Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?

Von der Reise-Idee zur Entscheidung. Vom Traum zur Trip-Planung. Vom Chaos zur Reiseorganisation und von der Reisebuchung über Airport-Check-In bis zum Abflug in den Urlaub:
Einzelthematische Sachfragen zu Reisezeit, Bürokratie zu Visa, ArbeitsAgentur, Reiseversicherungen (Nicht: Auslandskrankenversicherung, s.u.), besondere Umstände beim Reisen, Grobplanung... (Nicht: Flugtickets, Schifftransport, s.u.)
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke! :)
Konfusius
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 49
Registriert: 22 Jun 10 14:15

Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?

Ungelesener Beitrag von Konfusius »

Hallo Macanzie,

ich habe mich ja so gesehen schon vorab arbeitslos gemeldet und dort wurde mit gesagt, dass auch ein Erscheinen nach 6 Monaten ausreicht, wenn man sich vorab abmeldet, was ja möglich gewesen wäre.
Leider kann ich keine Antwort geben, die ich wirklich umsetzen konnte, weil sich bei mir gezeigt hat, dass, entgegen der ersten vier Auskünfte vom Arbeitsamt, eine Arbeitslosmeldung im unbezahlten Urlaub nicht möglich ist.

Es hat sich für mich nur gezeigt, dass man auf jeden Fall mit einer Menge an Paragraphen "bewaffnet" sein muss und sich nicht von der ersten Person "unterbuttern" lassen sollte.

Aber wie du auch schon geschrieben hast, sollte man dies sicherlich am Besten persönlich auf dem Arbeitsamt klären. Aber man sollte nicht sicher darauf zählen, dass es stimmt was der erste AA Angestellte sagt und somit sicherheitshalber noch mehrfach mit anderen Angestellten reden bzw. sich was schriftlich geben lassen.

Cheers
Konfuser
baby_marmelade
WRF-Mitglied
Beiträge: 11
Registriert: 18 Mär 06 11:08
Wohnort: überall und nirgends

Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?

Ungelesener Beitrag von baby_marmelade »

Hallo zusammen,

da auch wir eine längere Auslandsreise planen, habe ich mich mit dem Thema ALG1 und Anspruchsdauer etc. über einen Bekannten befasst.

Folgendes:

"Somit sind 12 Monate erreicht. Ich werde nicht arbeiten gehen, bevor ich mich im August 2011 arbeitslos melde. Somit sollten ab 01.08.20011 die Möglichkeit bestehen vier Jahre lang das ALG1 in Anspruch zu nehmen. Oder? "

-> so einfach ist das leider nicht, siehe -> ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern:

§ 124 Rahmenfrist
(1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

§ 118 - Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit
(3) die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

§ 123 - Anwartschaftszeit
Stand: Aktualisierung 08/2009
(1) 1Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (siehe hierzu § 124) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.

§ 147 - Erlöschen des Anspruchs
(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.

-> wenn man sich vor seiner Reise nicht arbeitslos meldet, dann beginnt die Rahmenfrist ab der eigentlichen Verfügbarkeit zu laufen. D.h. ich muss mich, um meinen Anspruch auf ALG nicht zu verlieren, nach max. 364 Tagen beim Amt melden, da ich innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren die Anwartschaft von 12 Monaten erfüllt haben muss.
Wenn ich plane länger zu reisen, dann komme ich nicht darum herum, mich einen Tag beim Amt arbeitslos zu melden und meine kompletten Unterlagen einzureichen. Wenn ich mich nach einem Tag abmelde, dann zieht § 147 und ich habe 4 Jahre Zeit.

Knackpunkt: ich muss mich persönlich beim Amt melden und muss für diesen Tag auch zur Verfügung stehen. D.h. ich kann nicht schon auf Reisen sein. Wenn ich also zum 31.12.2010 kündige und länger reisen möchte, dann muss ich für mind. 1 Tag (also für den 01.01.2011) arbeitslos gemeldet sein. Danach kann ich mich abmelden und auf Reisen gehen und habe, solange ich mich innerhalb von 4 Jahren melde, Anspruch.

