzahlung eintreten kann. Warum man nicht mehr zur Verfügung steht, ist dann nebensächlich, ob das nun eine Arbeitsaufnahme ist, Ortsabwesenheit, geplante Selbstständigkeit oder der geplante Suizid, das spielt alles keine Rolle.
Es besteht also dann für die Zeit vom 01.10.2008 bis zum 30.11.2008 Anspruch und wird auch dann gezahlt. Nur um die Höhe auszurechnen, benötigt das Amt natürlich Daten, die sie irgendwann erst einmal von dem Antragsteller bekommen muss. Und dafür hat man eben vier Jahre Zeit. Wenn in dem fiktiven Fall also der ausgefüllte Antrag erst am 15.06.2012 abgegeben wird, wird eben für die zwei Monate nachgezahlt.
So, und das andere ist die Rahmenfrist. Man muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (ich glaube mittlerweile die letzten beiden Jahre) vor AntragSTELLUNG soundsolange gearbeitet haben (ich glaube, mittlerweile ein Jahr). Das wäre in dem Beispiel von oben ja gegeben, wenn er schon seit 2006 arbeitet. Wenn ich aber erst 2012 auf die Idee komme, einen Antrag zu stellen und war die zwei Jahre vor dem Datum in Französisch-Polynesien zum Tauchen, dann geht da nix.
Im Zweifelsfall: Immer einen Antrag stellen - frühzeitig!!!!! Und das gilt für alle Dinge des Lebens, denn im schlimmsten Fall wird halt einfach nur abgelehnt. Zumindest habe ich das meinen "Kunden" damals immer gesagt, als ich noch beim Arbeitsamt gearbeitet habe
Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?
Hallo Micha, du hast Recht, man muss sich genau ausdrücken. Also ich meinte, dass wir den Antrag abgegeben haben. Danke für die ganzen Infos : )
Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?
Hallo!
Ich möchte im Oktober/November 2012 für ein Jahr eine S prachreise ins Ausland machen (S prachjahr)! Mehrere Länder! Von L ondon bis NZ! Zum Arbeitslosengeld finde ich immer wiedersprüchliche Aussagen!
Man muss sich ja 3 Monate vorher melden! Bei mir wäre das im Juli/August!
Mein Job hat ein Befristung bis 31.10.2012. Es gibt keine Verlängerung meines Arbeitsvertrages!
Habe noch 17 Tage Urlaubsanspruch die ich komplett im Oktober nehmen möchte! Mein letzter Arbeitstag ist somit der 5.Oktober 2012! Mein Gedanke ist um den 24.Oktober aufzubrechen! Rückkehr wäre 19.Oktober 2013.
Wie ist jetzt die verfahrensweise in Punkto der Arbeitslosenversicherung?
Ich habe 3 Jahre durchweg gearbeitet! Habe somit also Anspruch auf ALG I ! Wie erhalte ich meine Ansprüche?
Wer kann mir, bei diesem speziellen Fall, helfen?
Es wäre schön wenn jemand hier eine Aussage treffen könnte!
Beste Grüße
Erwin
[Frage in bereits vorbestehendes Thema verschoben, wo Du auch schon erste Antworten auf Deine Frage findest, ebenso wie im entsprechenden Sticky - Bitte vor dem Posten suchen - Danke Astrid ]
Ich möchte im Oktober/November 2012 für ein Jahr eine S prachreise ins Ausland machen (S prachjahr)! Mehrere Länder! Von L ondon bis NZ! Zum Arbeitslosengeld finde ich immer wiedersprüchliche Aussagen!
Man muss sich ja 3 Monate vorher melden! Bei mir wäre das im Juli/August!
Mein Job hat ein Befristung bis 31.10.2012. Es gibt keine Verlängerung meines Arbeitsvertrages!
Habe noch 17 Tage Urlaubsanspruch die ich komplett im Oktober nehmen möchte! Mein letzter Arbeitstag ist somit der 5.Oktober 2012! Mein Gedanke ist um den 24.Oktober aufzubrechen! Rückkehr wäre 19.Oktober 2013.
