Langzeitreise : arbeitslos melden oder nicht?
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Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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Langzeitreise : arbeitslos melden oder nicht?
Hallo Zusammen,
ich plane eine Langzeitreise und möchte gerne 1 Jahr durch die Weltgeschichte zu reisen. Da meinen Job gekündigt habe (ging einfach nicht anders), stehe ich jetzt vor der Frage, ob ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden muß?
Da ich für 1 Jahr dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen werde, weiß ich nun nicht, ob ich dennoch mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden muß - auch um meine Asprüche über die Reisezeit hinweg zu bewahren?
Stand jemand von euch ebenfalls vor dieser Frage? Um Rat bzw. um Tipps wäre ich euch sehr dankbar.
Viele Grüße,
Michael
ich plane eine Langzeitreise und möchte gerne 1 Jahr durch die Weltgeschichte zu reisen. Da meinen Job gekündigt habe (ging einfach nicht anders), stehe ich jetzt vor der Frage, ob ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden muß?
Da ich für 1 Jahr dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen werde, weiß ich nun nicht, ob ich dennoch mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden muß - auch um meine Asprüche über die Reisezeit hinweg zu bewahren?
Stand jemand von euch ebenfalls vor dieser Frage? Um Rat bzw. um Tipps wäre ich euch sehr dankbar.
Viele Grüße,
Michael
Langzeitreise : arbeitslos melden oder nicht?
Ich stehe vor dem selben Problem und werde mich arbeitslos melden. Einfach um später der Rentenbehörde nachweisen zu können, was ich in diesem Zeitraum gemacht habe. Falls du beim Arbeitsamt etwas gegenteiliges erfährst, poste es bitte.
Langzeitreise : arbeitslos melden oder nicht?
In 2001 habe ich meinen Job gekuendigt und mich anschliessend sofort arbeitslos gemeldet. Eine Woche spaeter dann eine Mitteilung ans Amt geschickt, dass ich im Ausland sein werde und somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfuegung stehe. Mein Antrag auf AL-Geld wurde daraufhin wegen Sperrfrist bei Selbstkündigung abgelehnt.
Aber als ich Mitte 2002 wieder zurueckkam, hab ich mich wieder gemeldet und mein erneuter Antrag auf AL-Geld wurde sofort bewilligt.
Die Sperrzeit war ja inzwischen abgelaufen, meine Ansprüche hatten sich durch meine Meldung erhalten.
Wenn ihr Anspruch auf AL-Geld habt, dann koennt ihr Euch die Anwartschaft bei der deutschen KV auch sparen, da ihr nach Rueckkehr sowieso wieder pflichtversichert seid, sobald ihr Leistungen vom AA bekommt.
Aber als ich Mitte 2002 wieder zurueckkam, hab ich mich wieder gemeldet und mein erneuter Antrag auf AL-Geld wurde sofort bewilligt.
Die Sperrzeit war ja inzwischen abgelaufen, meine Ansprüche hatten sich durch meine Meldung erhalten.
Wenn ihr Anspruch auf AL-Geld habt, dann koennt ihr Euch die Anwartschaft bei der deutschen KV auch sparen, da ihr nach Rueckkehr sowieso wieder pflichtversichert seid, sobald ihr Leistungen vom AA bekommt.
Weltreise - Arbeitslos melden oder nicht?
hallo,
ich habe mich beim arbeitsamt erkundigt, wie ich vorgehen soll, wenn ich jetzt kündige und danach meine weltreise starte.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich mich, sobald ich gekündigt habe, beim arbeitsamt melden muss.
Dann soll ich mich gleich wieder abmelden und die reise machen.
Wenn ich wieder komme melde ich mich wieder und habe dann sofort anspruch auf arbeitslosengeld.
Find ich klasse.
So fahre ich nochmal so entspannt weg.
grüße. kristin
ich habe mich beim arbeitsamt erkundigt, wie ich vorgehen soll, wenn ich jetzt kündige und danach meine weltreise starte.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich mich, sobald ich gekündigt habe, beim arbeitsamt melden muss.
Dann soll ich mich gleich wieder abmelden und die reise machen.