Ich werde in den sauren Apfel beissen und es so machen, auch wenn mein ursprünglicher Plan, meinen Resturlaub noch mitzunehmen und früher zu gehen so nicht aufgeht. Aber sicher ist sicher und meinen Anspruch möchte ich keinesfalls verlieren.

Gruß
Emma




§ 118 - Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die
1. arbeitslos sind,
2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
3. die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
... mit dem Landy von Alaska bis Feuerland ...
project 2011 - www.kontraer.com
Konfusius
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 49
Registriert: 22 Jun 10 14:15

Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?

Ungelesener Beitrag von Konfusius »

Hm, ich hab doch auch nichts anderes gesagt. Ich hätte mich am 01.08.2011 gemeldet und dies wäre vor einem Ablauf von 364 Tagen....
Viel Glück auf dem AA
Shinehead
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 41
Registriert: 10 Sep 11 19:01

Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?

Ungelesener Beitrag von Shinehead »

Dann will ich mich hier auch mal einklinken.

Ich bin jetzt seit knapp 1,5 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältniss. Der aktuelle 6 Monats-Vertrag läuft noch bis 31.Oktober 2011.
Die Vertragsverlängerung habe ich abgelehnt aufgrund meiner bevorstehenden Reise die etwa 6 Monate gehen soll. Somit lass ich den befristeten Arbeitsvertrag einfach auslaufen.

Nun hab ich heute mit der Dame vom Arbeitsamt telefoniert um ihr Bescheid zu geben, das ich bald keine Arbeit mehr habe und eben was Sache ist. Man hört ja immer, dass man sowas schnellst möglichst melden muss beim Arbeitsamt.

Die hat zu mir dann gesagt, das ich absolut nichts machen müsste. Nicht vorsprechen, nicht abmelden. Einfach den Vertrag auslaufen lassen, ins Ausland reisen und erst bei Rückkehr soll ich mich im Arbeitsamt arbeitslos melden. Anschließend könnte ich direkt ALG beziehen.
Erstens weil im Falle einer Sperrfrist von 3 Monaten, diese automatisch am 1.November 2011 beginnt und ich somit nach Rückkehr keinesfalls mehr gesperrt wäre und zweitens ich warscheinlich eh keine Sperrfrist bekomme, da der Vertrag ja einfach nur ausgelaufen sei und ich dann, wenn ich mich melde nichts von der Vertragsverlängerung erzählen soll.

Außerdem liegt das ganze ja dann auch noch in dieser 12 Monats-Anwärtschaftfrist.

Da die Dame am Telefon mich immer wieder in die Warteschleife versetzt hat weil sie was "nachschauen" musste, weiss ich nicht inwiefern sie ihr Handwerk versteht. Verwundert hat mich auch, dass das Arbeitsamt garnichts von mir Wissen will. Da hört man sonst immer ganz andere Dinge.

Deshalb wollte ich hier nochmal nachfragen um sicherzugehen ob das soweit alles seine Richtigkeit hat! Soweit ich eure Postings verstanden habe müsste das aber schon passen oder?
Konfusius
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 49
Registriert: 22 Jun 10 14:15

Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?

Ungelesener Beitrag von Konfusius »

Also ich kann dir "nicht wirklich weiterhelfen", aber habe die Erfahrung mit dem Arbeitsamt gemacht, dass am Telefon gerne mal falsche Aussagen getroffen werden.
Mir wurde damals auch 3!!! Mal gesagt, dass ich mich auch im unbezahlten Urlaub arbeitslos melden kann und als ich dies dann machen wollte, wurde mir der Antrag abgelehnt, weil es nicht möglich wäre.