Wie ist jetzt die verfahrensweise in Punkto der Arbeitslosenversicherung?
Ich habe 3 Jahre durchweg gearbeitet! Habe somit also Anspruch auf ALG I ! Wie erhalte ich meine Ansprüche?
Wer kann mir, bei diesem speziellen Fall, helfen?
Es wäre schön wenn jemand hier eine Aussage treffen könnte!
Beste Grüße
Erwin
[Frage in bereits vorbestehendes Thema verschoben, wo Du auch schon erste Antworten auf Deine Frage findest, ebenso wie im entsprechenden Sticky - Bitte vor dem Posten suchen - Danke Astrid ]
- Monkeyinme
- WRF-Spezialist
- Beiträge: 350
- Registriert: 08 Dez 10 17:13
- Wohnort: :-o
Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?
Moin ErwinOlaf,
prinzipiell hat sich nichts geändert zwischen 2008 und 2012.
Du hast einen Anspruch erworben, weil du mehr als 24 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Supi!
Diesen Anspruch kannst du innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintreten der Arbeitslosigkeit geltend machen, ab dann bekommst du bis zu 12 Monate ALG I. Auch supi!
Wenn du es schaffst, am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich auf dem Amt zu erscheinen, und deinen Anspruch geltend zu machen, und dich sofort wieder abzumelden, dann verlängert sich die Möglichkeit des Anspruchs auf 36 (oder 48) Monate.
Du solltest dich vorher arbeitssuchend melden. Das kannst du machen, sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit weißt, aber bitte nicht früher als 3 Monate. Damit möchte das Amt nicht arbeiten. Bei diesen Terminen kannst du auch mit deinem Berater sprechen, und deine Pläne mit dem Mitarbeiter besprechen.
Als Grund für die Abmeldung ist übrigens eine Reise etwas völlig normales. Schließlich mußt du dich sogar abmelden, wenn du nicht verfügbar bist.
Was allerdings die Mitarbeiter der Arbeitsagentur nicht gerne sehen, sind Anträge mit zuvielen!!!!!!!!!!. Das klingt so fordernd...
Ciao und viel Spass im Sprachjahr. Was ist das eigentlich?
Monkey
prinzipiell hat sich nichts geändert zwischen 2008 und 2012.
Du hast einen Anspruch erworben, weil du mehr als 24 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Supi!
Diesen Anspruch kannst du innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintreten der Arbeitslosigkeit geltend machen, ab dann bekommst du bis zu 12 Monate ALG I. Auch supi!
Wenn du es schaffst, am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich auf dem Amt zu erscheinen, und deinen Anspruch geltend zu machen, und dich sofort wieder abzumelden, dann verlängert sich die Möglichkeit des Anspruchs auf 36 (oder 48) Monate.
Du solltest dich vorher arbeitssuchend melden. Das kannst du machen, sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit weißt, aber bitte nicht früher als 3 Monate. Damit möchte das Amt nicht arbeiten. Bei diesen Terminen kannst du auch mit deinem Berater sprechen, und deine Pläne mit dem Mitarbeiter besprechen.
Als Grund für die Abmeldung ist übrigens eine Reise etwas völlig normales. Schließlich mußt du dich sogar abmelden, wenn du nicht verfügbar bist.
Was allerdings die Mitarbeiter der Arbeitsagentur nicht gerne sehen, sind Anträge mit zuvielen!!!!!!!!!!. Das klingt so fordernd...
Ciao und viel Spass im Sprachjahr. Was ist das eigentlich?
Monkey
Wir essen jetzt Opa.
Interpunktion rettet Leben!
Interpunktion rettet Leben!
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- WRF-Mitglied
- Beiträge: 13
- Registriert: 10 Sep 10 0:50
Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?
Hallo,
so, ich habe alle Beiträge unter den verschiedenen Links zu dem Thema gelesen, aber mein Problem ist dabei doch noch nicht so richtig behandelt worden:
Und zwar habe ich zum 31.3. gekündigt, werde aber (im Gegensatz zu den anderen Beiträgen hier) schon VOR dem Anfang meiner Arbeitslosigkeit die Reise starten (durch Resturlaub am Ende, schon am 11.3.!)!