Wenn ich wieder komme melde ich mich wieder und habe dann sofort anspruch auf arbeitslosengeld.
Find ich klasse.
So fahre ich nochmal so entspannt weg.
grüße. kristin
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- Kiebitz
- Beiträge: 6
- Registriert: 13 Mär 03 21:37
- Wohnort: dachau
Langzeitreise : Arbeitslos melden oder nicht?
hallo,
wir packen es auch im november.
Also wie vorgeschrieben gleich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden und postwendend wieder beim AA abmelden, um sich die ALG-Ansprüche über die längere Reisezeit hinweg zu sichern und bei Rückkehr auch direkt wieder gesetzlich krankenversichert zu sein.
tolle rubrik über das arbeitsamt, sehr hilfreich. Vielen Dank.
wir packen es auch im november.
Also wie vorgeschrieben gleich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden und postwendend wieder beim AA abmelden, um sich die ALG-Ansprüche über die längere Reisezeit hinweg zu sichern und bei Rückkehr auch direkt wieder gesetzlich krankenversichert zu sein.
tolle rubrik über das arbeitsamt, sehr hilfreich. Vielen Dank.
Langzeitreise : Arbeitslos melden oder nicht?
Hallo,
http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... php?t=8606 !
Liebe Grüße
Ja, und es hat sich bis heute nichts an dem Gesagten geändert, die Antworten sind nach wie vor gültig, nur die Namen (Arbeitsamt heißt inzwischen Bundesagentur für Arbeit) nebst Anspruchsbedingungen und -Zeiten haben sich, zuletzt am 1.2.06, etwas geändert, der aktuell Stand für Langzeitreisen-Planende steht immer auf:atze+nadine hat geschrieben:tolle rubrik über das arbeitsamt, sehr hilfreich. Vielen Dank.
http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... php?t=8606 !

Liebe Grüße
MArtin
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Pflichtversicherung Krankenkasse nicht abmelden!
Aus aktuellem Grund muss ich diese etwas ältere Meldung mal nach oben holen und ein paar Infos zum Besten geben.Anonymous hat geschrieben:Wenn ihr Anspruch auf AL-Geld habt, dann koennt ihr Euch die Anwartschaft bei der deutschen KV auch sparen, da ihr nach Rueckkehr sowieso wieder pflichtversichert seid, sobald ihr Leistungen vom AA bekommt.
Ich habe mich vor ein paar Tagen wegen meiner bevorstehenden längeren Reise (>2 Jahre) vom Rententräger beraten lassen. Gerade für ältere Reisende (ich bin 48 ) oder solche, die relativ wenig eingezahlt haben, ist das Weiterlaufen/Weiterbezahlen der gesetzlichen KV evtl. von existentieller Bedeutung:
Beim Eintritt ins Rentenalter, wird die gesamte Arbeitszeit ermittelt. ACHTUNG: Wer dann nicht MINDESTENS 50% in einer gesetzlichen Krankenkasse (pflichtversichert) Mitglied war, MUSS sich im Rentenalter privat versichern.
Die Info war für mich vollkommen neu und ist natürlich enorm wichtig. Legt also auf jeden Fall die Kohle für die Anwartschaft der Krankenversicherung auf Seite, zahlt die kleinen Beträge (derzeit bei mir rund 30 Euro) und sichert Euch damit für´s Alter ab.
Langzeitreise : arbeitslos melden oder nicht?
Hallo zusammen,
vorweg, ich habe MArtin's Thread ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern
ausführlich gelesen, aber doch noch ein, zwei Fragen, da ich andere Antworten bekommen habe.
Ich habe heute mal bei der Arbeitsagentur angerufen, eigentlich um einen Termin auszumachen um die Details für die Meldung der Arbeitslosigkeit zu besprechen, aber alles lief dann ziemlich easy am Telefon.
