mit dem Floß auf der Donau: bauliche Vorschriften / TÜV

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hutchi
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mit dem Floß auf der Donau: bauliche Vorschriften / TÜV

Ungelesener Beitrag von hutchi »

Hallo!

Ich will dieses Jahr mit ein paar Freunden auf einem Floß die Donau runter fahren. Uns ist noch nicht so ganz klar, welche Vorschriften man beim Bau beachten muss. Es darf wohl nicht länger als 10 m sein, ein Motor ist Vorschrift, aber wieviele PS? Muss das ganze vom TÜV abgenommen werden? Manche sagen ja, andere nein...
Hat jemand von euch schon mal so eine Floßtour gemacht und hat Tipps für uns?

liebe grüße,
hutchi
boppel
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mit dem Floß auf der Donau: bauliche Vorschriften / TÜV

Ungelesener Beitrag von boppel »

Hallo Hutchi,

Google bietet dazu verschiedene Informationen an (z.B.
Dein Anliegen ist aber sehr speziell, da befürchte ich, daß Du nicht darum herum kommst, bei den entsprechenden Behörden (Seeämter) direkt nachzufragen.

Mein Wissensstand als A/D-Schein Inhaber und Binnensegler:

- nirgendwo darf man einfach ein Boot zu Wasser lassen und d'rauf losschippern, man muß das Boot normalerweise "anmelden" (und selbstverständlich dafür auch einen Obolus entrichten) und versichern!

- wenn das Boot nicht registriert ist, sondern mit Sondergenehmigung fährt, dann muß man diese Sondergenehmigung in jedem Land einholen!
Ein offiziell registriertes Boot kann dagegen in anderen Ländern wesentlich problemloser betrieben werden.

- die Größe des Bootes ist primär von der Nutzlast abhängig (3 Personen, Klavier und andere Instrumente, persönliche Ausrüstung, Proviant, Rettungsmittel, Treibstoff u.s.w.) und der Art der Konstruktion (Floß aus Stahl-/Kunststoffässern hat höhere Tragfähigkeit als ein Holzfloß). Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß es auch auf der Donau durchaus "unangenehm " werden kann, wenn's mal stürmt. D.H.: Das Floß sollte aus Sicherheitsgründen nicht zu knapp dimensioniert sein.

Ich würde erst einmal ausrechnen, wie groß das Flß mindestens sein Muß, damit ich das Mindeste, was ich mitnehmen will auch transportieren kann. Dieselbe Rechnung für die "Luxusausführung" (d.h. Mehrbeladung für z.B. Sonnenstühle, kalte Getränke, ...) und mit diesen ermittelten Werten mal bei einem (oder zwei/drei) Schiffahrts-/Seeämtern konkret nachfragen.

Es gibt auch Flöße zum Mieten! Vielleicht ist das eine Alternative?

Bzgl. TÜV: Ist in Deutschland und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Österreich und Ungarn erforderlich. Jedoch würde ich hier nicht am falschen Ort sparen. Letztendlich hängt auch euer Leben von der Qualität des Floßes ab. Oder mit anderen Worten: Wenn Du oder einer Deiner Mitfahrer nicht gerade Bootsbau erlernt/studiert hat, und das euer erstes Floß ist, dann würde ich sicherheitshalber die Meinung eines entsprechend geschulten Prüfers (Prüferin) zu Rate ziehen.

Die Leistung des Motors bestimmt sich natürlich primär nach der Masse des anzutreibenden Bootes sowie des Luft- und Wasserwiderstandes. Ist also erst zu beantwortden, wenn die Dimensionen des Floßes feststehen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und wünsche Euch noch viel Spaß bei der Planung.

Gruß

Boppel
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Eliane
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mit dem Floß auf der Donau: bauliche Vorschriften / TÜV

Ungelesener Beitrag von Eliane »

:shock:
Ich muss ja staunen. Andererseits, wär's vermutlich ein Wunder, wenn da mal eine Lücke im Verregelungswahn geblieben wär.

Ich habe (allerdings nur innerhalb Dtl. und vor weit über 20 Jahren) als 13-jährige mit einer 60köpfigen Jugendgruppe auf 6 Floßen die Donau eine Woche lang befahren.
Da war nix mit Motor und garantiert auch nix mit TÜV.
Wir hatten schlicht aufgepumpte Autoreifen unter einen "Bretterboden" gebunden. Die Floßgröße richtete sich nach den Schleusen, es passten genau drei Floße jeweils rein. Unser Gepäck hatten wir in der Mitte liegen.

Einzige Pflicht war, dass wir auf dem Floß immer Schwimmwesten tragen mussten.
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jot
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mit dem Floß auf der Donau: bauliche Vorschriften / TÜV

Ungelesener Beitrag von jot »

@Eliane: ihr seid vermutlich im oberen Teil der Donau gefahren oder zu einer Zeit, als die Donau generell noch nicht eine Klassifizierung als Bundeswasserstraße hatte mit all den verbundenen Vorschriften.

