Erneute Arbeitslosmeldung nach Langzeitreise
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- Kiebitz
- Beiträge: 2
- Registriert: 24 Okt 10 11:26
Erneute Arbeitslosmeldung nach Langzeitreise
Hallo zusammen,
ich komme im Dezember von einer 6-monatigen Reise zurück. Dank der Tipps hier im Forum habe ich mich vor der Abreise arbeitslos gemeldet (und wieder abgemeldet), meine Sperrfrist ist Ende August abgelaufen.
Da ich einen möglichst reibungslosen/schnellen Übergang zwischen Urlaubsbudget und ALGI haben möchte ist meine Frage wie es nach der Reise genau abläuft.
Ich bin am 22.12 wieder in D, zunächst allerdings bei meinen Eltern und etwa ab dem 28.12 an meinem Wohnort.
Muss ich mich arbeitssuchend oder arbeitslos melden um meinen Anspruch auf ALGI ab dem 22.12 zu sichern?
Wenn ich mich nicht irre muss die Arbeitslosenmeldung persönlich erfolgen, könnte ich dies auch in einem beliebigen Arbeitsamt machen oder muss es in meinem "Heimatarbeitsamt" erfolgen?
Vielen Dank schonmal für eure Tipps!
ich komme im Dezember von einer 6-monatigen Reise zurück. Dank der Tipps hier im Forum habe ich mich vor der Abreise arbeitslos gemeldet (und wieder abgemeldet), meine Sperrfrist ist Ende August abgelaufen.
Da ich einen möglichst reibungslosen/schnellen Übergang zwischen Urlaubsbudget und ALGI haben möchte ist meine Frage wie es nach der Reise genau abläuft.
Ich bin am 22.12 wieder in D, zunächst allerdings bei meinen Eltern und etwa ab dem 28.12 an meinem Wohnort.
Muss ich mich arbeitssuchend oder arbeitslos melden um meinen Anspruch auf ALGI ab dem 22.12 zu sichern?
Wenn ich mich nicht irre muss die Arbeitslosenmeldung persönlich erfolgen, könnte ich dies auch in einem beliebigen Arbeitsamt machen oder muss es in meinem "Heimatarbeitsamt" erfolgen?
Vielen Dank schonmal für eure Tipps!
Erneute Arbeitslosmeldung nach Langzeitreise
Hallo, da wo Deine Wohnanschrift ist, must Du dich auch beim Arbeitsamt anmelden. Personalausweis sollte auch mitgebracht werden.
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- Kiebitz
- Beiträge: 2
- Registriert: 24 Okt 10 11:26
Erneute Arbeitslosmeldung nach Langzeitreise
Danke, d.h. um den Prozess für das ALGI in Gang zu setzten muss ich mich beim Arbeitsamt am Wohnort persönlich anmelden.
Wenn ich das richtig gesehen habe, ist die Arbeitsagentur auch zwischen den Feiertagen geöffnet, wenigstens dürften dann nicht so viel los sein
Wenn ich das richtig gesehen habe, ist die Arbeitsagentur auch zwischen den Feiertagen geöffnet, wenigstens dürften dann nicht so viel los sein
Erneute Arbeitslosmeldung nach Langzeitreise
Muss man dem Arbeitsamt eigentlich vor der Rückkehr Bescheid geben, also sich erstmal telefonisch oder schriftlich arbeitssuchend melden, oder reicht es, wenn man sich direkt bei der Rückkehr persönlich arbeitslos meldet? (So, wie man ja auch Bescheid geben muss, wenn eine Entlassung/Kündigung bevorsteht, sobald man davon weiß.) Ich möchte mir nicht vorwerfen lassen müssen, dass ich nichts gesagt hätte, obwohl ich wusste, dass ich zu diesem Zeitpunkt zurückkomme.
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Erneute Arbeitslosmeldung nach Langzeitreise
Bei mir war es so, angekommen und am nächsten Tag gleich beim Arbeitsamt angemeldet. Denke mal, daß man der Agentur für Arbeit nicht auf die Nase binden muss, wo man gewesen ist.
Erneute Arbeitslosmeldung nach Langzeitreise
Ich habe erst angerufen und habe dann einen Termin bekommen.
Gezählt hat der Tag, an dem ich mich telefonisch gemeldet hatte.
Gezählt hat der Tag, an dem ich mich telefonisch gemeldet hatte.
Memento mori - In omnia paratus.
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Von unterwegs oder als du schon zurück warst?Lohas hat geschrieben:Ich habe erst angerufen und habe dann einen Termin bekommen.
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Als ich schon zurück war...
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Erneute Arbeitslosmeldung nach Langzeitreise
Kurz noch, wie es in meinem Fall war: Anstatt anzurufen, wollte ich lieber gleich persönlich zur Arbeitsagentur.
Da ich Freitag abends zurück kam, konnte ich erst Montags zur Agentur für Arbeit. Für die Aufnahme meiner Daten brauchten sie entweder meinen Ausweis oder meinen Pass plus Anmeldebestätigung. Da ich letztere noch nicht hatte, hat man notiert, dass ich bereits da war und ich durfte den zusammen mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld drei Tage später nachreichen.
Die Meldung gilt aber bereits ab dem Montag, an dem ich das erste Mal auf dem Amt war. Der Antrag ist mittlerweile auch bewilligt und beinhaltet selbstverständlich die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung.
Einen Beratungstermin habe ich außerdem auch noch bekommen.
Da ich Freitag abends zurück kam, konnte ich erst Montags zur Agentur für Arbeit. Für die Aufnahme meiner Daten brauchten sie entweder meinen Ausweis oder meinen Pass plus Anmeldebestätigung. Da ich letztere noch nicht hatte, hat man notiert, dass ich bereits da war und ich durfte den zusammen mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld drei Tage später nachreichen.
Die Meldung gilt aber bereits ab dem Montag, an dem ich das erste Mal auf dem Amt war. Der Antrag ist mittlerweile auch bewilligt und beinhaltet selbstverständlich die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung.
Einen Beratungstermin habe ich außerdem auch noch bekommen.
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