Würde mir alles vom Arbeitsamt nur noch schriftlich geben lassen, vor allem, dass deine 3 monatige Sperrfrist schon beginnt. Wenn ich die Beiträge hier richtig in Erinnerung habe, dann haben sich alle arbeitslos gemeldet und nach dem Bescheid vom Arbeitsamt erst gemeldet, dass sie ja auf eine Reise gehen.
Naja, mal hoffen das sich hier noch jemand meldet, der die ganze Sache schon hinter sich hat.
Drücke dir die Daumen, dass alles glatt läuft.
Benutzeravatar
Astrid
Globaler Moderator
Beiträge: 5695
Registriert: 04 Dez 02 23:25
Wohnort: weltreisend seit 2000

Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Shinehead :)
Shinehead hat geschrieben:Ich bin jetzt seit knapp 1,5 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältniss. Der aktuelle 6 Monats-Vertrag läuft noch bis 31.Oktober 2011.
Damit erfüllst Du bis zum 31. 10 2012 die Voraussetzungen zur Beziehung von Arbeitslosengeld, nach denen Du in einer Rahmenfrist von 2 Jahren 12 Monate in einem "Versicherungspflichtverhältnis" beschäftigt gewesen sein musst [s.a.: § 123 Anwartschaftszeit und § 124 Rahmenfrist]. Unabhängig davon, ob Du eine Sperrzeit bekommst oder nicht, musst Du Dich also spätestens am 1. November bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitssuchend melden, um Deinen Anspruch auf ALG nicht zu verlieren.

Sie müssen sich als Arbeitnehmer spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend melden. Dies dient dazu, eine möglichst frühe Vermittlung durch die Agentur für Arbeit sicher zu stellen. Wenn Sie von dem Ende erst später erfahren, müssen Sie sich innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage bei der Agentur für Arbeit melden. Um Ihnen die Arbeitsuchendmeldung zu erleichtern, können Sie zunächst telefonisch, schriftlich bzw. online (unter www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Arbeitsuchend melden) die Beendigung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsbildungsverhältnisses anzeigen. Ihre Mitteilung wird aber erst wirksam (zweiter Schritt zur Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III), wenn Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin für die persönliche Arbeitsuchendmeldung wahrnehmen.
...
Ihre telefonische Meldung, Ihre schriftliche bzw. Online- Mitteilung ersetzt nicht Ihre persönliche Arbeitslosmeldung. Diese ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld....
[Quelle: Agentur für Arbeit]

Deine bevorstehende Arbeitslosigkeit hast Du - wie gefordert - telefonisch gemeldet. Sofern darüber auch ein Vermerk existiert, sehe ich keinen Grund, warum es nach der Rückkehr Probleme bei der Beantragung Deines Arbeitslosengeldes geben sollte.

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
MBl
Kiebitz
Beiträge: 6
Registriert: 14 Mai 14 20:27

Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?

Ungelesener Beitrag von MBl »

Hallo,

nachdem ich den halben Abend in diversen Foren gelesen habe, bin ich nun vollends verwirrt ...

Ich habe zum 30.6. gekündigt. Mit Resturlaub etc. ist mein letzter Arbeitstag bereits der 18.6., am 22.6. starte ich zu meiner sechsmonatigen Reise (zurück um den 15.12. herum).

Mit dem Arbeitsamt habe ich bereits gesprochen und gesagt, dass ich nur noch bis zum 22.6. in Deutschland bin. Daraufhin die Auskunft: Jetzt melden geht nicht (ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung), ich soll am ersten Tag nach meiner Rückkehr ins Amt kommen.

Anspruch auf ALG habe ich - habe die vergangenen vier Jahre durchgängig gearbeitet. Berechnungsrahmen sind die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit (also 30.6.2013 - 30.6.2014), nicht die letzten 12 Monate vor der Meldung (15.12.2013 - 15.12.2014), richtig? Denn sonst wäre mein Anspruch ja sehr viel geringer ...

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
  • Ähnliche Themen -> Suchen & dort Nachfragen wenn passend
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu „Reiseplanung & Reisevorbereitung von Langzeit-, Welt- u.a. Individualreisen - Info-Pool“