Es gibt die Binnenschiffarts-Ordnung, da scheint alles haarklein geregelt zu sein:
http://bundesrecht.juris.de/binschstro_1998/
boppel
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mit dem Floß auf der Donau: bauliche Vorschriften / TÜV

Ungelesener Beitrag von boppel »

Man muß das auch mal aus Sicht der Flußschiffahrt betrachten. Da schippert jemand (der keine oder nur wenig Ahnung von der Sache hat) auf einem Verkehrsweg, der mit Fracht- und Vergnügungsschiffen nur so gepflastert ist. Das wäre so ähnlich, als würde sich ein Kind mit dem Fahrrad auf einer Autobahn rumtreiben.
Den Stahlbooten macht eine Kollision mit so einem Floß nicht viel, aber der Trubel der anschließend von der Presse veranstaltet wird ... "Wie konnte so was nur passieren, warum kann jeder einfach so auf der Donau schippern, ..." - dann werden die üblichen Schuldigen gesucht und irgend eine arme Sau, die gar nichts dafür kann ist seinen Job los, nur weil jemand mal einen Adrenalinschub benötigt hat.

Anmerkung (an hutchi): Die obige Bemerkung ist nicht an Dich gerichtet! Gerade weil Du hier explizit nachfragst, unterstelle ich, daß Du eben nicht nur mal einer fixen Idee nachjagst. Ich wollte nur mal etwas überspitzt darstellen, warum hier in Deutschland (und vielen anderen Ländern) unter Anderem so eine Regelungswut herrscht.

@jot: Den Link zur Binnenschiffahrtsordnung hatte ich mir auch überlegt, aber ich glaube, wenn man sich da alleine durcharbeiten will, dann ist man anschließend zu alt um die Reise auch durchzuführen. Daher auch mein ursprünglicher Tip, sich mit konkreten Fragen an ein Schiffahrtsamt zu richten (wenn möglich sogar mehrere, man weiß ja nie, an was für einen Paragraphenhengst man gerät).

Gruß

Boppel
al-iksir
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mit dem Floß auf der Donau: bauliche Vorschriften / TÜV

Ungelesener Beitrag von al-iksir »

Hilfreich für Erfahrungsberichte aus erster Hand bzgl. Genehmigungen und Anforderungen sind auch diese Seiten:

http://www.outdoorseiten.net/forum/show ... p?p=371624
http://www.outdoorseiten.net/forum/show ... hp?t=30175
hutchi
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mit dem Floß auf der Donau: bauliche Vorschriften / TÜV

Ungelesener Beitrag von hutchi »

Danke für die Tipps und Ratschläge!

Hab gestern den ganzen Tag im Internet verbracht und blicke schon ein bisschen besser durch.
So wie ich das verstanden habe, gibt es also 2 Möglichkeiten:
entweder das Floß fährt mit Sondergenehmigung und man muss diese im Voraus bei allen Behörden aller Länder einholen (und natürlich dafür bezahlen),
oder man schafft es, das Floß offiziell quasi als Boot anzumelden. Das muss man nur einmal in Deutschland machen und es gilt für alle Länder (kommt also billiger). Bei manchen Flößen hat das geklappt, bei manchen nicht, da gibt es unterschiedliche Berichte.
Da wir sowieso vorhaben, ein vernünftiges, stabiles Floß zu bauen (wär ja schade ums Klavier :-D) , werden wir die zweite Variante anstreben.
Abgenommen würde das Floß auf jeden Fall werden, ob nun vom WSA (Wasser- u. Schifffahrtsamt) oder vom TÜV...

@boppel:
Es gibt auch Flöße zum Mieten! Vielleicht ist das eine Alternative?
Wir haben keine Möglichkeit, das Floß wieder zurückzubringen, jedenfalls wäre das bestimmt ganz schön teuer... und ein eigenes ist ja irgendwie auch schöner :)

@Eliane: Jaja, da bist du wohl froh, ins ferne S ibirien ausgewandert zu sein! Ich wette, auf dem B aikalsee, kann man mit allem fahren, was einem gerade so in den Sinn kommt :D


Jetzt habe ich noch eine Frage zwecks der Höhe des Floßes. Wir würden ganz gerne ein Segel drauf bauen. Ist nur die Frage, wie hoch die Brücken an der oberen Donau sind. Wir wollen möglichst früh einsteigen, so bei Sigmaringen vielleicht. Kennt sich jemand in der Gegend aus? Notfalls könnten wir das Segel natürlich auch erst später draufbauen...

Ansonsten werden wir jetzt mal überlegen, wie das Floß genau aussehen soll, eine Zeichnung machen und die beim WSA einreichen. Dann sollen die uns mal sagen, was wir alles ändern müssen oder zusätzlich brauchen...

Liebe Grüße + noch einen schönen Sonntag!

hutchi
hutchi
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mit dem Floß auf der Donau: bauliche Vorschriften / TÜV

Ungelesener Beitrag von hutchi »

So, mittlerweile bin ich wieder etwas schlauer...

Allen künftigen Floßfahrern kann ich nur empfehlen, sich gleich mal beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt (für die Donau ist es R egensburg) zu informieren. Von dort haben ich eine Liste mit sämtlichen Anforderungen, die an das Floß gestellt werden, bekommen und außerdem noch jede Menge Kopien von Reiseberichten anderer Floß- und Bootsfahrer.

Außerdem kam von dort auch der Bescheid, dass ein Floß nur per Sondergenehmigung erlaubt werden kann. Die muss aber anscheinend nicht für jedes Land im voraus beantragt werden, sondern sie wird an jeder Grenze umgeschrieben (was in manchen Ländern extra kostet, in manchen auch nicht).

Das Amt behält sich das Recht vor, vor der Fahrt jemanden zur Kontrolle vorbeizuschicken. Zu uns wird jedoch niemand kommen.

Die Genehmigung durch das Amt dauert ab Einreichen der Zeichnung 5-6 Wochen, kann jedoch auch beschleunigt werden, wenn man dort persönlich auftaucht.
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