Zwei Varianten: a) erst nach Rückkehr arbeitslos melden und 6 Monate Anspruch auf das Durchschnittsgehalt der letzten beiden Jahre haben, oder b) vor Abreise arbeitslos melden, einen Tag als arbeitssuchend zur Verfügung stehen, danach aus der Kartei austragen lassen. Die 3 Monate Sperrfrist fallen dann in den Reisezeitraum und die Auszahlung des ersten Arbeitslosengeldes wird auf den Monat der Rückkehr verschoben und läuft dann 12 Monate. Grundlage zur Berechnung des Arbeitslosengeldes hier, die letzten beiden Jahre vor Abreise.
Variante b) ist natürlich deutlich attraktiver, und bis auf etwas bürokratischen Aufwand auch nicht wirklich kompliziert. Allerdings lief mir das alles etwas zu glatt und auch zu unproblematisch. Habe ich irgendetwas übersehen? Sollte ich mir doch etwas Schriftliches geben lassen?
Nach heutigem Wissen würde ich einfach zum 15.03.2009 kündigen, zwischen 15.03. und 18.03. bei der Arbeitsagentur aufschlagen und mich für ab dem 16.04.2009 arbeitslos melden. In diesem Zeitraum dann den Papierkram erledigen um die Berechnungsrundlage und alles zu ermitteln. Am 16.04. arbeitssuchend melden. Am 17.04. aus der Kartei nehmen lassen. Am 21.04. losfliegen. Nach Rückkehr Ende April 2010 wieder arbeistsuchend melden und ab diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld, auf der im April 2009 berechneten Grundlage für 12 Monate, erhalten.
Ist das wirklich alles?
Danke für Euer Feedback!
Grüsse
Dirk
vorweg, ich habe MArtin's Thread ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern
ausführlich gelesen, aber doch noch ein, zwei Fragen, da ich andere Antworten bekommen habe.
Ich habe heute mal bei der Arbeitsagentur angerufen, eigentlich um einen Termin auszumachen um die Details für die Meldung der Arbeitslosigkeit zu besprechen, aber alles lief dann ziemlich easy am Telefon.
Zwei Varianten: a) erst nach Rückkehr arbeitslos melden und 6 Monate Anspruch auf das Durchschnittsgehalt der letzten beiden Jahre haben, oder b) vor Abreise arbeitslos melden, einen Tag als arbeitssuchend zur Verfügung stehen, danach aus der Kartei austragen lassen. Die 3 Monate Sperrfrist fallen dann in den Reisezeitraum und die Auszahlung des ersten Arbeitslosengeldes wird auf den Monat der Rückkehr verschoben und läuft dann 12 Monate. Grundlage zur Berechnung des Arbeitslosengeldes hier, die letzten beiden Jahre vor Abreise.
Variante b) ist natürlich deutlich attraktiver, und bis auf etwas bürokratischen Aufwand auch nicht wirklich kompliziert. Allerdings lief mir das alles etwas zu glatt und auch zu unproblematisch. Habe ich irgendetwas übersehen? Sollte ich mir doch etwas Schriftliches geben lassen?
Nach heutigem Wissen würde ich einfach zum 15.03.2009 kündigen, zwischen 15.03. und 18.03. bei der Arbeitsagentur aufschlagen und mich für ab dem 16.04.2009 arbeitslos melden. In diesem Zeitraum dann den Papierkram erledigen um die Berechnungsrundlage und alles zu ermitteln. Am 16.04. arbeitssuchend melden. Am 17.04. aus der Kartei nehmen lassen. Am 21.04. losfliegen. Nach Rückkehr Ende April 2010 wieder arbeistsuchend melden und ab diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld, auf der im April 2009 berechneten Grundlage für 12 Monate, erhalten.
Ist das wirklich alles?
Danke für Euer Feedback!
Grüsse
Dirk
Weltreise & Arbeitsamt: Anmelden? Abmelden? ALO-Geld?
Hallo Dirk 
Variante A kommt nur für kürzere Reisezeiten in Betracht, bei denen Du nicht riskierst, Anspruchszeit zu verlieren.
Liebe Grüße

Worin siehst Du den Widerspruch?DBarfuss hat geschrieben:... da ich andere Antworten bekommen habe...
Variante A kommt nur für kürzere Reisezeiten in Betracht, bei denen Du nicht riskierst, Anspruchszeit zu verlieren.
Liebe Grüße
MArtin
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