Elektronik - Kaufbeleg als Herkunftsnachweis für Zoll?

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Ulver
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Elektronik - Kaufbeleg als Herkunftsnachweis für Zoll?

Ungelesener Beitrag von Ulver »

Grüß Euch. :)

Ich habe vor kurzem eine Reportage über die Flughafen-Zöllner gesehen. Dabei wurden Einreisende befragt wo Sie Ihre Ware gekauft haben. Außerdem mussten Sie Rechnungen / Kaufnachweis vom jeweiligen Land vorweisen.

Jetzt bin ich mir unsicher, da ich selbst noch nie geflogen bin, ob ich die Rechnung meines Laptop und Digicam für den Zoll mitnehmen sollte um den Beweis zu haben, es in Österreich gekauft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes
Luther
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Einreise Zoll - Nachweis Kaufort der Elektronik.

Ungelesener Beitrag von Luther »

Hallo,

eine solche Frage wird Dir nur gestellt, wenn der Eindruck entsteht, dass Du die Ware im Ausland gekauft hast, aus dem Du einreist (falls das ein Land ist, wo man die Ware billig bekommt).

Also z. B. wenn der Artikel unbenutzt aussieht, noch fabrikmäßig verpackt ist, oder Du mehrere Artikel der gleichen Art bei Dir hast.


Gruß
Luther
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Astrid
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Nachweis der gekauften Elektronik.

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Johannes,

sollten Dein Laptop oder Deine Digicam also noch (relativ) neu sein, würde ich sicherheitshalber die (deutschen) Quittungen / Kaufbelege / Rechnungen dafür mitnehmen.

LG
Astrid
memento
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Elektronik - Kaufbeleg als Herkunftsnachweis für Zoll?

Ungelesener Beitrag von memento »

Spielt doch keine Rolle, ob Beleg dabei oder nicht.

Wenn du die Ware im eigenen Land gekauft hast, wirst du das sicher auch belegen koennen. Man koennte auch im nachhinein noch den Beleg als Beweis zustellen oder dem Zoll volregen

Gruss Pascal
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Luther
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Elektronik - Kaufbeleg als Herkunftsnachweis für Zoll?

Ungelesener Beitrag von Luther »

Hallo Pascal,

ob man Belege nachträglich vorlegen kann um gezahlten Zoll zurück zu bekommen, weiß ich nicht. Ab er selbst wenn das möglich sein sollte, wäre der zwischenzeitliche Finanzverlust und der Zeitaufwand für die Beantragung der Rückzahlung sicher erheblich und ärgerlich.

Belege bei sich zu haben ist nur dann erforderlich, wenn ein Gerät wirklich den Eindruck macht, im Ausland gekauft worden zu sein. Wenn es aber schon vorher Dein eigenes Gerät war, wird man ihm das in der Regel ansehen.

Wenn man es aber im Ausland preisgünstig eingekauft hat, und dann nach D reinbringen will, sollte man es in einen gebraucht aussehenden Zustand versetzen. Meine Frau (Japanerin) bringt mir oder uns oder Freunden öfter Sachen problemlos von Heimreisen mit, indem sie sie vorher in "Gebrauchtzustand" versetzt.

Gruß
Luther
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Matt_F
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Zoll Einreise und die eigene Kamera - Probleme?

Ungelesener Beitrag von Matt_F »

Hallo liebes Forum,
die Suche hat leider nichts zutage gefördert, deshalb nun hier:

Wisst Ihr ob man Kaufbelege für die eigene Kamera mitnehmen muss wenn man in außereuropäische Länder fliegt? (z.B Thailand)

Behält der Zoll Dokumente davon was man aus Deutschland mit raus genommen hat und was man wieder mit hinbringt?

Meine Idee war:
Ein Freund von mir möchte eine Kamera haben die es bei Ihm im Land nicht gibt.
Ich würde Ihm die Kamera gerne mitbringen und eine ähnliche (selbe Firma) wieder mitnehmen.

Meint Ihr der Zoll merkt sowas oder führt über sowas überhaupt Buch?

Wie sind eure Erfahrungen?

Besten Dank schon im Vorraus =)
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MArtin
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Zoll Einreise und die eigene Kamera - Probleme?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo MAtt :)

Ganz habe ich Deine Konstruktion nicht verstanden, aber das oben Gesagte gilt auch für Deine Kamera.

Eine Befragung durch den Zoll ist sehr unwahrscheinlich, den interessiert in dem Fall bei Deiner Ausreise nichts - sondern ggf. nur das, was Du einreisend einführst.
Von Deinen Dokumenten wird auch nichts einbehalten (bei der Ausreise sowieso nicht).


Liebe Grüße

[in vorbestehenden Thread verschoben]
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Eliane
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Elektronik - Kaufbeleg als Herkunftsnachweis für Zoll?

Ungelesener Beitrag von Eliane »

Matt,

ich verstehe auch nicht, warum du eine Kamera wieder zurücknehmen willst. Kauf deinem Freund, was er braucht und gut ist.

Zoll würde höchstens im Zielland verlangt werden. Und das meinem Verständnis nach eigentlich auch nur, wenn man sich im Herkunftsland die MWSt zurückerstatten ließ (was aber nur geht, wenn man seinen Hauptwohnsitz außerhalb des Herkunftslandes hat).

Viele Grüße
Eliane
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Elektronik - Kaufbeleg als Herkunftsnachweis für Zoll?

Ungelesener Beitrag von Tobilein »

Bei Notebooks ist die deutsche Tastatur ausreichen als Beleg für einen Kauf im Inland.

Da gerade Elektronik in Deutschland sehr günstig ist, hält sich der Zoll sehr zurück bei Kontrollen. Höchstens SRK werden kontrolliert und Notebooks.
Und selbst da ist es in 99,9% der Fälle meist so dass der Zoll anhand der seriennummer feststellen kann ob das Gerät in der EU gekauft wurde.
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