Klar, der Tag X (besagter Tag an dem ich also tatsächlich Arbeitslos bin) tritt dementsprechend eigentlich nicht mehr ein (um mich dann danach abzumelden um wiederum diese 4 Jahre Anwartschaft zu haben, die ich ja nun gerne hätte). Da ich wahrscheinlich länger als ein Jahr reise, trifft auch der Punkt mit den 12 Monaten Beschäftigung in 24 Monaten nicht ein wenn ich wiederkomme.
Am Telefon sagte mir der Mann von der AA natürlich dass ich damit keine Chance habe auf ALG 1.
Also:
-Macht es überhaupt keinen Sinn sich also vorher zu melden und kann ich damit jegliche Hoffung auf ALG 1 begraben???
-Oder hat jemand einen Tipp, gibt es eine Lücke??
-kann ich mich trotzdem jetzt arbeitssuchend melden, jetzt auch persönlich hin, erstmal nicht sagen dass ich schon am 11.3. weg bin und mich dann einfach Anfang April telefonisch abmelden? Oder muss man damit der Anspruch festgestellt wird, dann nochmal später persönlich hin (das wäre ja das entscheidende)???
ich will ja damit kein geld erschleichen, habe ja auch vor nach der Reise direkt wieder Arbeit zu suchen, aber für die Zeit der Suche wäre das ja schon praktisch und naja ich habe ja auch dafür gearbeitet. Es geht ja nur um diese 3 Wochen dir ich quasi "zu früh" weg bin um die 4 Jahre Anwartschaft zu haben.
[Frage in passenderes Thema verschoben, wo Du auch schon erste Antworten zur Lösung Deines Problems findest - LG Astrid]
so, ich habe alle Beiträge unter den verschiedenen Links zu dem Thema gelesen, aber mein Problem ist dabei doch noch nicht so richtig behandelt worden:
Und zwar habe ich zum 31.3. gekündigt, werde aber (im Gegensatz zu den anderen Beiträgen hier) schon VOR dem Anfang meiner Arbeitslosigkeit die Reise starten (durch Resturlaub am Ende, schon am 11.3.!)!
Klar, der Tag X (besagter Tag an dem ich also tatsächlich Arbeitslos bin) tritt dementsprechend eigentlich nicht mehr ein (um mich dann danach abzumelden um wiederum diese 4 Jahre Anwartschaft zu haben, die ich ja nun gerne hätte). Da ich wahrscheinlich länger als ein Jahr reise, trifft auch der Punkt mit den 12 Monaten Beschäftigung in 24 Monaten nicht ein wenn ich wiederkomme.
Am Telefon sagte mir der Mann von der AA natürlich dass ich damit keine Chance habe auf ALG 1.
Also:
-Macht es überhaupt keinen Sinn sich also vorher zu melden und kann ich damit jegliche Hoffung auf ALG 1 begraben???
-Oder hat jemand einen Tipp, gibt es eine Lücke??
-kann ich mich trotzdem jetzt arbeitssuchend melden, jetzt auch persönlich hin, erstmal nicht sagen dass ich schon am 11.3. weg bin und mich dann einfach Anfang April telefonisch abmelden? Oder muss man damit der Anspruch festgestellt wird, dann nochmal später persönlich hin (das wäre ja das entscheidende)???
ich will ja damit kein geld erschleichen, habe ja auch vor nach der Reise direkt wieder Arbeit zu suchen, aber für die Zeit der Suche wäre das ja schon praktisch und naja ich habe ja auch dafür gearbeitet. Es geht ja nur um diese 3 Wochen dir ich quasi "zu früh" weg bin um die 4 Jahre Anwartschaft zu haben.
[Frage in passenderes Thema verschoben, wo Du auch schon erste Antworten zur Lösung Deines Problems findest - LG Astrid]
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